Genehmigung

Genehmigung zur Abholung von Post durch den StuRa

 

Genehmigungsberechtigte

 

Seitens des StuRa gibt es verschiedene Genehmigungsberechtigte. Sie bewältigen den Aufwand zur Abholung von Post, also die Genehmigung zur Entgegennahme und Unterzeichnungen der Annahme von Post (Briefe, Pakete usw.). Für diese Zuständigkeit, erfolgt eine Art Schulung und darauf folgende Akkreditierung. Sämtliche abgeholte Post muss im Postbuch des StuRa eingetragen werden.
Folgende Personen haben die Akkreditierung durch das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation und sind beim StuRa dazu berechtigt Post entgegenzunehmen/abzuholen:

PersonFunktion
Vorstand
Kanzlei (nominiert Vorstand)
angestellt als Zuständigkeit Verwaltung Post
angestellt als Zuständigkeit Anträge zum Semesterticket
Leitung Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation
Leitung Bereich Semesterticket
Leitung Referat Finanzen
Leitung Referat Kultur
Leitung Bereich Kino

 

Im Übrigen ist der Kreis der Personen nicht deckungsgleich mit den Mitgliedern vom Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation. Anfragen zur Zustellung von Post sind jedoch an den Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation zu richten. verwaltung@stura.htw-dresden.de

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