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Interne Kriterien der Fakultäten zur Positivbescheinigung des Formblatt 5, Leistungsnachweis

Interne Kriterien der Fakultäten zur Positivbescheinigung des Formblatt 5, Leistungsnachweis

 

Achtung!: Diese Regelungen sind unverbindlich und nicht aktuell, bitte Informiert euch bei eurem FSR, wie die aktuellen Regelungen sind.
Z.B. gab es eine Änderung in der Fakultät Elektrotechnik.

Fakultät B/A

zur Zeit gelten folgende Regelungen:

Diplomstudiengang BI:

- nach dem 3.-6. FS jeweils max. 3 offene Prüfungsleistungen

- nach dem 5. FS zusätzlich: absolviertes Praktikum ohne verteidigte Praktikumsarbeit

Bachelorstudiengang Architektur:

- 3. FS: max. 3 offene Module aus 2. oder 3. FS

- 4. FS: max. 3 offene Module aus 3. oder 4. FS (ohne Exkursion)

 

Fakultät ET

(inoff.)

1. und 2. Semester und 3 von den 4 Modulen (Elektronik 2, Systemtheorie und Regelungstechnik, Messtechnik, Elektronik 3)

 

Fakultät G

An der Fakultät Gestaltung gibt es keine offiziell festgelegten Kriterien zum genannten Formblatt.

 

Fakultät GI

„Die Voraussetzungen für die nach § 48 BAföG erforderliche Bestätigung, dass die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des zur Bescheinigung anstehenden Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht sind, werden als erfüllt angesehen, wenn bis zum Ende des zur Bescheinigung anstehenden Fachsemesters 70 % der bis dahin erreichbaren ECTS erbracht worden sind.“

Fakultät I/M

Der Fakultätsrat der Fakultät Informatik/Mathematik hat in seiner Sitzung am 19.02.2013 einstimmig den folgenden Beschluß gefaßt:

Für die Studiengänge der Fakultät Informatik/Mathematik wird als "übliche Leistung" nach dem n-ten Fachsemester der erfolgreiche Abschluß von im Studienplan festgelegten Modulen im Umfang der in der folgenden Tabelle festgelegten ECTS-Credits definiert.

Studiengang1.FS2.FS3.FS4.FS5.FS6.FS7.FS8.FS
Bachelor (ab Imma 2008) 20 50 80 110 140 170 - -
Diplom (nur Imma 2008) 20 50 80 110 140 140 200 210
Diplom (ab Imma 2009) 20 50 80 110 110 170 200 210
Master
(ab Imma 2011)
25 55 85 115 - - - -

Semesterübergreifende Module sollen dabei für erfolgreich absolvierte Semester mit ECTS- Credits in einem solchen Umfang berücksichtigt werden, wie sie dem Gewicht der geforderten Prüfungsleistungen im jeweiligen Semester auf die Modulnote entsprechen.

 

Fakultät L/L

BSc nach dem dritten Semester: alle Module der ersten beiden Semester plus vier von sechs aus dem dritten Semester
BSc nach dem vierten Semester: alle Module der ersten drei Semester plus vier von sechs aus dem vierten Semester
BSc nach dem fünften Semester: alle Module der ersten vier Semester plus drei aus dem fünften  Semester.

MSc nach dem zweiten Semester: alle Module des ersten Semesters plus zwei aus dem zweiten Semester.
AW-MSc nach dem dritten Semester: alle Module der ersten beiden Semester (Praktikum im dritten)
GB-MSc nach dem dritten Semester: alle Module der ersten beiden Semester plus zwei Module aus dem dritten Semester


Die Kriterien wurden vom Prüfungsausschuss festgelegt in Anwesenheit des studentischen Mitgliedes.

 

Fakultät M/V

Altregelung:

Studiengänge Allgemeiner Maschinenbau (MA); Fahrzeugtechnik (MF) und
Produktionstechnik (MP) (ab 2010 Studienbeginn):

Es  müssen 70% der Credits nachgewiesen werden,  die entsprechend Studien-
und Prüfungsordnung planmäßig erreicht werden können.

Chemieingenieurwesen (Fakultät Maschinenbau/Verfahrenstechnik) ist die Vergabe des Formblattes 5 an das Bestehen von Prüfungsleistungen gekoppelt. Deshalb sind die Kriterien für die Vergabe beim Prüfungsamt hinterlegt.

Neuregelung

Siehe PDF-Datei.

 

Fakultät WiWi

Aus gegebenem Anlass legte der Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaftswissenschaften
in seiner Sitzung vom 18.11.2011 folgende Regelung für die Bescheinigung nach § 48 BaföG
für alle Studiengänge und alle Semester fest:
Für den Erfolgsnachweis müssen 80 % der Leistungen erbracht worden sein.
Diese Regelung gilt ab sofort.

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