2. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2021
Wann |
01.03.2021 von 16:00 bis 21:00 |
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Wo | (A106) Discord |
Name | Ausschuss Finanzielles |
Termin übernehmen |
vCal iCal |
https://pentapad.c3d2.de/p/stura-htw-dresden_a-fin_2021-2
Recht zur Befreiung vom Semesterticket von "Promovierenden" in der Beitragsordnung
Der Bereich Semesterticket hatte die Debatte mal angestoßen. Ansatz wäre es wohl, es ähnlich geartet wie bei der BO StuRa TU Dresden zu machen, sodass alle Promovierenden eine Befreiung (und damit auch eine Rückerstattung) erhalten können.
Dem Ausschuss stellt sich die Frage, wieso das so sein soll. Mutmaßlich soll damit sichergestellt sein, dass alle Promovierenden, die nicht an der TU Dresden (vor Ort) promovieren, das Semesterticket - berechtigter Weise - nicht zahlen müssen, da sie es nicht nutzen können. Wir haben dahingehend ja auch eine Reglung, nämlich in Form von, wer an einer anderen Hochschule immatrikuliert ist oder nachweislich - bestätigt durch eine Betreuerin - nicht im Bereich vom VVO studiert. Richtig?
Vertagt!