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Protokoll 1. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2017

Protokoll der 1. Sitzung des Ausschusses Finanzielles 2017: Überarbeitung Finanzordnung vom 29. November 2016

 

Sitzungsbeginn 15.00 Uhr für die Änderung der Finanzordnung am 23.01.2017.

 

§ 1 Abs. 5

  • Doppelte Buchhaltung und Buchhaltung nach HGB  wurde entfernt

 

§ 2 Abs. 1

  • Änderung: durch den StuRa Verantwortlichen aufgestellt
  • Entfernt: keine anderen Personen für Aufgaben bestimmt werden

 

Abs. 3

  • Änderung: Referat Finanzen wurde miteingebracht

 

Abs. 4

  • Komplett neu eingefügt
  • Frage Stephan Scherzer: Rechte + Überwachung zur Ausführung?
    • Überwachung des Haushaltsplanes, doch die Gefahr besteht bei den Mitteln zur Widersprechung bei den AE´s
    • Frage Jochen(Info): Vetorecht?
      • Der FSR hat ein Stimmrecht und ist nicht komplett entmachtet

 

Abs. 5

  • Änderung: Entwurf des Haushaltsplans bis spätestens 10. November eines Jahres in einer Sitzung diesen behandeln und dann ist bis zum 30. November eines Jahres dem StuRa HTW Dresden der Haushaltsplan vorzulegen.

 

§ 3 Abs. 2

  • Komplett neu eingefügt

 

Abs. 3

  • Der Bezug ist falsch  > Bezug auf Abs. 4 statt auf Abs.3

 

Abs. 4

  • Vorher: Grenze auf 10.000,00 € gesetzt und einen Abbau über Jahren sollte erfolgen       > Entfernt
  • Änderung: mehrt als 75% des Jahreseinkommen vom Haushaltsplanes (besser definiert)

 

Abs. 5

  • Beitragshöhe kann angepasst werden und diese kann Rundungen beinhalten
  • Die Beiträge werden von der Hochschule für 2 Jahre unterschrieben

 

§ 4

  • Form wurde geändert

 

§ 5

  • nicht geändert

 

§ 6 Abs. 5

  • Änderung: Ausgleich durch Minderausgaben wurden hinzugefügt
  • Der Antrag soll nicht nur vorgelegt werden sondern Begründet werden (wichtig!)

 

§ 7

  • Änderungen sollen schriftlich während eines Geschäftsjahres beim Referat Finanzen vorgelegt werden

 

§ 8 Abs. 2

  • Antrag muss gestellt werden, aber vorher Entwürfe vorweisen und falls eine Nachttrag gemacht wird, muss dieser den Referat Finanzen auch vorgelegt werden
  • Frage Stephan Scherzer: Mehrheit des StuRa´s soll es entscheiden. Doch wäre es nicht besser, wenn 2/3 Mehrheit von den anwesenden stimmberechtigen Personen wäre? Da in den letzten Jahren zu wenig stimmberechtige anwesend waren um abzustimmen, dadurch konnten keine Beschlüsse gefasst wurden.
  • Beschluss: Die Mehrheit in der Sitzung vom 23.01.2017 ist dafür, dass eine 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigen sein sollte.

 

§ 9

  • Keine Änderungen

 

§ 10 Abs. 3

  • Änderung: Jahresabschluss bis 31. März des folge Jahres einreichen
  • Die Handlungsfähigkeit muss gewährleistet sein

 

Abs. 4

  • Den FSRä können finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden wegen Mindereinnahmen
  • Vorschlag Stephan Scherzer: Im Jahresabschluss sind Mehrausgaben verzeichnet und bekommen dann ein Minderausgleich. FSRä sollen sich finanziell dann Zügeln.
  • Fragen Jochen (Info): Minderausgaben sollen angestrebt werden?
    • StuRa verstößt sonst dagegen, falls keine finanzielle Unterstützung da ist[FB1] .

 

Abs. 5

  • FSRä bekommen nach Abgabe des Jahresabschluss schnellstmöglich die Semesterbeiträge ausgezahlt, wenn alle Unterlagen vorhanden sind

 

Abs. 6

  • Zurückhaltung der Mittel ist nur notwendig, wen nicht alle Unterlagen abgegeben werden
  • Es besteht noch kein Verwendungszweck mit den zurückgehaltenen Mitteln
  • Zu Denken ist jedoch, dass der Beitrag des Semesters vermindert wird und dadurch zurück an die Studentinnen und Studenten gelangt wird

 

Abs. 7

  • Nr. 2: Es wurden Beispiele genannt für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter sowie nicht selbstständige nutzbare Wirtschaftsgüter
    • Nr. 4:bis 410,00 € sind abschreibbare Wirtschaftsgüter
    • Nr. 5: durch Refinanzierung werden die Abschreibungen über Jahre abgeschrieben; im Haushaltsplan sind keine Abschreibungen zu berücksichtigen
    • Nr. 8: Die Wirtschaftsgüter gehören den Studentinnen- und Studentenschaft und müssen deshalb auf verlang vorgezeigt werden
    • Nr. 9: wurde eingefügt wegen Diebstahlt hauptsächlich
    • Frage Jochen(Info): Wie sieht es wegen dem Leergut aus?
    • Es wird auf jeden Fall von jedem FSR eine Getränke-Liste ab 2017 angefertigt werden
    • Nr. 10: wurde reingeschrieben wegen Abweichung der Abschreibung
    • Nr. 11: Aufwendung in voller Höhe vom FSR doch Güter werden im Anlagenkonto vom StuRa geführt

 

§ 11Abs. 1

  • Eingefügt: Stellvertreter ist verpflichtet Quittungen zu unterschreiben

 

Abs. 3

  • Überhöhter Kassenbestand wird eine Frist gesetzt und diese Frist beträgt höchstens 4 Wochen (reinschreiben)

 

§12 Abs.2

  • Eingefügt: persönliche Haftung des Antragsstellers

 

§ 13 und § 14

  • Keine Änderung

 

§ 15 Abs. 1

  • Eingefügt: im Rahmen einer Gremientätigkeit
  • Wegen Ausnutzung der Studentischen Geldern
  • Änderung: können statt sollen
  • Abs. 5 bis Abs. 7 war in dem Abs. 4 enthalten, dementsprechend werden alle Absätze wie Abs. 4 angewandt

 

§ 16 Abs.3

  • Namen von Personen werden nur mit Absprache in den AE-Antrag eingefügt
  • Vorschlag Stephan Scherzer: es würde doch reichen, wenn der Antragsteller nur in dem Antrag drinnen enthalten ist
  • Personen und Aufgaben müssen aufgeschlüsselt werden
  • Schwierig, wenn man die komplette Aufschlüsselung nicht beweisen kann und wenn sich nach  Antrag einige Personen entscheiden kein Geld zu erhalten
  • Lösung finden!
  • AE-Antrag müssen alle Aufwendungen aufgeschlüsselt werden und es soll ein Vermerk geben welche Personen mitgewirkt haben, aber kein Geld möchten
  • Vorschlag Jochen(Info): Voraussichtliche Auszahlung soll mit draufgeschrieben werden
  • Was jedoch schwierig ist
  • Vorschlag Stephan Scherzer: Leute vor dem AE-Antrag anschreiben, ob Sie Geld möchten für Ihren Aufwand
  • Das geht nicht wegen Veruntreuung der Gelder und ist deshalb nicht lohnenswert
  • Es sollten nicht die persönlichen Ri8chtlinien in den Vordergrund gestellt werden
  • Es kann erst nach einer Auszahlung alles nachgewiesen werden, wie viel Geld abgerufen wurde
  • Jochen(Info): Aufschlüsselung der Aufgaben mit Zeiteinheiten
  • Stephan Scherzer: Leute werden höfflich benachrichtigt vor Eingang des AE-Antragen bei der StuRA Sitzung
  • Ja und berücksichtigte Personen sollen per E-Mail benachrichtigt werden
  • Vorsicht! Könnte zu komplex werden und dann nicht mehr umsetzbar sein
  • Paul Riegel: ältere Regelung war, dass 1. Zuständige Referatsleitung die Verteilung übernommen hat und 2. Hat der StuRa die angemessene Verteilung bestimmt
  • Verteilung soll entweder Projektleiter bzw. Sprecher und Sprecherinnen machen

Abs. 6[FB2]

  • § 7 und § 8 werden ausgeschlossen
  • AE in dem Haushaltsplan mit eingearbeitet, wird aber nicht erhöht
  • AE wird immer im Haushaltsplan als Summe gesehen und nicht pro AE-Antrag
  • Paul Riegel: das geht doch nicht. Wer soll den Haushaltsplan beschließen?
  • StuRa 2016 müsste den beschließen, doch StuRa 2017 hat ihn an der „Backe“
  • Persönlich haften die Personen dann und diese Personen müssen es weiter machen
  • Plenum bestimmt, wer den Haushaltsplan macht
  • Das schlimmste was passieren könnte, ist dass es keine AE´s mehr gibt
  • Paul Riegel: Was ist wenn Person 2016 gewählt wurde und 2017 nicht mehr da ist?
  • AE werden gegeiselt
  • Können korrigiert werden, wenn Plenum es genehmigt
  • es soll nicht andauern eine Änderung stattfinden
  • Stephan Rankl: Eine Änderung durch eine Deckelung der Quartal pro Person und nicht mehr Jahr pro Person
  • Änderung statt Jahr pro Person in Quartal pro Person einfügen!
  • Stephan Rankl: Alle AE-Anträge müssen bis 31.12. des Jahres beschlossen werden
  • Paul Riegel: Haushaltsplan ändern und nach Legislaturperiode machen und somit den Beginn ändern.
  • Paul Riegel: Deckelung wird nicht funktionieren
  • Stephan Rankl: Legislatur legt es sich dann selber vor
  • Grenzen müssen gesetzt werden!
  • Unter Ansicht der Transparenz wird nächstes Mal aufgegriffen und diskutiert
  • Abs. 5 und Abs. 6 wird verschoben auf die nächste Sitzung!

§ 17 Abs. 2

  • Neu eingefügt, dass das Referat Finanzen bis zum 31.12. des folge Jahres aufgestellt wird
  • Den Bericht der FSRä muss das Referat Finanzen an ihrem Jahresabschluss als Anlagen beifügen

 

§ 20 Abs. 1

  • Die Kann-Regelung wurde rausgenommen und die Ist-Regelung ist reingenommen wurden

 

Abs. 2 bis Abs. 7

  • Wurde vorgelesen, keine Fragen und Anmerkungen

 

  • Paul Riegel: es wird Wohl oder Übel unnötig Stress geben wegen den AE
  • Die alte Finanzordnung ist aber zu schwammig
  • Ist auch für die Entlastung es Haushaltsplans, falls es zu Schadenersatzansprüchen kommt
  • Stephan Rankl: Abs. 6 wird einigen Leuten nicht passen

 

 

Sitzungsende: 18.15 Uhr


[FB1]War das noch so sinnbildlich?

[FB2]Ich habe da ab und zu abgeschalten.

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