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Geschäftsordnung StuRa 2018

2018-08-076: Geschäftsordnung des Studentinnen- und Studentenrat 2018

 

Antrag

AntragstellerIn

Stephan Rankl

Antragsdatum

12.06.2018

Beschlussdatum

26.06.2018

Antragstext

Der StuRa möge folgende Geschäftsordnung beschließen:
---------Geschäftsordnung StuRa HTW Dresden---------
--------------------------------Beginn---------------------------------

 

§ Abgrenzung

Der StuRa hat nicht die Geschäftsordnung
1. des deutschen Bundestages.
2. des Sächsischen Landtages.
3. des Senates HTW Dresden.

 

§ Anträge zur Sitzung

Mindestens folgende Anträge zur Geschäftsordnung sollen einer Sitzung zulässig sein:

1. Dringliche Verständnisfrage (z. B. zu verwendeten Abkürzungen, zum Zusammenhang von Aussagen oder der Auswirkung auf den Antrag)

2. Einmalige sofortige Richtigstellung (wenn auf eine deiner Aussagen Bezug genommen wird und sie falsch dargestellt wird)

3. Anzweiflung der eben getroffenen Entscheidung der Sitzungsleitung

4. Bestellung einer anderen Redeleitung (Ablösung der aktuellen Redeleitung)

5. Änderung der Reihenfolge zur Abarbeitung der Tagesordnung 

6. Nichtbehandlung eines TOP oder eines einzelnen Antrages 

7. Vertagung eines TOP 

8. Überweisung eines Antrages an ein anderes beschlussfassendes Gremium 

9. Ausschluss der Öffentlichkeit

10. Einreichen eines neuen Antrages

11. Einreichen eines Änderungsantrages

12. Übernehmen eines Änderungsantrages

13. Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen TOP

14. Schließung oder Wiedereröffnung der Redeliste 

15. Schließung der Debatte

16. Meinungsbild zu einer Fragestellung des aktuellen TOP unter allen Anwesenden oder ausschließlich unter den Stimmberechtigten für die Beschlussfassung

17. Geheime Abstimmung einer nachfolgenden Beschlussfassung

18. Sitzungspause

19. Neuauszählung der eben abgegebenen Stimmen

20. Feststellung der Beschlussfähigkeit

21. Schließung der Sitzung

 

§ Fristen

(1) Anträge sollen mindestens drei Tag vor der Sitzung dem Präsidium für die Erstellung eines Entwurfes der Tagesordnung eingereicht werden.

(2) Der Entwurf der Tagesordnung soll mindestens einen Tag vor der Sitzung bekannt gegeben werden.

 

§ Sitzungen

In der Vorlesungszeit finden alle 2 Wochen Sitzungen in der Gremienblockzeit statt.

 

§ Beschlüsse

(1) Beschlüsse zu Ordnungen bedürfen mindestens der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Eine höhere notwendige Mehrheit kann die jeweilige Ordnung regeln.

(2) Organe sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Ist das Organ danach nicht beschlussfähig, wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Gegenstand einberufen. In dieser Sitzung ist das Organ beschlussfähig; hierauf ist mit der Einberufung hinzuweisen. Das Präsidium kann vorsehen, dass Organe Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen können.

 

§ 5 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.

 

----------------------------------Ende---------------------------------
---------Geschäftsordnung StuRa HTW Dresden---------

Begründung zum Antrag

Diese Version der Geschäftsordnung ist eine neue Variante der bereits von mir im letzten Jahr eingereichten Geschäftsordnung. Damals war meine Befürchtung, dass immer wieder Querulanten (bsw. Senator Palpatine) das Plenum des StuRa mit Verfahrensfragen behindern könnten.

Dies hat sich dieses Jahr bewahrheitet. Bevor im StuRa das Imperium ausgerufen wird, möchte ich die vorliegende Geschäftsordnung abgestimmt haben. Damit das Präsidium eine gewisse Unabhängigkeit bekommt und sich nicht immer von Außenstehenden in die Sitzungen reinpfuschen lassen muss.

Ich Danke an dieser Stelle Michael Iwanow, der mich zu diesem Antrag inspiriert hat. 

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

 

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder

Behandlung

8. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 12
vertagt

9. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 8

Ergebnis

letzte festgestellte Beschlussfähigkeit: 8/15

angenommen ohne Gegenrede

Beschlusstext

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

25.09.2019
Präsidium

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