Änderung der Grundordnung für den Wechsel der Legislatur 2017/2018 aufheben
Antrag
AntragstellerIn
Sprecherinnen und Sprecher
Antragsdatum
09.01.2017
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die vorgenommen Änderungen an der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft und der Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates vom 9. Januar 2018 aufzuheben und wieder auf die vorherige Fassung zurückzusetzen.
Begründung zum Antrag
Ausführliche Begründung zum Antrag (aus der Kanzlei heraus)
Die signifikanteste Änderung, die vorgenommen wurde, ist das formale Überführen der bisherigen Fachschaftsräte in eine Form von Ausschüssen. Die Änderung hat die maßgebliche Folge, dass lediglich der StuRa als zwangsläufiges Organ der Studentinnen- und Studentenschaft verbleibt. Somit ist der StuRa das einzige Organ, dass eine Verpflichtung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben hat. Ferner handelt es sich um das ehrliche Eingeständnis, dass Fachschaftsräte leider aus vielerlei Gründen dem Wesen eines eigenständigen Organes, das die wesentlichen Aufgaben selbst zu bewältigen vermag, nicht entsprechen können. Letztlich erschient es als Zumutung, dass abverlangt wird, sich dem breiten Spektrum an Themen nach § 24 Abs. 3 SächsHSFG und anderen Vorgaben zu widmen und dahingehend wesentlich politisch zu arbeiten. Beabsichtigt ist eine Befreiung von Verbindlichkeiten durch formale Strukturen. Als erst einmal als "Fachausschüsse" bezeichnete Gremien sollen sich die Aktiven weiterhin der Belange ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen annehmen. Auch soll beständig bestmöglich den Erfordernissen der akademischen Selbstverwaltung entsprochen werden. Insbesondere gilt das auch für die Anforderungen, die sich aus den Prozessen zur Qualitätssicherung für die einzelnen Studiengänge an einer systemakkreditierten Hochschule ergeben. Praktisch ist es auch der Versuch, dass die Struktur geschaffen wird, um konzentriert von Anbeginn zu Belangen zusammenzuarbeiten, wo es um Angelegenheit geht, die nicht nur einen einzelnen Studiengang oder eine einzelne Fakultät betreffen. Tatsächlich soll damit auch die Mentalität als "Jugendclub" vereitelt werden, da dies auch zur unnötigen Abgrenzung führt, die die notwendige Effizienz und insbesondere auch Effektivität unterbindet. Der StuRa - damit auch alle bisherigen Fachschaftsräte - soll sich als Stelle der studentischen Interessenvertretung verstehen und nicht als Lernorte von Gewählten, die Grillveranstaltungen organisieren. Es wurde darauf geachtet, dass die neue Form von Gremien auch jederzeit Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft übernehmen können, aber eben nicht müssen. Es ist ohnehin abzuwarten was die Legislatur 2018 - insbesondere die Stimmberechtigten im StuRa - aus den Änderungen machen. Maßgeblich wird sich wohl das Wesen des StuRa 2019 ändern. Dieser könnte nun auch ausschließlich direkt von Studentinnen und Studenten gewählt werden. Aber auch der Modus für die Wahl, gar die strukturelle Zusammensetzung, der Fachausschüsse könnte geändert werden. Einem Verharren im Modus, dass ein bestimmter Teil der Studentinnen- und Studentenschaft "sein" Gremium wählt, wäre möglich. Wohl könnte dann aus diesen Fachausschüssen, die den StuRa bilden würden, ein anderes Organ zur Zusammenkunft deren Vertretungen gewählt werden. Alles könnte wie bis 2017 gewohnt bleiben, muss es aber nicht. Gar bleibt zu hoffen, dass die Gelegenheit genutzt wird, denn "es muss ein Ruck durch die Studentinnen- und Studentenschaft gehen". Mit diesem Antrag soll aber die Gelegenheit gegeben werden "alles zurückdrehen" zu können.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
- aktueller Stand
- Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft vom 9. Januar 2018
- Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates vom 9. Januar 2018
- vorheriger Stand
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des StuRa gemäß § 13 Beschlüsse zu dieser Ordnung GrundO
Behandlung
2. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 6
Ergebnis
Ja | 8 |
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Nein | 3 |
Enthaltung | 2 |
abgelehnt
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
24.09.2019
Präsidium