Wer sich Ämter im StuRa antut, soll auch eine Art Vergütung erhalten können.
Antrag
Antragstellerin
(Mitglied der) Kanzlei
Antragsdatum
2023-04-24
Antragstext
Der StuRa möge beschließen mit der Absicht zur unverzüglichen Umsetzung einer angedachten Änderung der StuRa-AE-O - unter dem Motto "besonders intensiv Mitwirkende in Ämtern der studentischen Selbstverwaltung sollen das Recht zur Erhalt von Aufwandsentschädigung auf Niveau von Angestellten als studentische Hilfskräfte haben" - die geplanten Ausgaben für Aufwandsentschädigung (von 25.000 €) um 12.000 € (auf 37.000 €) zu erhöhen.
Begründung zum Antrag
Seit längerer Zeit - mindestens schon seit Mitte Mai 2022 - gibt es eine Debatte zur "Novellierung" der Gewährung von Aufwandsentschädigung. Durch den "Zerfall" beim Ausschuss Finanzielles nahm sich ersatzweise (dankenswerter Weise) der Ausschuss Personelles der weiteren Erarbeitung an, jedoch ohne erkennbare Ergebnisse, die zu einer Realisierung führten.
Mit dem Antrag soll die Absicht, das grundsätzliche Ansinnen des Projektes noch für 2023 verfolgen zu können, ermöglicht werden. Selbstverständlich ist das kein Antrag zur Änderung einer bestehenden Ordnung, sondern nur der Auftrag einen entsprechenden Ansatz (Höhe der geplanten Ausgaben beim Titel Aufwandsentschädigung) beim Haushaltsplan (2023) zu wählen.
Praktisch geht damit auch einher, dass der Arbeitsauftrag zur Erstellung eines (final konzeptionellen) Entwurfes ergeht.
Frühestmöglich wäre eine Anwendung ab dem 3. Quartal - also ab Juli 2023 - möglich. Eine entsprechende Erarbeitung und zustimmende Beschlussfassung (zur Änderung der Ordnung) wäre selbstverständlich die Voraussetzung. (Bedingt durch den Beschluss 22/23-12-001: 1. Nachtragshaushalt 2023 wird es vermutlich ohnehin eine "gesenkten" Beitrag für das kommende Wintersemester 2023/2024 geben.)
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anpassung Haushaltsplan
(Anpassung des Beitrages der Studentinnenschaft)
etwa 1,71 € je Semester
Anlagen
Projekt zur Erarbeitung für ein Konzept zur Aufwandsentschädigung 2022/2023
Stellungnahme Ausschuss Finanzielles
Der Ausschuss Finanzielles ist mit dem Antrag einverstanden und sieht der Abstimmung nichts im Weg stehen.
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))
Behandlung
17. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussdatum
2023-05-16
Beschlussfähigkeit
6 (anwesende Stimmberechtigte) von 6 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 5 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 1 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss mit der Absicht zur unverzüglichen Umsetzung einer angedachten Änderung der StuRa-AE-O - unter dem Motto "besonders intensiv Mitwirkende in Ämtern der studentischen Selbstverwaltung sollen das Recht zur Erhalt von Aufwandsentschädigung auf Niveau von Angestellten als studentische Hilfskräfte haben" - die geplanten Ausgaben für Aufwandsentschädigung (von 25.000 €) um 12.000 € (auf 37.000 €) zu erhöhen.
Ausfertigung
2023-06-02
Präsidium
Elisa Range
Unterzeichnung Tino Köhler