Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2018 / 16. Sitzung / Anträge / Fassen von Beschlüssen für die Anträge zur Geschäftsordnung in der StuRa-GO

Fassen von Beschlüssen für die Anträge zur Geschäftsordnung in der StuRa-GO

2018-16-179: Fassen von Beschlüssen für die Anträge zur Geschäftsordnung in der StuRa-GO

 

Antrag

AntragstellerIn

"Ausschusses Ordnung des StuRa 2018"

Antragsdatum

21.11.2018

Beschlussdatum

27.11.2018

Antragstext

Der StuRa möge beschließen in der StuRa-Geschäftsordnung im Paragraphen § Beschlüsse den Absat,

"Das Organ ist zu Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig. Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst."

in der StuRa-GO einzufügen

Begründung zum Antrag

GO Anträge sollen immer gefasst werden können, unabhängig davon, ob die Sitzung beschlussfähig ist oder nicht.

 

Anlagen

§ Beschlüsse

  • Das Organ ist zu Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig. Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst.

 

 

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder

Behandlung

16. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 3.5

Ergebnis

letzte festgestellte Beschlussfähigkeit: 9/13

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 2

angenommen

Beschlusstext

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

26.09.2019
Präsidium

Artikelaktionen

Versenden
Drucken