Definition Grundsatzprogramm

 

 

Antragstext

Der fzs möge beschließen den Begriff "Grundsatzprogramm" (insbesondere im Bezug auf St-17 26. MV) wie folgt zu definieren:

Das Grundsatzprogramm ist eine Programm für alle Grundsätze.

 

Begründung

 

Alle, die nicht mit Versionierung von Quelltexten vertraut sind, mögen an der von den Antragsteller*innen angebotenen Einführung teilnehmen können.

 

Änderungsantrag (0) neu schlägt alt (bei konkreter inhaltlicher Konkurrenz)

Füge dem Antragstext

Das Grundsatzprogramm ist eine Sammlung aller aktuellen Positionen auf Grundlage aller bestehenden Beschlüsse.

Es ist wie im vorgeschlagenen Verfahren beschrieben umzusetzen.

an!

Begründung

Erklärung:

Alle Beschlüsse die jemals gefasst wurden (und werden), sind Bestandteil des Grundsatzprogramms.

Später gefasste Positionen, die zuvor bestehende Positionen konterkarieren, sind aktueller Stand. Dennoch muss jeder Beschluss einsehbar sein und obsolete Teile sind entsprechend zu kennzeichnen. Bei der Kennzeichnung soll nachvollziehbar sein, durch was der Teil obsolet wurde.

Vorschlag zum Verfahren:

Der Vorstand koordiniert eine Bereitstellung aller bestehenden Beschlüsse (etwa durch die Aufarbeitung durch eine Projektstelle).

Dem AS werden alle bestehenden Beschlüsse bereitgestellt. (Kategorisierung?)

Der AS erarbeitet einen Entwurf für ein Grundsatzprogramm, der ausschließlich auf den (allen) bestehenden Beschlüssen beruht. Dabei werden Konflikte identifiziert.

Im Falle von Konflikten werden diese gekennzeichnet und durch die neuere inhaltliche Position ersetzt.

Die MV befasst lediglich Änderungen zu Konflikten und der Auflösung der Konflikten.

 

Änderungsantrag (1) Konflikte befassen (bei konkreter inhaltlicher Konkurrenz)

Füge dem Antragstext

Das Grundsatzprogramm ist eine Sammlung aller aktuellen Positionen auf Grundlage aller bestehenden Beschlüsse.

Es ist wie im vorgeschlagenen Verfahren umzusetzen.

an!

Begründung

Erklärung:

Alle Beschlüsse die jemals gefasst wurden (und werden), sind Bestandteil des Grundsatzprogramms.

Später gefasste Positionen, die zuvor bestehende Positionen konterkarieren, sind aktueller Stand. Dennoch muss jeder Beschluss einsehbar sein und obsolete Teile sind entsprechend zu kennzeichnen. Bei der Kennzeichnung soll nachvollziehbar sein, durch was der Teil obsolet wurde.

Vorschlag zum Verfahren:

Der Vorstand koordiniert eine Bereitstellung aller bestehenden Beschlüsse (etwa durch die Aufarbeitung durch eine Projektstelle).

Dem AS werden alle bestehenden Beschlüsse bereitgestellt. (Kategorisierung?)

Der AS erarbeitet einen Entwurf für ein Grundsatzprogramm, der ausschließlich auf den (allen) bestehenden Beschlüssen beruht. Dabei werden Konflikte identifiziert.

Über alle Konflikte ist erneut zu beschließen.

Zu allen Konflikten erarbeitet der AS mindestens einen Vorschlag zur Auslösungen eines jeden Konflikts.

Die MV befasst lediglich Änderungen zu Konflikten und der Auflösung der Konflikten.

 

Änderungsantrag (2) Grundsatzprogramm schlägt einzelnen Beschluss

Füge dem Antragstext

Das Grundsatzprogramm ist eine Sammlung aller auf unbestimmte Zeit andauernden Positionen. Anträge und Beschlüsse bedürfen der expliziten Nennung, dass diese das Grundsatzprogramm ändern.

an!

Begründung

Erklärung:

Es gibt gegenwärtig noch kein Grundsatzprogramm. Zukünftig werden alle auf unbestimmte Zeit andauernden Positionen Bestandteil des Grundsatzprogramms. Alle bestehenden Beschlüsse bleiben gültig. Positionen im Grundsatzprogramm sind bestehenden Beschlüssen (die nicht explizit auf das Grundsatzprogramm verweisen) übergeordnet.

Änderungsantrag (3) Grundsatzprogramm schlägt alle Positionen

Füge dem Antragstext

Das Grundsatzprogramm ist eine Sammlung von auf unbestimmte Zeit andauernden Positionen. Alle bisherigen Beschlüsse mit Positionen mit Wirkung auf unbestimmte Zeit andauernden Positionen werden obsolet.

Begründung

Erklärung:

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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
08.07.2013 23:50
http://www.stura.htw-dresden.de/members/FrankHebold (Frank Hebold)

Ich denke das bei Änderungsantrag(0) der letzte Satz zu überdenken ist.

Da bei Konflikten die aktuellere Position übernommen wird, muss die MV nur künftige Konflikte befassen.

@Frank Hebold: Kannst du bitte den Kommentar bitte selbst nochmal absetzen? Da steht dann auch richtig dein Name, und nicht meiner.
Anonymer Benutzer sagt
18.07.2013 19:35
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