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Klarstellung zum Anspruch auf BAföG für Mitwirkende, die keine stimmberechtigten Mitglieder sind

 

from:
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to:
jana.greiner@studentenwerk-dresden.de

cc:
martin.richter@studentenwerk-dresden.de
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tl;dr: Alle Mitglieder des StuRa HTW Dresden, die einen Nachweis über die Mitwirkung führen, haben als gewählte Mitglieder mitgewirkt.

 

Sehr geehrte Frau Jana Greiner,
liebes Studentenwerk,

da Sie bei den beiden Telefonaten am Freitag (2019-11-15) mehrfach betonten "es ist keine böse Absicht", schreibe ich Ihnen bewusst locker leger. So möchte ich Ihnen zu erkennen geben, dass ich davon ausgehe, dass die "Irritation" einfach aufzulösen ist. (Vermeintlich formal würde ich Ihnen notfalls auch schreiben können.) Gestern (2019-11-18) nutzte ich gleich noch die Gelegenheit, beim für die Ordnung zuständigen Ausschuss vorstellig zu werden, um mir die Inhalte dieses Schreiben prüfen zu lassen. Auch die Sprecherinnen und Sprecher des StuRa haben das Schreiben gelesen. "Der Form halber" sei angemerkt, dass ich Ihnen als Mitglied des Präsidiums schreibe.
Im Übrigen hätte ich es - als eine "Altlast" des StuRa - nicht für möglich gehalten, dass bei einer Persönlichkeit wie Herrn Richter solche Schreiben notwendig werden, um derartige Verständnislücken füllen zu müssen, aber gern leiste ich hiermit noch einen sinnvollen Beitrag zu den 100 Jahren.

Zur Sache:

Das Problem habe ich wie folgt verstanden: Sie sind der Ansicht, dass nur stimmberechtigte Mitglieder als gewählt betrachtet werden. Folglich ist ein Nachweis dafür vorzulegen. Sie denken, dass der Begrifflichkeit "beratendes Mitglied" zu entnehmen sei, dass es sich nicht um gewählte Mitglieder handelt.
Das kann hoffentlich für Sie wie folgt aufgelöst werden:

Eingangs möchte ich Sie auf unsere Mitwirkungsordnung hinweisen, die Ihnen anscheinend nicht einbezogen wurde: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-o-stud/mito/ Zufälligerweise ist die Bezeichnung der Ordnung so arg passend für das Problem.

Beim StuRa HTW Dresden - folglich auch bei der Hochschule selbst - hat sich die Begrifflichkeit "beratendes Mitglied" in Anlehnung an § 53 Absatz 4 Satz 2 SächsHSFG https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562#p53 eingebürgert. Genau damit sollte klargestellt werden, dass wer dem StuRa mit beratender Stimme angehört, mit Ausnahme des Stimmrechtes, alle Rechte eines Mitgliedes, also eines stimmberechtigten Mitgliedes hat. Selbstverständlich wird angenommen, dass das eben nicht dem BAföG entgegensteht. (Deutungen zu HRG, etwa um Debatten zu Landesgesetz vs. Bundesgesetz zu vermeiden, braucht es sicherlich nicht, oder?)

Als Gründe nannten Sie Anweisungen beziehungsweise Vorgaben vom BMBF, ferner dem Landesamt (lfabf).
Um dazu gleich den wohl passenden Vergleich aufzumachen: Ihre Herangehensweise würde bedeuten, dass lediglich legislativ mitwirkende gewählte (stimmberechtigte) Mitglieder einen Anspruch hätten. In den "alten" Bundesländern werden diese Organe ja überwiegend als StuPa (Studierendenparlament) bezeichnet. Beim StuRa (HTW Dresden) ist dies das sogenannte Plenum. Weitere Mitglieder, welche dann durch "das Parlament" gewählt werden, haben Ihrer Auslegung nach keinen Anspruch. Bezogen auf den Vergleich mit dem weit verbreiteten Modell eines StuPa, wären das die Mitglieder des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss). Es ist sicherlich unstrittig, dass insbesondere auch die in einem AStA exekutiv mitwirkenden Mitglieder einen Anspruch haben. (Im Übrigen gibt es zufällig beim StuRa (HTW Dresden) etwas vergleichbares, das sogenannte Referatskollegium. Das erscheint aber hinsichtlich des BAföG nicht relevant.) Hoffentlich ist damit eine nachvollziehbare Analogie geschaffen, die das Unverständnis für Ihre Sicht erklärt. Die Aktiven des AStA (Exekutive und Administrative) leisten üblicherweise wesentlich mehr für die studentische Selbstverwaltung als die Stimmberechtigten des StuPa (Legislative). So ist es auch beim StuRa HTW Dresden. Exekutiv und administrativ Aktive erfüllen durch ihre Mitwirkung maßgeblich die (gesetzlichen) Aufgaben.

Gar sollte ersichtlich sein, dass der StuRa vergleichsweise "formal vorbildlich", sogar direkt restriktiv, ist. Es gibt eben beispielsweise die sogenannte Mitwirkungsordnung. Dort wird sogar sich selbst auferlegt, dass mitgewirkt hat, wer mindestens den Aufwand von einem stimmberechtigten Mitglied erfüllt hat. Um mitzuwirken, werden alle, die nicht stimmberechtigt sind, durch "den StuRa", also die stimmberechtigten Mitglieder, gewählt. Durch diese Wahl werden sie überhaupt Mitglieder des StuRa. (Das sind dann eben genau die Mitglieder, die nach der Wahl auch beratende Mitglieder bezeichnet werden.) Neben organisatorischen Belangen, wie beispielsweise klare Verhältnisse für Zugänge zum StuRa, soll sich daraus eben auch insbesondere rechtliche Belange, wie den Anspruch von Nachteilsausgleichen, ergeben.
Im Übrigen kann unsererseits nur betont werden, dass sich - egal ob stimmberechtigtes Mitglied oder nicht - allein durch eine Wahl, in welcher Form auch immer, keine Mitwirkung ergibt. (Es gibt gelegentlich gewählte Mitglieder, die nicht ordentlich mitwirken. Sie erhalten keinen Nachweis für die studentische Selbstverwaltung.)
Im Übrigen ist auch nachvollziehbar, dass gemäß den aktuellen Bestimmungen beim BAföG nicht vorgesehen ist, dass sich ein Anspruch erworben werden kann, indem "irgendeiner" studentischen Organisation selbstbestimmt beigetreten wird. Das ist beim StuRa (HTW Dresden) aber eben nicht der Fall, da es einerseits mit dem Willen des StuRa passieren muss und andererseits mindestens im Umfang eines stimmberechtigten Mitgliedes mitgewirkt werden muss, um einen Nachweis zu erhalten. Alle, die beim StuRa (zu Mitgliedern, die aber nicht stimmberechtigt werden,) gewählt wurden, müssen für die Anerkennung ausschließlich Aufgaben im Sinne des (durch Wahlen legitimierten) Willens der studentischen Selbstverwaltung erfüllen.

Was sollte - im Sinne Ihrer Vorgaben - gegen eine Gewährung stehen?
Im Übrigen erscheint es nicht nachvollziehbar wie es zu solcher "Interpretation" kommen kann, die dann auch nicht gegenüber uns als betroffene Körperschaft öffentlichen Rechts zur Debatte gestellt wird.

In meiner persönlichen Mentalität liegt es im Übrigen, dass ich auch "nachhaltige Lösungen im Sinne aller" finden mag. Wie wäre es mit einem Formular mit Ihren Kriterien, die es den StuRä (oder auch den Hochschulverwaltungen) ermöglicht die Anforderungen zu prüfen und die womögliche Erfüllung zu bestätigen. Damit gäbe es dann "saubere" Grundlagen durch Nachweise, die vertretungsberechtigte Personen entsprechend unterzeichnen können. ("Spaß am Rande": Es kommt nicht selten vor, dass es sich bei denjenigen, die dazu gewählt sind den StuRa zu vertreten, nicht stimmberechtigte (im Plenum) sind.)
Im Übrigen kann ich mir auch gut vorstellen, dass der StuRa Ordnungen schafft (beziehungsweise anpasst), sodass unnötige Bürokratie für Verfahren (etwa das Erstellen von Nachweisen fürs BAföG) vermieden wird.

Wie schon bei der vergangenen Gesprächsrunde (GB StuWe meets StuRä) erwähnt: Der StuRa (HTW Dresden) hat im aktuellen Semester für die Selbstverwaltung maßgebliche Änderungen beschlossen. Auf eine Untergliederung in Fachschaften und folglich Fachschaftsräte als eigenständige Organe wird verzichtet. Demnach sinkt die Anzahl der gewählten Mitglieder, die (als Legislative) stimmberechtigte Mitglieder sind enorm für die Studentinnen- und Studentenschaft. Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass die Anzahl der für die Erfüllung der Aufgaben gewählten Mitglieder abnimmt.

Im Namen des StuRa HTW Dresden hoffe ich, mit diesem Schreiben den notwendigen Anstoß für eine Berichtigung der Praxis gegeben zu haben. Außerdem darf ich Sie bitten uns als StuRa mitzuteilen in welcher Form Sie sich eine Klärung wünschen. Das kann beispielsweise auch das "laufen lassen" durch eines der Widerspruchsverfahren sein. Bekanntlicher Weise tut sich ein StuRa schwer gegen das StuWe zu klagen, da es immer unsere Beiträge sind, die verzehrt werden.
Im Übrigen stehe ich Ihnen (und selbstverständlich auch anderen Stellen) für den StuRa zur Klärung des Problems zur Verfügung.

Mit (anspruchslos) mitwirkenden Grüßen

Paul Riegel
Präsidium
StuRa HTW Dresden

im Auftrag der
Sprecherinnen und Sprecher
StuRa HTW Dresden

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