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Geltungsbereich des Semestertickets bis Wintersemester 2023/2024

Informationen zum Semesterticket

 

Grundsätzliches

 

Für das Semesterticket gibt es zwei verschiedene Verträge:
für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in und um Dresden und
für den Fahrradverleih (MOBIbike/nextbike) in Dresden und weiteren Städten in Deutschland.

Die Regelungen findet ihr im Folgenden (ÖPNV, Fahrradverleih). Sollten hier aufgeführte Regelungen von Zugpersonal oder anderen nicht anerkannt werden, wendet euch zur Klärung bitte an unseren Bereich Semesterticket.

Ab dem Wintersemester 2023/2024 ist das Semesterticket nicht mehr sachsenweit im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nutzbar!

Es besteht die Möglichkeit zum Upgrade auf ein Deutschlandticket für den monatlichen Differenzbetrag.

 

Geltungsbereich Semesterticket

 

Allgemeines zum Geltungsbereich

 

personelle Gültigkeit

 

Das Semesterticket

  • gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument;
  • ist nicht übertragbar und gestattet keine Mitnahme weiterer Personen.

 

zeitliche Gültigkeit

 

Das Semesterticket gilt:

  • im Wintersemester vom 01.09. - 28./29.02.;
  • im Sommersemester vom 01.03. - 31.08..

 

Gültigkeit des Fahrausweises

 

Das Semesterticket gilt:

  • wenn ein Aufdruck für den aktuellen Zeitraum vermerkt ist
    • und nicht, wenn der Aufdruck "XXXXXX" lautet;
  • bei guter Lesbarkeit ohne eigenmächtige Veränderungen
    • Bei schlechter Lesbarkeit gibt es die Möglichkeit im StudSek den Aufdruck erneuern zu lassen.

 

räumliche Gültigkeit

 

Das Semesterticket gilt:

  • in allen Verkehrsmitteln im VVO-Gebiet
  • nicht dazu zählen die Schienengebundenen Sonderverkehrsmittel (Ausnahme Döllnitzbahn) und der Fernverkehr (IC, EC, ICE, CNL, D)
  • Eine Nutzung beziehungsweise Aufwertung des Semesterticket auf Züge des Fernverkehrs (beispielsweise IC/EC, ICE) ist nicht möglich.
  • Die Nutzung von Bussen und Straßenbahnen außerhalb des VVO ist nicht möglich.

 

Details zum Verkehrsnetz können den Karten zum Geltungsbereich entnommen werden:

 

Details zum Geltungsbereich im ÖPNV

VVO

 

  • in allen Nahverkehrsmitteln (das heißt Nahverkehrszug, S-Bahn. Straßenbahn, Bus und Fähre) in der 2. Wagenklasse, jedoch nicht in Sonderverkehrsmitteln (die Bergbahnen in Dresden, die Kirnitzschtalbahn in Bad Schandau, der Stadtrundfahrt Meißen und die Weißeritztal- und Lößnitzgrundbahn)
  • das Ticket gilt zusätzlich im jeweiligen Sonderverkehrsmittel nur, wenn die Nutzerin ihren Wohnsitz im Umkreis von 800 Metern zur jeweiligen Zugangsstelle (bei den Bergbahnen gilt dies nur für die Bergstation) nachweist. Der Nachweis kann nur mittels einer besonderen Bescheinigung oder eines Vermerks auf dem Semesterticket gegenüber dem Kontrollpersonal erbracht werden
  • das Semesterticket gilt nicht in Anrufsammeltaxen (Erwerb eines Tickets erforderlich)
  • das Ticket gilt nicht auf Linien, die im VVO-Liniennetzplan (siehe oben) in der jeweils gültigen Fassung mit einem " * " gekennzeichnet beziehungsweise "grau" oder "hellgrün" dargestellt sind
  • das Ticket gilt zusätzlich im ein- und ausbrechenden Verkehr auf folgenden Linien:

 

 

Fahrrad- und Hundemitnahme

 

Regelung im VVO

 

  • auf das Semesterticket kann ein Fahrrad oder ein Hund in den Nahverkehrsmitteln nur zu den folgenden aufgeführten Zeiten unentgeltlich mitgenommen werden:

Außerhalb der oben aufgeführten Zeiten gilt die Mitnahme eines Fahrrades oder Hundes wie folgt:

  • pro Fahrrad oder Hund ist bei Fahrten in einer Tarifzone eine Fahrradtageskarte der Preisstufe 1, bei Fahrten in zwei oder mehr Tarifzonen eine Fahrradkarte der Preisstufe Verbundraum erforderlich
  • die Fahrradkarte gilt ab Entwertung bis 4 Uhr des Folgetages
  • für die häufige Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes (nicht beides gleichzeitig) in den Nahverkehrsmittel im VVO lohnt sich die Nutzung einer Fahrradmonatskarte

 

Nutzung von MOBIbike

 

Verknüpfung des Accounts

 

Erstellt euch einen Account in der nextbike-App oder auf der Website. Bei der Registrierung gebt ihr außer E-Mail-Adresse und Telefonnummer noch nichts weiter an und klickt auf "zahlungspflichtig bestellen" (keine Angst, da kommen keine Kosten auf euch zu!).

Anschließend könnt ihr unter "Mein Konto > Partner" die Verknüpfung mit dem Semesterticket der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden herstellen. Ihr werdet aufgefordert euren Hochschul-Login einzugeben. Sobald ihr das getan habt, sollte bei der Übersichtsseite ein Häkchen bei "Semesterticket HTW Dresden" zu sehen sein.

Wer bereits ein nextbike-Konto besitzt, wurde eventuell schon per Mail zur Aktualisierung der Verknüpfung aufgefordert. Klickt einfach auf den Link in der Mail und geht wie oben beschrieben vor. Wer die Mail nicht erhalten haben sollte, kann natürlich ebenso nach Login im Konto die Verknüpfung vornehmen.

 

Konditionen

Rückgabemöglichkeiten

Pro Ausleihe sind die ersten 30 Minuten kostenlos. Für jede weitere halbe Stunde zahlt ihr 1 € bis zu einem Höchstbetrag pro Tag von 15 €.

Ihr könnt auch bis zu vier Fahrräder über einen Account ausleihen. Dann gilt der Tarif aber nur für das erste ausgeliehene Rad, der Rest richtet sich nach dem Basistarif. Fahrräder können aus der Ferne bis zu 10 Minuten vor Fahrtantritt reserviert werden.

Zurückgeben könnt ihr die Räder kostenfrei an auf der Karte blau gekennzeichneten Straßen und virtuellen Stationen. Wenn ihr das Rad an einem MOBIpunkt abgebt, sammelt ihr jedes Mal 10 Freiminuten. Diese Freiminuten können angesammelt werden. Wer es schlau anstellt, kann sich so eine komplett kostenfreie Nutzung ermöglichen. ;)
Übrigens gibt es auch am Campus Pillnitz einen MOBIpunkt und virtuelle Stationen!

Wer das Fahrrad innerhalb der rosa gekennzeichneten Flexzone abgibt, zahlt 1 € Gebühr. Wird ein Fahrrad außerhalb des Rückgabegebietes abgegeben, müsst ihr mit einer Gebühr von 20 € rechnen.

Auch eine anteilige (monatsweise) Befreiung oder Rückerstattung wird wie beim Semesterticket durch uns möglich sein. Das wird dann natürlich automatisch mit eingerechnet, wenn ihr einen Antrag zum Semesterticket bei uns stellt.

Und ihr könnt deutschlandweit auch in fast allen anderen Städten nextbike-Räder unter den gleichen Konditionen nutzen! Davon ausgenommen sind Bremen, Nürnberg, Usedom, Kiel und München.

 

Rückerstattung

 

Sonderkündigungsrechte für bestehende Zeitkartenverträge

 

  • Abo-Monats- und Jahreskarten für Tarifzonen des VVO können vom 1. September bis zum 10. Oktober gemäß einem Sonderkündigungsrecht bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen gekündigt werden. Jahreskarten werden anteilig zurückerstattet.

 

Befreiung und Rückerstattung

 

  • Eine Befreiung bzw. eine (anteilige) Rückerstattung vom Semesterticket ist auf Antrag beim StuRa unter Nachweis eines Aufenthaltes außerhalb des VVO-Gebietes möglich. Der Nachweis kann für ein Praktikum, eine Abschlussarbeit oder einen Aufenthalt im Ausland sein.
  • Zu einem Urlaubssemester ist eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets über den StuRa möglich.
  • Näheres zu einer Befreiung oder Rückerstattung bei Informationen zum Antrag zum Semesterticket.

 

Beratung

 

Bei Fragen zum Semesterticket (oder damit verbunden Problemen oder Wünschen) könnt Ihr den Bereich Semesterticket über ticket@stura.htw-dresden.de per Mail kontaktieren.

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