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Aufhebung Beschluss Geschäftsordnung 2017 (2017-14-187)

2018-03-038: Aufhebung des Beschlusses Geschäftsordnung 2017 (2017-14-187) wegen Rechtswidrigkeit

Antrag

AntragstellerIn

Sprecherinnen und Sprecher

Antragsdatum

2018-02-02

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den Beschluss Geschäftsordnung 2017 (2017-14-187), der vom Plenum zur 15. Sitzung StuRa 2017 am 12.12.2017 gefasst wurde, aufzuheben.

Begründung

siehe Schreiben der Kanzlerin Rechtswidrigkeit der Zuständigkeitsübertragung auf die Sprecherinnen und Sprecher 2018-02-02

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

"einfache Mehrheit" gemäß Schreiben der Kanzlerin Rechtswidrigkeit der Zuständigkeitsübertragung auf die Sprecherinnen und Sprecher 2018-02-02

Behandlung

1. außerordentliche Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 1
Vertagung auf die kommende Sitzung

3. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 4

2. außerordentliche Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 4

Ergebnis

Ja 4
Nein 6
Enthaltung 0

abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

24.09.2019
Präsidium

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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
03.02.2018 19:51

Ist das wirklich Wunsch der Sprecherinnen und Sprecher? (Oder wird hier nur erst einmal ein Antrag gestellt, um dem StuRa – ferner dem Plenum – die Möglichkeit zur Abstimmung gegeben. Das wäre ja vollkommen in Ordnung, aber sollte vielleicht herausgestellt werden.)

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
03.02.2018 19:54

Was passiert, wenn die Hochschule "tätig" werden muss? (Gibt es dann automatisch Rechtssicherheit zur Sache? Oder gibt es gar eine "rechtssichere" Überarbeitung unserer Ordnungen? Das wäre gar krass charmant, oder?)

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
03.02.2018 19:55

Ein "Eingeständnis" würde ja für eine Vielzahl von Folgefragen aufwerfen, also weitere Unklarheiten (aka "fehlende Rechtssicherheit") schaffen.
Dürfen Sprecherinnen und Sprecher nur das Recht zum Anpassen von Ordnungen nicht übertragen bekommen? (Gilt das auch für anderer Belange?) Ist das anders, wenn Sprecherinnen und Sprecher (insbesondere auch ohne qualifizierte Zustimmung des Plenums) im Falle von Dringlichkeit Ordnungen anpassen? (Im Falle von mangelnder Beschlussfähigkeit des Plenums fassten ersatzweise (insbesondere auch wegen Dringlichkeit) Sprecherinnen und Sprecher Beschlüsse zur Änderung von Ordnungen. Der "klassische Fall" ist die Anpassung der Beitragsordnung wegen dem Semesterticket. (Praktisch könnten ernsthafte Probleme des StuRa wegen der mangelnder Handlungsfähigkeit entstehen.)
Darf ein Härtfallausschuss, dessen Beratungen sogar überwiegend nicht öffentlich geführt werden, Beschlüsse (sogar zur finanziellen Belangen des StuRa) fassen?
Darf die Vertretung im LSR Beschlüsse (gemäß der StuRa-Grundordnung) fassen?
Oder können die Fragen schon beantwortet werden?

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
03.02.2018 19:56

Kann der StuRa nicht seine Verfahren und Befugnisse (für die Studentinnen- und Studentenschaft) selbst regeln? (Oder ist ernsthaft nur das Problem, dass das Wort Ordnung im gefassten Beschluss nicht auftaucht?)