Schließfachordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
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Schließfachordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(Schließfachordnung – SchließfachO) - als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden
Vom 08. September 2020
§ Geltungsbereich
Diese Ordnung gilt für Schließfächer, die der StuRa in seiner Verantwortung verwaltet.
§ Allgemeines
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Schließfächer werden den Mitgliedern der Studentinnen- und Studentenschaft gebührenfrei zur Nutzung überlassen.
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Die Schließfächer werden im Rahmen freier Kapazitäten vergeben.
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Es gibt keinen Anspruch auf ein Schließfach.
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Ein Schlüssel wird einbehalten, um das Schließfach bei Verlust des verliehenen Schlüssels, Gefahr im Verzug oder Verstoß gegen diese Ordnung öffnen zu können.
§ Verfahren
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Wer ein Schließfach nutzen möchte, wendet sich an den StuRa.
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1Ein Ausleihprotokoll (Anlage 1) ist als Antrag zur Nutzung auszufüllen.
2Diese Ordnung ist zur Kenntnis zu nehmen und das Ausleihprotokoll zu unterschreiben.
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Sobald der StuRa die Kaution erhalten hat, kann die Übergabe des Schlüssels erfolgen.
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Wer ein Schließfach zurückgeben möchte, wendet sich an die zuständige Stelle des StuRa.
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Sobald der StuRa den Schlüssel wieder in Empfang genommen und eine Sichtkontrolle durchgeführt hat, kann die Rückzahlung der Kaution erfolgen.
§ Kaution
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Für die Nutzung wird eine Kaution erhoben.
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Die Höhe legt das Referat Studentische Selbstverwaltung und Organisation fest (Siehe Anlage 2).
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Auf welchem Wege die Kaution gezahlt und zurückgezahlt wird, legt das Referat Finanzen fest (Siehe Anlage 3).
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Die Kaution wird einbehalten, wenn
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durch Verschulden der nutzenden Person ein Schlüssel verloren gegangen ist;
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durch Verschulden der nutzenden Person ein Schaden am Schließfach entstanden ist;
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das Schließfach nicht am Ende der Mitgliedschaft in der Studentinnen- und Studentenschaft zeitnah zurückgegeben wird;
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die nutzende Person sich anderweitig ordnungswidrig verhalten hat und dem StuRa dadurch ein Schaden entstanden ist.
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§ Nutzungsregeln
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Die Schließfächer sind sorgfältig zu behandeln und vor Verschmutzung oder Beschädigung zu bewahren.
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1Die Aufbewahrung von gefährlichen Gegenständen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen ohne eine angemessene Verpackung ist nicht gestattet.
2Die Aufbewahrung verderblicher Lebensmittel und illegaler Gegenstände ist grundsätzlich nicht gestattet.
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Eigenmächtige Ein- oder Umbauten oder das eigenmächtige Auswechseln des Schlosses sind nicht gestattet.
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1Die Nutzung ist auf die Dauer des Studiums beschränkt.
2Stellt der StuRa fest, dass die nutzende Person nicht mehr Teil der Studentinnen- und Studentenschaft ist, behält er es sich vor, das Schließfach ohne vorherige Ankündigung zu räumen und die darin gelagerten Gegenstände nach dem Bemessen des Referats studentische Selbstverwaltung & Organisation zu entsorgen oder als Fundsache zu behandeln.
§ Haftung
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Der StuRa oder die Hochschule übernehmen keine Haftung für die im Schließfach gelagerten Gegenstände.
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Die nutzende Person kann für alle schuldhaft verursachten Schäden, die dem StuRa oder Dritten entstehen, auch über die Höhe der Kaution hinaus haftbar gemacht werden.
§ Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Anlagen
Anlage 1: Formblatt Protokoll zur Schließfachnutzung
Anlage 2: Beschluss des Referats Verwaltung zur Höhe der Kaution
Anlage 3: Beschluss des Referats Finanzen zum Weg der Kautionszahlung und Kautionsrückzahlung