Klarstellung kein Abzug der Anspruchsgrundlage zum Erhalt von Aufwandsentschädigung
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2019-05-07
Antragstext
Der StuRa möge beschließen in Bezug auf das Protokoll der "5. Sitzung Referat Finanzen 2019" und dem Protokoll der "6. Sitzung Ausschuss Personelles 2019", dass die 30 Stundenregelung gemäß § zu entschädigender Aufwand Abs. 1 Satz 2 Nr.1 AE-O, als Grenze zu verstehen sind und nicht von der jeweilig veranschlagten Aufwandsentschädigung einzelner Personen abgezogen wird. Somit werden auch die ersten 30 Stunden Aufwand entschädigt.
Begründung zum Antrag
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Referatsleitung gemäß § Referate Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe 2 StuRa-GrundO
Behandlung
1. Sitzung Referatsleitung Finanzen 2019
Tagesordnungspunkt 1
Beschlussdatum
2019-05-07
Beschlussfähigkeit
1 von 1
Ergebnis
Zustimmung
Jennifer Fröb
angenommen
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-05-07
Präsidium