Genehmigung

Genehmigung des Antrages zum Semesterticket durch den StuRa

 

Der StuRa ist die Stelle zur Genehmigung für den Antrag zum Semesterticket. Für die Genehmigung sind die Erfüllung der Kriterien gemäß der Beitragsordnung zu prüfen. Die Kriterien ergeben sich maßgeblich aus dem durch den StuRa geschlossenen Vertrag mit den Verkehrsbetrieben.

 

Genehmigungsberechtigte

 

Seitens des StuRa gibt es verschiedene Genehmigungsberechtigte. Sie bewältigen den Aufwand zur Genehmigung der Anträge zum Semersterticket, also die Prüfung und Unterzeichnungen der Anträge von allen Studentinnen. Für diese Zuständigkeit, also die sachgemäße Prüfung der Anträge, erfolgt eine Art Schulung und darauf folgende Akkreditierung. Folgende Personen haben die Akkreditierung durch das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation und sind beim StuRa dazu berechtigt die Anträge zu genehmigen:

 

Im Übrigen ist der Kreis der Personen nicht deckungsgleich mit den Mitgliedern vom Bereich Semesterticket. Anfragen zur Genehmigung des Antrages zum Semesterticket sind jedoch an den Bereich Semesterticket zu richten.

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