Genehmigung
Genehmigungsberechtigte
Seitens des StuRa gibt es verschiedene Genehmigungsberechtigte. Sie bewältigen den Aufwand zur Abholung von Post, also die Genehmigung zur Entgegennahme und Unterzeichnungen der Annahme von Post (Briefe, Pakete usw.). Für diese Zuständigkeit, erfolgt eine Art Schulung und darauf folgende Akkreditierung. Sämtliche abgeholte Post muss im Postbuch des StuRa eingetragen werden.
Folgende Personen haben die Akkreditierung durch das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation und sind beim StuRa dazu berechtigt Post entgegenzunehmen/abzuholen:
Person | Funktion |
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Vorstand |
Kanzlei (nominiert Vorstand) | |
angestellt als Zuständigkeit Verwaltung Post | |
angestellt als Zuständigkeit Anträge zum Semesterticket | |
Leitung Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation | |
Leitung Bereich Semesterticket | |
Leitung Referat Finanzen | |
Leitung Referat Kultur | |
Leitung Bereich Kino |
Im Übrigen ist der Kreis der Personen nicht deckungsgleich mit den Mitgliedern vom Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation. Anfragen zur Zustellung von Post sind jedoch an den Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation zu richten. verwaltung@stura.htw-dresden.de