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Wahlablaufplan Wahlen 2025/2026

Wahlablaufplan für die Wahlen in den erweiterten Senat, in den Senat, in die Fakultätsräte und in den StuRa

17.03.2025

Beginn der Lehrveranstaltungen

17.04.2025

Wahlausschreibung für die Wahlen

(frühestens am 42. Tag, spätestens am 28. Tag
vor dem ersten Wahltag, § 8 Abs. 1 -> Zeitfenster 16.04.-30.04.2025)

17.04.2025 -
05.05.2025 (15 Uhr)

Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

(Frist wird vom Wahlleiter festgesetzt, endet spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten
(15 Uhr) Wahltag, § 9 Abs. 6, spätestens am 05.05.2025)

17.04.2025 - 30.04.2025

Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung

(möglichst vor Schließung des Wählerverzeichnisses, § 11 Abs. 1)

23.04.2025 -
24.04.2025

Ausliegen der Wählerverzeichnisse

(muss mindestens während 2 Arbeitstagen vor Schließung ausliegen, § 4 Abs. 3)

25.04.2025

spätester Termin für das Einlegen eines Einspruchs

beim Wahlleiter gegen Nichteintragung, falsche Eintragung und der Eintragung einer nicht wahlberechtigten
Person /Einspruch ist schriftlich innerhalb der von der Hochschule festgelegten Frist
einzulegen § 4 Abs. 4, 5, 6, und 7)

30.04.2025

Schließung des Wählerverzeichnisses

(frühestens am 28. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 4 Abs. 3 -> frühestens am
30.04.2025)

05.05.2025

Entscheidung des Wahlleiters zum Einspruch

(Entscheidung spätestens innerhalb 4 Kalendertagen nach Schließung des
Wählerverzeichnisses, § 4 Abs. 4 und 5)

05.05.2025 Prüfung der Wahlvorschläge – Sitzung des Wahlausschusses
(nach Ablauf der Einreichungsfrist wird unverzüglich geprüft, § 10 Abs. 1)

06.05.2025 -
08.05.2025

Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen

(innerhalb von 3 Kalendertagen, § 10 Abs. 1)

13.05.2025 (15 Uhr)

letzter Termin zur Beantragung der Briefwahl

(spätestens am 15. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 14 Abs. 2)

09.05.2025

Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge

(spätestens am 14. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 10 Abs. 5, spätestens am
14.05.2025)

28.05.2025

Wahltag

28.05.2025

Auszählung und öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses

(unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe, § 15 Abs. 1)

Benachrichtigung der Gewählten

(unverzügliche Benachrichtigung der Gewählten, § 16 Abs. 3)

06.06.2025

letzter Termin für die Wahlanfechtung

(innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse, § 5 Abs. 1)

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