Protokoll 1. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2017
Protokoll der 1. Sitzung des Ausschusses Finanzielles 2017: Überarbeitung Finanzordnung vom 29. November 2016
Sitzungsbeginn 15.00 Uhr für die Änderung der Finanzordnung am 23.01.2017.
§ 1 Abs. 5
- Doppelte Buchhaltung und Buchhaltung nach HGB wurde entfernt
§ 2 Abs. 1
- Änderung: durch den StuRa Verantwortlichen aufgestellt
- Entfernt: keine anderen Personen für Aufgaben bestimmt werden
Abs. 3
- Änderung: Referat Finanzen wurde miteingebracht
Abs. 4
- Komplett neu eingefügt
- Frage Stephan Scherzer: Rechte + Überwachung zur Ausführung?
- Überwachung des Haushaltsplanes, doch die Gefahr besteht bei den Mitteln zur Widersprechung bei den AE´s
- Frage Jochen(Info): Vetorecht?
- Der FSR hat ein Stimmrecht und ist nicht komplett entmachtet
Abs. 5
- Änderung: Entwurf des Haushaltsplans bis spätestens 10. November eines Jahres in einer Sitzung diesen behandeln und dann ist bis zum 30. November eines Jahres dem StuRa HTW Dresden der Haushaltsplan vorzulegen.
§ 3 Abs. 2
- Komplett neu eingefügt
Abs. 3
- Der Bezug ist falsch > Bezug auf Abs. 4 statt auf Abs.3
Abs. 4
- Vorher: Grenze auf 10.000,00 € gesetzt und einen Abbau über Jahren sollte erfolgen > Entfernt
- Änderung: mehrt als 75% des Jahreseinkommen vom Haushaltsplanes (besser definiert)
Abs. 5
- Beitragshöhe kann angepasst werden und diese kann Rundungen beinhalten
- Die Beiträge werden von der Hochschule für 2 Jahre unterschrieben
§ 4
- Form wurde geändert
§ 5
- nicht geändert
§ 6 Abs. 5
- Änderung: Ausgleich durch Minderausgaben wurden hinzugefügt
- Der Antrag soll nicht nur vorgelegt werden sondern Begründet werden (wichtig!)
§ 7
- Änderungen sollen schriftlich während eines Geschäftsjahres beim Referat Finanzen vorgelegt werden
§ 8 Abs. 2
- Antrag muss gestellt werden, aber vorher Entwürfe vorweisen und falls eine Nachttrag gemacht wird, muss dieser den Referat Finanzen auch vorgelegt werden
- Frage Stephan Scherzer: Mehrheit des StuRa´s soll es entscheiden. Doch wäre es nicht besser, wenn 2/3 Mehrheit von den anwesenden stimmberechtigen Personen wäre? Da in den letzten Jahren zu wenig stimmberechtige anwesend waren um abzustimmen, dadurch konnten keine Beschlüsse gefasst wurden.
- Beschluss: Die Mehrheit in der Sitzung vom 23.01.2017 ist dafür, dass eine 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigen sein sollte.
§ 9
- Keine Änderungen
§ 10 Abs. 3
- Änderung: Jahresabschluss bis 31. März des folge Jahres einreichen
- Die Handlungsfähigkeit muss gewährleistet sein
Abs. 4
- Den FSRä können finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden wegen Mindereinnahmen
- Vorschlag Stephan Scherzer: Im Jahresabschluss sind Mehrausgaben verzeichnet und bekommen dann ein Minderausgleich. FSRä sollen sich finanziell dann Zügeln.
- Fragen Jochen (Info): Minderausgaben sollen angestrebt werden?
- StuRa verstößt sonst dagegen, falls keine finanzielle Unterstützung da ist[FB1] .
Abs. 5
- FSRä bekommen nach Abgabe des Jahresabschluss schnellstmöglich die Semesterbeiträge ausgezahlt, wenn alle Unterlagen vorhanden sind
Abs. 6
- Zurückhaltung der Mittel ist nur notwendig, wen nicht alle Unterlagen abgegeben werden
- Es besteht noch kein Verwendungszweck mit den zurückgehaltenen Mitteln
- Zu Denken ist jedoch, dass der Beitrag des Semesters vermindert wird und dadurch zurück an die Studentinnen und Studenten gelangt wird
Abs. 7
- Nr. 2: Es wurden Beispiele genannt für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter sowie nicht selbstständige nutzbare Wirtschaftsgüter
- Nr. 4:bis 410,00 € sind abschreibbare Wirtschaftsgüter
- Nr. 5: durch Refinanzierung werden die Abschreibungen über Jahre abgeschrieben; im Haushaltsplan sind keine Abschreibungen zu berücksichtigen
- Nr. 8: Die Wirtschaftsgüter gehören den Studentinnen- und Studentenschaft und müssen deshalb auf verlang vorgezeigt werden
- Nr. 9: wurde eingefügt wegen Diebstahlt hauptsächlich
- Frage Jochen(Info): Wie sieht es wegen dem Leergut aus?
- Es wird auf jeden Fall von jedem FSR eine Getränke-Liste ab 2017 angefertigt werden
- Nr. 10: wurde reingeschrieben wegen Abweichung der Abschreibung
- Nr. 11: Aufwendung in voller Höhe vom FSR doch Güter werden im Anlagenkonto vom StuRa geführt
§ 11Abs. 1
- Eingefügt: Stellvertreter ist verpflichtet Quittungen zu unterschreiben
Abs. 3
- Überhöhter Kassenbestand wird eine Frist gesetzt und diese Frist beträgt höchstens 4 Wochen (reinschreiben)
§12 Abs.2
- Eingefügt: persönliche Haftung des Antragsstellers
§ 13 und § 14
- Keine Änderung
§ 15 Abs. 1
- Eingefügt: im Rahmen einer Gremientätigkeit
- Wegen Ausnutzung der Studentischen Geldern
- Änderung: können statt sollen
- Abs. 5 bis Abs. 7 war in dem Abs. 4 enthalten, dementsprechend werden alle Absätze wie Abs. 4 angewandt
§ 16 Abs.3
- Namen von Personen werden nur mit Absprache in den AE-Antrag eingefügt
- Vorschlag Stephan Scherzer: es würde doch reichen, wenn der Antragsteller nur in dem Antrag drinnen enthalten ist
- Personen und Aufgaben müssen aufgeschlüsselt werden
- Schwierig, wenn man die komplette Aufschlüsselung nicht beweisen kann und wenn sich nach Antrag einige Personen entscheiden kein Geld zu erhalten
- Lösung finden!
- AE-Antrag müssen alle Aufwendungen aufgeschlüsselt werden und es soll ein Vermerk geben welche Personen mitgewirkt haben, aber kein Geld möchten
- Vorschlag Jochen(Info): Voraussichtliche Auszahlung soll mit draufgeschrieben werden
- Was jedoch schwierig ist
- Vorschlag Stephan Scherzer: Leute vor dem AE-Antrag anschreiben, ob Sie Geld möchten für Ihren Aufwand
- Das geht nicht wegen Veruntreuung der Gelder und ist deshalb nicht lohnenswert
- Es sollten nicht die persönlichen Ri8chtlinien in den Vordergrund gestellt werden
- Es kann erst nach einer Auszahlung alles nachgewiesen werden, wie viel Geld abgerufen wurde
- Jochen(Info): Aufschlüsselung der Aufgaben mit Zeiteinheiten
- Stephan Scherzer: Leute werden höfflich benachrichtigt vor Eingang des AE-Antragen bei der StuRA Sitzung
- Ja und berücksichtigte Personen sollen per E-Mail benachrichtigt werden
- Vorsicht! Könnte zu komplex werden und dann nicht mehr umsetzbar sein
- Paul Riegel: ältere Regelung war, dass 1. Zuständige Referatsleitung die Verteilung übernommen hat und 2. Hat der StuRa die angemessene Verteilung bestimmt
- Verteilung soll entweder Projektleiter bzw. Sprecher und Sprecherinnen machen
Abs. 6[FB2]
- § 7 und § 8 werden ausgeschlossen
- AE in dem Haushaltsplan mit eingearbeitet, wird aber nicht erhöht
- AE wird immer im Haushaltsplan als Summe gesehen und nicht pro AE-Antrag
- Paul Riegel: das geht doch nicht. Wer soll den Haushaltsplan beschließen?
- StuRa 2016 müsste den beschließen, doch StuRa 2017 hat ihn an der „Backe“
- Persönlich haften die Personen dann und diese Personen müssen es weiter machen
- Plenum bestimmt, wer den Haushaltsplan macht
- Das schlimmste was passieren könnte, ist dass es keine AE´s mehr gibt
- Paul Riegel: Was ist wenn Person 2016 gewählt wurde und 2017 nicht mehr da ist?
- AE werden gegeiselt
- Können korrigiert werden, wenn Plenum es genehmigt
- es soll nicht andauern eine Änderung stattfinden
- Stephan Rankl: Eine Änderung durch eine Deckelung der Quartal pro Person und nicht mehr Jahr pro Person
- Änderung statt Jahr pro Person in Quartal pro Person einfügen!
- Stephan Rankl: Alle AE-Anträge müssen bis 31.12. des Jahres beschlossen werden
- Paul Riegel: Haushaltsplan ändern und nach Legislaturperiode machen und somit den Beginn ändern.
- Paul Riegel: Deckelung wird nicht funktionieren
- Stephan Rankl: Legislatur legt es sich dann selber vor
- Grenzen müssen gesetzt werden!
- Unter Ansicht der Transparenz wird nächstes Mal aufgegriffen und diskutiert
- Abs. 5 und Abs. 6 wird verschoben auf die nächste Sitzung!
§ 17 Abs. 2
- Neu eingefügt, dass das Referat Finanzen bis zum 31.12. des folge Jahres aufgestellt wird
- Den Bericht der FSRä muss das Referat Finanzen an ihrem Jahresabschluss als Anlagen beifügen
§ 20 Abs. 1
- Die Kann-Regelung wurde rausgenommen und die Ist-Regelung ist reingenommen wurden
Abs. 2 bis Abs. 7
- Wurde vorgelesen, keine Fragen und Anmerkungen
- Paul Riegel: es wird Wohl oder Übel unnötig Stress geben wegen den AE
- Die alte Finanzordnung ist aber zu schwammig
- Ist auch für die Entlastung es Haushaltsplans, falls es zu Schadenersatzansprüchen kommt
- Stephan Rankl: Abs. 6 wird einigen Leuten nicht passen
Sitzungsende: 18.15 Uhr
[FB1]War das noch so sinnbildlich?
[FB2]Ich habe da ab und zu abgeschalten.