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Referatskollegium

Vorstellung des Referatskollegiums

 

Kontakt

rk@stura.htw-dresden.de

 

Aufgaben

(gemäß § Referatskollegium der StuRa-GrundO)

  1. 1Das Referatskollegium ist die Gesamtheit aller Referate.

    2Die Referatsleitung oder der von der Referatsleitung zur Vertretung des Referats in dem Referatskollegium bestimmtes Mitglied des Referates vertreten das Referat.

    3Das Präsidium, der Vorstand sowie Beauftragungen gehören der Referatskollegium mit beratender Stimme an.

  2. Das Referatskollegium ist insbesondere zuständig für:

    1. Entscheidungen über Finanzanträge gemäß § 7 (Pflichten bei Ausgaben) Abs. 2 Nr. 2 FO;

    2. Entscheidungen zu Änderungen des Haushaltsplanes gemäß § 8 (Ergänzung und Nachträge) Abs. 3 FO;

    3. Vorschlag für die Wahl der Vertretung der Studentinnen für

      1. Senatskommissionen der Hochschule

      2. den Wahlausschuss der Hochschule und

      3. weitere Kommissionen und Ausschüsse der Hochschule;

    4. alle Angelegenheiten der Studentinnenschaft, soweit die Ordnung der Studentinnenschaft keine andere Zuständigkeit bestimmt, in Einvernehmen mit dem Vorstand.

  3. Das Referatskollegium unterrichtet unverzüglich den StuRa über alle Angelegenheiten der Studentinnenschaft und über die Ausführung ihrer Beschlüsse.

  4. Komitees können die Teilnahme eines jeden Mitgliedes des Referatskollegiums, insbesondere durch Einladung, verlangen.

 

Mitglieder

 

Gremium

Verweise

Wiki: Referatskollegium

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