Genehmigung

Genehmigung zur Abholung von Post durch den StuRa

2024-11-05

Genehmigungsberechtigte

 

Beim StuRa gibt es verschiedene Funktionen für es genehmigt ist, dass sie zur Verwaltung von Post berechtigt sind. Personen in diesen Funktionen bewältigen den Aufwand zur Abholung von Post, also haben die Genehmigung zur Entgegennahme und Unterzeichnungen der Annahme von Post (Briefe, Pakete und so weiter). Für diese Zuständigkeit, erfolgt eine Art Schulung (How to Post) und darauf folgende Akkreditierung. Danach muss sämtliche abgeholte und abgegebene Post im Postbuch beim StuRa eingetragen werden.
Folgende Personen haben die Akkreditierung durch das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation und sind beim StuRa dazu berechtigt Post entgegenzunehmen/abzuholen:

PersonFunktion
  • unbesetzt
Leitung Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation
stellvertretende Leitung Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation
Zuständigkeit Verwaltung Post
Weisung Zuständigkeit Verwaltung Post
Leitung Bereich Semesterticket
  • unbesetzt
stellvertretende Leitung Bereich Semesterticket
Zuständigkeit Anträge zum Semesterticket
Leitung Referat Finanzen
stellvertretende Leitung Referat Finanzen
Leitung Referat Kultur
stellvertretende Leitung Referat Kultur
Leitung Bereich Kino
stellvertretende Leitung Bereich Kino
Vorstand
Assistenz zur Geschäftsführung
Sachbearbeitung Finanzen und Assistenz der Verwaltung
weitere einzelne bestimmte Mitglieder Kanzlei (nominiert durch den Vorstand)
weitere einzelne bestimmte Mitglieder Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation

 

Im Übrigen ist der Kreis der Personen nicht deckungsgleich mit den Mitgliedern vom Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation. Anfragen zur Zustellung von Post sind jedoch an das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation (verwaltung@stura.htw-dresden.de) zu richten.

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