How to Stellungnahme Studiendekanin
"alt" (aber richtig)
Vorschlag des Präsidiums zum Ablauf
Das Verfahren dazu soll folgendermaßen laufen:
- Das jeweilige Dekanat stellt einen Antrag auf Herstellung des Benehmens an den StuRa (Mail an stura@stura.htw-dresden.de).
- Das Präsidium bereitet den Antrag auf und setzt ihn auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Plenums. Liegt ein dringlicher Fall vor, kann das Präsidium eine außerordentliche Sitzung einberufen oder die Fassung eines Umlaufbeschlusses vorbereiten. Der dringliche Fall sollte besser begründet sein als "… wir haben das erst heute gemacht und nächste Woche ist schon planmäßige Sitzung vom Fakultätsrat …".
- Der Fakultätsarbeitskreis berät idealerweise über die Kandidaturen und kann im Plenum Stellung nehmen. Die Stellungnahme wird Teil des Antrags.
- Das Plenum stimmt über die Herstellung des Benehmens ab und kann dem eine Begründung, zum Beispiel die Stellungnahme des Fakultätsarbeitskreises, anfügen.
- Das Präsidium teilt dem Dekanat (serviceorientierter Weise auch dem Fakultätsarbeitskreis) das Ergebnis der Abstimmung mit.
Worum geht es?
Die Wahl zur Studiendekanin hat der Gesetzgeber so eingerichtet, dass die Studentinnen - respektive der StuRa - dazu Stellung beziehen können und auch sollten und ein Benehmen hergestellt werden muss. Konkret schlägt die Dekanin mindestens eine Kandidatin vor und über diesen Vorschlag wird dann diskutiert und eine Stellungnahme erstellt. Sollte dem Vorschlag - durch die Herstellung vom Benehmen - zugestimmt werden, dann wird die Frau sicherlich auch im Fakultätsrat gewählt. Sollte das Benehmen nicht hergestellt werden - insbesondere wenn erhebliche berechtigte Kritik geäußert wird, dann muss die Dekanin schon gut begründen, warum man dennoch die Frau als Studiendekanin wählen und damit einsetzen würde. Das Benehmen ist also eine stärkere Form der Beteiligung, dennoch kann aus sachlichen Gründen von der Entscheidung abgewichen werden.
Was macht eine Studiendekanin?
Im Wesentlichen ist die Studiendekanin die rechte Hand der Dekanin, wenn es um Belange der Studienorganisation eines konkreten Studienganges geht:
- Sie wirkt darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden.
- Sie ist verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen.
- Sie berichtet der Fakultät sowie der Hochschulleitung über ihre Arbeit und erstellt einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht).
- Sie kann in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerbern Stellung nehmen.
Euch wurde eine Kandidatin vorgestellt, aber was nun?
Stellungnahmen sind eine sehr individuelle Angelegenheit. Auch wenn die Vorgeschlagene als perfekte Kandidatin angesehen werden kann, kann mensch mit einer Stellungnahme gut ausdrücken, was genau die Kandidatin dafür auszeichnet, und das sollte auch festgehalten werden. Verändert eine Frau zum Beispiel im Laufe ihrer Amtszeit maßgeblich ihre Arbeitsweise und viele der positiv benannten Eigenschaften sind nicht mehr ersichtlich, könnte mensch später darauf Bezug nehmen und anregen eine andere Frau einzusetzen. Doch worauf sollte man achten?
Beurteilungsdimensionen können sein
- Bisherige Lehrerfahrung (Breite, Dauer, Diversität)
- Didaktische Qualifizierung
- Lehrmethoden (Methodeneinsatz, Aktivierung)
- Lehransatz (Rollenverständnis, Lernverständnis, Konsistenz, Passung)
- Kommunikationsverhalten, Verständigung, Konfliktfähigkeit
- Selbstreflexionsvermögen (Evaluation, Reflexion)
- Genderkompetenz (geschlechtergerechte Sprache, Vermeidung von Geschlechterstereotypen, fachliche Berücksichtigung von Genderaspekten)
- Verständnis vom Bolognaprozess, Modularisierung, Mobilitätsfenster, Kompetenzrahmen, Freizügigkeit
- Kenntnisse über relevante rechtliche Grundlagen (Musterordnungen, SächsHSG)
- Qualitätsmanagement und der zugehörige Regelkreis
- Verständnis der Evaluation, Konsequenzen daraus
- Kritikfähigkeit
- Berechnung vom Workload
- Digitalisierung und Modernisierung
- Kommunikationsbereitschaft, Diskussion auf Augenhöhe
- Eingehen auf studentische Interessen und Ideen
- Wahrnehmung und Wichtigkeit des studentischen Feedbacks
- Wünsche für die Zukunft
- …
Da es mitunter vorkommen kann, dass euch die Vorgeschlagene und ihre Arbeitsweise besonders im Rahmen ihrer Gremientätigkeit in der akademischen Selbstverwaltung noch nicht bekannt ist, empfehlen wir euch unbedingt sie zu einem persönlichen Gespräch einzuladen. Denn dort könnt ihr sie genau mit genau den Fragen löchern und Rede und Antwort stehen lassen, die für eine Beurteilung in Form der Stellungnahme entscheidend sind. Ihr habt damit die Möglichkeit ihre Antworten zu Papier zu bringen und euch auch in Zukunft darauf berufen zu können.
Sollte die Vorgeschlagene eurer Gesprächseinladung nicht folgen, kann auch das ein Ausgangspunkt für die Beurteilung der möglichen zukünftigen Zusammenarbeit sein.
Auch wenn sich in vielen Fakultäten nicht gerade um die Position der Studiendekanin gerissen wird, sollt ihr gern kritisch sein und eure gemeinschaftliche Meinung sachlich kund tun. Vergesst nicht, dass eine Studiendekanin den Alltag der Studientinnen stark prägen kann und nicht aus bloßer Alternativlosigkeit eine schlechte und unfähige Frau zur Studiendekanin gewählt wird.
Beispiel
Stellungnahme vom FAK ET zum Studiendekan (für alle Studiengänge an der Fakultät Elektrotechnik) 2021:
Wie begrüßen den Vorschlag von Professor Henker als neuen Studiendekan. Seine - uns aus den Lehrveranstaltungen bekannte - genaue und aufmerksame Arbeitsweise spiegelt sich auch in seiner bisherigen Mitarbeit in der Studienkommission und in der allgemeinen Weiterentwicklung des Studienganges wider und ist stets geprägt von konstruktiven, vorausschauenden und überzeugenden Beiträgen. Wir sind zuversichtlich, dass die bekannte offene Art und der Wille der Weiterentwicklung und Optimierung gut zum vorgeschlagenen Amt passen. Aufgaben, die sich durch den Bolognaprozess ergeben haben, sind nicht nur Worthülsen, sondern wollen und sollen konsequent zu Ende gedacht werden; sei es eine adäquate Workload-Berechnung und Festlegung auf maximal 28 Stunden pro Credit, vereinheitlichte Modularisierung und allgemeine Studierbarkeit. All dies wird vom Vorgeschlagenen thematisiert und versucht mit den fachlichen Inhalten in Einklang zu bringen.
Professor Henker versteht es dabei Brücken zwischen professoralen Anliegen und studentischem Alltag zu erkennen. Diskussionen werden auf Augenhöhe geführt und Kompromisse aktiv gesucht.
Prozessketten und Anfragen werden kritisch hinterfragt und auf ihre Absicht geprüft und nicht nur abgearbeitet.
Für die kommenden Jahre wird neben der Neugestaltung des grundständigen Studienganges vor allem der Prozess der Digitalisierung im Vordergrund stehen. Vorstöße wie verpflichtende digitale Lehrformate im 7. Semester Bachelor, um ein weiteres Mobilitätsfenster zu schaffen, unterstützen wir vollends. Wir sind zuversichtlich mit Professor Henker einen starken Partner bei der Modernisierung der Lehr- und Prüfungsformate zu haben.
Das Verständnis der für uns geltenden rechtlichen Grundlagen, zum Beispiel des Hochschulfreiheitsgesetzes, und die Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagement der Hochschule respektive dem Prorektorat Lehre und Studium entziehen sich leider unserer Kenntnis. Aus unseren Erfahrungen seiner Lehre heraus sind wir jedoch sehr zuversichtlich, dass Professor Henker Qualitätsmanagement als Regelkreis begreift und einen klaren Blick auf das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure besitzt.
Wir freuen uns auf die konsequente Weiterführung der bisherigen guten Zusammenarbeit.
weitere Gedanken
"Grundsätzliches"
Für jeden Studiengang muss es eine Studiendekanin geben. Eine Studiendekanin ist grundsätzlich nur für einen einzelnen bestimmten Studiengang Studiendekanin. Aber eine Person kann auch für mehrere einzelne Studiengänge für die Ämter als Studiendekanin gewählt werden.
"das Benehmen"
Das Benehmen bedeutet letztlich die Entscheidung einer Befürwortung. Beim Benehmen für einen Vorschlag einer Person als Studiendekanin bedeutet das, dass es einer mehrheitlicher Zustimmung bedarf, um den Antrag - der Dekanin, die sich das Benehmen einholen soll - anzunehmen. Das Fehlen der (mehrheitliche) Zustimmung - ferner das Fehlen einer Entscheidung (durch Abstimmung) - ist eine Ablehnung.
Wesentlich ist aber die Begründung, also die Stellungnahme. Um sie zu festigen, insbesondere bei einer Ablehnung, kann auch ein Beschluss - der dann selbstverständlich auch einer mehrheitlichen Zustimmung bedarf - gefasst werden.
Bewertung der vorgeschlagen Person für das Amt als Studiendekanin
Ist die vorgeschlagene Hochschullehrerin geeignet für den Studiengang fachlich verantwortlich zu sein? [Wenn eine Hochschullehrerin Studiendekanin für einen international ausgerichteten Studiengang, wie beispielsweise International Business, sollte sie auch besondere Kompetenzen im internationalen Bereich haben.]