Angestelltenverordnung der Studentinnenschaft
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Angestelltenverordnung der Studentinnenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(studentische Angestelltenverordnung – AnstelleVO) - als Teil der Ordnung der Studentinnenschaft der HTW Dresden
Vom 26. Januar 2022
Aufgrund von § Verfahren Abs. 2 [Dauerhaftes] Satz 1 [dauerhafte Verfahren] in Verbindung mit § Vorstand Abs. 2 [Zuständigkeiten] Nr. 5 [Zuständigkeit Entscheidungen Verordnungen] Grundordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa-Grundordnung – StuRa-GrundO) vom 18. Mai 2021 hat der StuRa diese Verordnung als Satzung erlassen.
Teil mittelfristige Verwaltungsangestellte
§ mittelfristige Anstellung für Verwaltung
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Zu grundständigen Aufgaben sollen gemäß § Bewältigung des Aufwandes durch einzelne Stellen Abs. 3 Satz 1 StuRa-AE-O Stellen geschaffen werden.
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1Die Arbeitsverhältnisse, insbesondere die Vergütung, sollen denen von studentischen Hilfskräften (wissenschaftlichen Hilfskräften ohne abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung) an der Hochschule entsprechen.
2Die Angestellten sind keine wissenschaftliche Hilfskräfte.
§ Gliederung der Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte
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Der Umfang einer Stelle beträgt höchstens bis zu einem Viertel einer Beschäftigung in Vollzeit (durchschnittlich 10 Stunden je Woche).
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1Stellen sollen nach kleinen abgrenzbaren Zuständigkeiten untergliedert werden.
2Eine Stelle kann, anstatt des Umfangs eines Viertel einer Beschäftigung in Vollzeit gemäß Absatz 1 (maximaler Umfang einer Stelle), auch den Umfang eines Achtels (durchschnittlich 5 Stunden je Woche) oder eines Sechzehntels (durchschnittlich 2,5 Stunden je Woche) einer Beschäftigung in Vollzeit haben.
§ Befristung der Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte
Alle Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte sollen grundsätzlich
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auf die Arbeit einer Legislatur des StuRa und
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bis zu einem Jahr
befristet sein.
§ Ausschreibung der Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte
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Das Referat Personal erstellt die Ausschreibung, sofern der Vorstand keine andere erstellt.
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Ausschreibungen sollen mindestens
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die Bezeichnung,
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die Zuordnung der Funktion der fachlichen Weisung,
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den Umfang (durchschnittliche Arbeitszeit je Woche),
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das Ende (Befristung),
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den Zweck,
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die wesentlichen Aufgaben,
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auch besondere Erfordernisse an die Arbeitszeit,
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die Anforderungen an die Person,
der Stelle enthalten.
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Der Zweck der Stelle soll die Einordnung und Notwendigkeit (Daseinsberechtigung) der Stelle erklären.
§ Einstellung der Stellen der mittelfristigen Verwaltungsangestellten
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1Angestellte können auch für die Tätigkeiten mehrerer Stellen angestellt werden.
2Die Höchstbeschäftigungszeit für eine Nebenberuflichkeit ist ab einer Teilzeitbeschäftigung mit höchstens 20 Stunden durchschnittlicher Arbeitszeit je Woche erreicht.
3Studentinnen sollen nur nebenberuflich angestellt sein.
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Stellen, die nicht in vollem Umfang besetzt werden können, sollen aber möglichst anteilig besetzt werden.
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Das Referat Personal besetzt die Stellen im Einvernehmen mit dem Vorstand.
§ Dokumentation der Arbeitsleistung der Stellen der mittelfristigen Verwaltungsangestellten
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1Angestellte sind zu verpflichten ihre geleisteten Arbeitszeiten zu vermerken.
2Der Vermerk ist in geeigneter Form dem Referat Personal und der Funktion der Zuordnung der fachlichen Weisung zum Ende eines jeden Monats unverzüglich vorzulegen.
3Ohne vorgelegten Vermerk der Arbeitszeit soll der Anspruch auf Vergütung in Frage gestellt werden.
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1Angestellte sollen ein Arbeitszeitkonto haben.
2Der Kontostand soll bei Plusstunden den Umfang von zwei Arbeitsmonaten nicht überschreiten.
3Darüber hinaus ist das Leisten von Mehrarbeit nur mit Genehmigung der Stelle der fachlichen Zuordnung zulässig.
4Der geplante Abbau von Plusstunden durch Minderarbeit soll der Stelle der fachlichen Zuordnung frühzeitig bekannt gegeben werden.
5Der geplante Abbau von Plusstunden durch Minderarbeit soll den Umfang von mehr als drei Arbeitswochen nicht überschreiten.
6Darüber hinaus ist der geplante Abbau von Plusstunden durch Minderarbeit nur mit Genehmigung der Stelle der fachlichen Zuordnung zulässig.
7Plusstunden werden nicht ausgezahlt.
8Der Kontostand soll bei Minusstunden den Umfang von einem Arbeitsmonat nicht überschreiten.
9Darüber hinaus ist das Leisten von Minderarbeit nur mit Genehmigung der Stelle der fachlichen Zuordnung zulässig.
10Der Kontostand ist zum Ende des Arbeitsverhältnisses auszugleichen.
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1Der Anspruch auf Urlaub soll einfach als Plusstunden vermerkt werden.
2Die Inanspruchnahme von Urlaub soll einfach entsprechend geplante Minderarbeit bedeuten.
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1Angestellte sind zu verpflichten ihre erbrachten Leistungen, insbesondere Arbeitsergebnisse, zu vermerken.
2Der Vermerk ist in geeigneter Form dem Referat Personal und der Funktion der Zuordnung der fachlichen Weisung vorzulegen.
§ einzelne Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte
Der StuRa richtet folgende Stellen bei folgenden Stellen zur fachlicher Weisung im folgenden Umfang ein:
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beim Vorstand
(bis zu sechs Viertel-Stellen) -
10 Stunden je Woche Zuständigkeit Betreuung der Fakultätsarbeitskreise
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10 Stunden je Woche Zuständigkeit Betreuung des Hochschularbeitskreises
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10 Stunden je Woche Zuständigkeit Verwaltung von zu erledigenden Aufgaben
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5 Stunden je Woche Zuständigkeit Ermittlung von zu erledigenden Aufgaben
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5 Stunden je Woche Zuständigkeit Verwaltung von Terminen
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(20 Stunden je Woche weiterhin verfügbar)
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beim Präsidium
(bis zu drei Viertel-Stellen) -
10 Stunden je Woche Zuständigkeit Antrags- und Beschlussverwaltung (ABV)
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10 Stunden je Woche Zuständigkeit Protokollierung
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2,5 Stunden je Woche Zuständigkeit Sitzungsleitung
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2,5 Stunden je Woche Zuständigkeit Ausfertigung
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(5 Stunden je Woche weiterhin verfügbar)
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beim Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation
(bis zu vier Viertel-Stellen) -
10 Stunden je Woche Zuständigkeit Anträge zum Semesterticket
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10 Stunden je Woche Zuständigkeit Instandhaltung von IT-Services
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5 Stunden je Woche Zuständigkeit Betreuung Mitgliederverwaltung offline
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5 Stunden je Woche Zuständigkeit Betreuung Mitgliederverwaltung online
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5 Stunden je Woche Zuständigkeit Post
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5 Stunden je Woche Zuständigkeit Ablage
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beim Referat Finanzen
(bis zu drei Viertel-Stellen) -
10 Stunden je Woche Zuständigkeit Buchhaltung
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5 Stunden je Woche Zuständigkeit Überwachung von Zahlungen
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2,5 Stunden je Woche Zuständigkeit Haushaltsplan
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2,5 Stunden je Woche Zuständigkeit Mittelverwendung
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(10 Stunden je Woche weiterhin verfügbar)
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beim Referat Personal
(bis zu eineinhalb Viertel-Stellen) -
5 Stunden je Woche Zuständigkeit Amtsausschreibung
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2,5 Stunden je Woche Zuständigkeit Stellenausschreibung
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2,5 Stunden je Woche Zuständigkeit Entgeltabrechnung
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2,5 Stunden je Woche Zuständigkeit Stellenplan (Organigramm)
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2,5 Stunden je Woche Zuständigkeit Bescheinigung Mitwirkung
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(2,5 Stunden je Woche weiterhin verfügbar)
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bei anderen Referaten
(bis zu zweieinhalb Viertel-Stellen) -
beim Referat Studium
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beim Referat Soziales
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beim Referat Qualitätsmanagement
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beim Referat Hochschulpolitik
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beim Referat Öffentlichkeitsarbeit
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5 Stunden je Woche Zuständigkeit Newsletter und Vorstellung
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2,5 Stunden je Woche Zuständigkeit Berichterstattung
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beim Referat Internationales
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(17,5 Stunden je Woche weiterhin verfügbar)
Teil langfristige Verwaltungsangestellte
§ langfristige Anstellung für Verwaltung
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Zu grundständigen Aufgaben sollen gemäß § Bewältigung des Aufwandes durch einzelne Stellen Abs. 3 Satz 2 StuRa-AE-O Stellen geschaffen werden.
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Die Arbeitsverhältnisse sollen denen von Verwaltungsmitarbeiterinnen an der Hochschule entsprechen.
§ Einstellung der Stellen der langfristigen Verwaltungsangestellten
Der Vorstand besetzt die Stellen im Benehmen mit dem Referat Personal.
§ vorübergehende Stelle Sachbearbeitung Finanzen 2022
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1Der StuRa hat bis Ablauf Mai 2022 eine vorübergehende Stelle Sachbearbeitung Finanzen im Umfang von 14 Stunden je Woche der Entgeltgruppe 7.
2Bei entsprechender Eignung soll vorübergehend eine sachgemäß hohe Einstufung erfolgen.
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1Die Stelle soll vorübergehend wegen des Wegfallens der Stelle Sachbearbeitung Finanzen & Service das Referat Finanzen unterstützen.
2Sie soll mindestens
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die Buchhaltung und
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die Betreuung von anstehenden Zahlungen
erledigen.
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§ vorübergehende Stelle Sachbearbeitung Service 2022
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1Der StuRa hat bis Ablauf Mai 2022 eine vorübergehende Stelle Sachbearbeitung Service im Umfang von 14 Stunden je Woche der Entgeltgruppe 7.
2Bei entsprechender Eignung soll vorübergehend eine sachgemäß hohe hohe Einstufung erfolgen.
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1Die Stelle soll vorübergehend wegen dem Wegfall der Stelle Sachbearbeitung Finanzen & Service das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation unterstützen.
2Sie soll mindestens
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die Betreuung einzelner Vorgänge zur Genehmigung Semesterticket und
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die Betreuung Postverkehr
erledigen.
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§ befristete Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2022
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1Der StuRa hat bis Ablauf Dezember 2022 eine befristete Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2022 im Umfang von 20 Stunden je Woche der Entgeltgruppe 9.
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1Die Stelle soll befristet die arg in die Jahre gekommene Infrastruktur zum Betrieb von Diensten auf Servern erneuern und erneuern lassen.
2Sie soll mindestens
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den Aufbau und die Aktualisierung einer IT-Infrastruktur für das Organ der studentischen Selbstverwaltung
erledigen.
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1Die Stelle übernimmt - im Einvernehmen mit der Angestellten - die Aufgaben einer Stelle Assistenz der Geschäftsführung gemäß § Stelle Assistenz der Geschäftsführung zur Kontinuität der Arbeit, bis Ablauf April 2022.
2Zur Erfüllung der Aufgaben als Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2022 wird - im Einvernehmen mit der Angestellten - die Stelle gemäß § befristete Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2022/2023 neu geschaffen, neu ausgeschrieben und neu besetzt.
§ Stelle Sachbearbeitung Finanzen
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Der StuRa hat nach Ablauf Januar 2022 dauerhaft eine unbefristete Stelle Sachbearbeitung Finanzen - auch Assistenz der Verwaltung zur Unterstützung der Arbeit - im Umfang von 20 Stunden je Woche der Entgeltgruppe 7 haben.
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1Die Stelle soll das Referat Finanzen unterstützen.
2Sie soll mindestens
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die Buchhaltung und
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die Betreuung von anstehenden Zahlungen
erledigen.
3Die Stelle soll auch dem Vorstand - im Auftrag des Vorstandes auch allen anderen Stellen - dienen, um unangenehm herausfordernde und besonders arbeitsintensive Aufgaben zu bewältigen.
4Dabei und damit soll insbesondere die Absicherung, durch die fehlende Besetzung der mittelfristigen Verwaltungsangestellten oder durch die fehlende Besetzung von wesentlichen Funktionen (Ämtern), gefördert werden.
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§ befristete Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2022/2023
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1Der StuRa soll ab Ablauf April 2022 und bis Ablauf April 2023 eine befristete Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2022/2023 im Umfang von 20 Stunden je Woche der Entgeltgruppe 9 haben.
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1Die Stelle soll befristet die arg in die Jahre gekommene Infrastruktur zum Betrieb von Diensten auf Servern erneuern und erneuern lassen.
2Sie soll mindestens
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den Aufbau und die Aktualisierung einer IT-Infrastruktur für das Organ der studentischen Selbstverwaltung
erledigen.
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§ Stelle Assistenz der Geschäftsführung zur Kontinuität der Arbeit
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Der StuRa soll nach dem Ablauf der Stelle gemäß § befristete Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2022/2023 dauerhaft eine unbefristete Stelle Assistenz der Geschäftsführung zur Kontinuität der Arbeit im Umfang von 20 Stunden je Woche der Entgeltgruppe 9.
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1Die Stelle soll dem Vorstand - im Auftrag des Vorstandes auch allen anderen Stellen - dienen, um unangenehm herausfordernde und besonders arbeitsintensive Aufgaben zu bewältigen.
2Dabei und damit soll insbesondere die Kontinuität, die durch mittelfristige Verwaltungsangestellte schlecht gewahrt werden kann, gefördert werden.
3Sie soll mindestens die
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Dokumentation bestehender Geschäftsprozesse,
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Erarbeitung von Geschäftsprozessen,
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Unterstützung bei laufenden Geschäftsprozessen,
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Beratung bei laufenden Geschäftsprozessen
erledigen.
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Teil kurzfristige Angestellte für besondere Aufgaben
§ kurzfristige Anstellung für besondere Aufgaben
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Für besonders wichtige, dringliche und umfangreiche Aufgaben können Stellen mit kürzerer Befristung als gemäß § Befristung der Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte geschaffen werden.
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Auf eine Dokumentation für die Einarbeitung gemäß § Dokumentation für die Einarbeitung von Angestellten kann verzichtet werden, wenn die Stelle nicht länger besteht als das Arbeitsverhältnis und keine ähnlich geartete Stelle in der Zukunft angedacht ist.
§ Zuständigkeit Projekt Einführung Anstellung von Studentinnen
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1Es wird eine Stelle Zuständigkeit Einführung Anstellung von Studentinnen geschaffen.
2Sie dient dem Referat Personal für die Umsetzung vom geänderten Personalkonzept mit der Anstellung von Studentinnen.
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Die Stelle soll im Umfang von 5,0 Stunden je Woche von Januar bis Ablauf Mai bestehen.
Teil weitere Rechte und Pflichten von Angestellten
§ Dokumentation für die Einarbeitung von Angestellten
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Neue Angestellte sollen für die Stelle eine gute Einarbeitung erhalten.
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Angestellte sollen die Einarbeitung für nachfolgende Angestellte der Stelle in geeigneter Form konserviert, im Zweifelsfall textlich auf einer Seite auf der Website, erstellen, berichtigen und vervollständigen.
Teil Schlussbestimmungen
§ Einführung
Alle Stellen als mittelfristige Verwaltungsangestellte, die auch im März 2022 besetzt werden, sollen - abweichend von § Befristung der Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte - zum Ablauf März 2022 befristet sein.
§ Zuordnung
Alle Verordnungen sind dem Vorstand zugeordnet.
§ Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.
Diese AnstelleVO wurde zur 9. Sitzung Vorstand 2021/2022 am 26. Januar 2022 beschlossen.