Sie sind hier: Startseite / FAQ

FAQ

FAQ (frequently asked questions), also häufig gestellte Fragen und weitere besonders relevanten Informationen auf einen Blick

 

Ihr macht das doch mit dem Semesterticket? Und da gibt es doch so einen Antrag?

     

    Jo! Wir machen das mit dem Semesterticket. Dazu gibt es einen Antrag!

     

    Seid ihr diejenigen, die die Ordnungen der Studentinnenschaft beschließen? Sind die auch online bekanntgegeben?

     

    Jo! Alle Ordnungen der Studentinnenschaft (und des StuRa) sind auf der Website öffentlich.

     

    Ihr seid doch auch diejenigen, die alles für uns Studentinnen beschließen? Kann ich da einen Antrag stellen?

     

    Jein! Wir (als StuRa) fassen die Beschlüsse für alle Studentinnen. Die Meinungsbildung dazu findet im Plenum statt, dort sitzen die Vertreterinnen der Fakultäten, die von allen Studierenden gewählt werden. Jedoch kann dies auch im Referatskollegium passieren, wo die Referatsleitungen unserer 11 Referate des StuRa zusammen kommen. Scheut euch nicht im Zweifelsfall Anträge zu Sitzungen des StuRa zu stellen.

     

    Ich habe eine Frage zum BAföG. Zur Beratung zum Studentenwerk zu gehen erscheint mir problematisch, da es ja auch das BAföG-Amt ist.

     

    Bei uns findest du Informationen und Beratung zum BAföG. Idealer Weise bieten wir regelmäßige Sprechzeiten aus rein studentischer Perspektive.

     

    Der Semesterbeitrag, dessen Höhe ihr doch festgelegt habt, macht mir das Weiterstudieren unmöglich. Könntet ihr da nicht eine Ausnahme als Härtefall machen?

     

    Es gibt einen vom StuRa eingesetzten Härtefallausschuss, der im Rahmen der Möglichkeiten einen solchen Antrag bewilligen kann.

     

    Ich war selbst in der studentischen Vertretung, also der studentischen Selbstverwaltung, aktiv. Jedoch habe ich gar nicht begriffen wie das mit der Bestätigung durch uns selbst ist. Es gibt doch Gremiensemester?

     

    Wir sind die Stelle, die die Mitwirkung auf Antrag (der Hochschule) für die studentische Selbstverwaltung bestätigt. Andere Stellen entscheiden dann aber über die Folgen, etwa die Hochschule über die Nichtanrechnung der Studienzeit oder das BAföG-Amt über die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus. Im Übrigen musst du nach unserer gemeinsamen Mitwirkungsordnung mitgewirkt haben.

     

    Wenn ich bei euch was mitmachen möchte, was müsste ich da machen?

     

    Im Allgemeinen ist das Einfachste einfach eine Mail an mitmachen@stura.htw-dresden.de zu schreiben. Aber gern kann durch einfach zu einer der Sprechzeiten vorbeikommen, die du auf unserer Startseite findest.

    Artikelaktionen

    Versenden
    Drucken