Interne Kriterien der Fakultäten zur Positivbescheinigung des Formblatt 5, Leistungsnachweis
Achtung!: Diese Regelungen sind unverbindlich und nicht aktuell, bitte Informiert euch bei eurem FSR, wie die aktuellen Regelungen sind.
Z.B. gab es eine Änderung in der Fakultät Elektrotechnik.
Fakultät B/A
zur Zeit gelten folgende Regelungen:
Diplomstudiengang BI:
- nach dem 3.-6. FS jeweils max. 3 offene Prüfungsleistungen
- nach dem 5. FS zusätzlich: absolviertes Praktikum ohne verteidigte Praktikumsarbeit
Bachelorstudiengang Architektur:
- 3. FS: max. 3 offene Module aus 2. oder 3. FS
- 4. FS: max. 3 offene Module aus 3. oder 4. FS (ohne Exkursion)
Fakultät ET
(inoff.)
1. und 2. Semester und 3 von den 4 Modulen (Elektronik 2, Systemtheorie und Regelungstechnik, Messtechnik, Elektronik 3)
Fakultät G
An der Fakultät Gestaltung gibt es keine offiziell festgelegten Kriterien zum genannten Formblatt.
Fakultät GI
Fakultät I/M
Der Fakultätsrat der Fakultät Informatik/Mathematik hat in seiner Sitzung am 19.02.2013 einstimmig den folgenden Beschluß gefaßt:
Für die Studiengänge der Fakultät Informatik/Mathematik wird als "übliche Leistung" nach dem n-ten Fachsemester der erfolgreiche Abschluß von im Studienplan festgelegten Modulen im Umfang der in der folgenden Tabelle festgelegten ECTS-Credits definiert.
Studiengang | 1.FS | 2.FS | 3.FS | 4.FS | 5.FS | 6.FS | 7.FS | 8.FS |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bachelor (ab Imma 2008) | 20 | 50 | 80 | 110 | 140 | 170 | - | - |
Diplom (nur Imma 2008) | 20 | 50 | 80 | 110 | 140 | 140 | 200 | 210 |
Diplom (ab Imma 2009) | 20 | 50 | 80 | 110 | 110 | 170 | 200 | 210 |
Master (ab Imma 2011) |
25 | 55 | 85 | 115 | - | - | - | - |
Semesterübergreifende Module sollen dabei für erfolgreich absolvierte Semester mit ECTS- Credits in einem solchen Umfang berücksichtigt werden, wie sie dem Gewicht der geforderten Prüfungsleistungen im jeweiligen Semester auf die Modulnote entsprechen.
Fakultät L/L
BSc nach dem dritten Semester: alle Module der ersten beiden Semester plus vier von sechs aus dem dritten Semester
BSc nach dem vierten Semester: alle Module der ersten drei Semester plus vier von sechs aus dem vierten Semester
BSc nach dem fünften Semester: alle Module der ersten vier Semester plus drei aus dem fünften Semester.
MSc nach dem zweiten Semester: alle Module des ersten Semesters plus zwei aus dem zweiten Semester.
AW-MSc nach dem dritten Semester: alle Module der ersten beiden Semester (Praktikum im dritten)
GB-MSc nach dem dritten Semester: alle Module der ersten beiden Semester plus zwei Module aus dem dritten Semester
Die Kriterien wurden vom Prüfungsausschuss festgelegt in Anwesenheit des studentischen Mitgliedes.
Fakultät M/V
Altregelung:
Studiengänge Allgemeiner Maschinenbau (MA); Fahrzeugtechnik (MF) und
Produktionstechnik (MP) (ab 2010 Studienbeginn):
Es müssen 70% der Credits nachgewiesen werden, die entsprechend Studien-
und Prüfungsordnung planmäßig erreicht werden können.
Chemieingenieurwesen (Fakultät Maschinenbau/Verfahrenstechnik) ist die Vergabe des Formblattes 5 an das Bestehen von Prüfungsleistungen gekoppelt. Deshalb sind die Kriterien für die Vergabe beim Prüfungsamt hinterlegt.
Neuregelung
Siehe PDF-Datei.
Fakultät WiWi
Aus gegebenem Anlass legte der Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaftswissenschaften
in seiner Sitzung vom 18.11.2011 folgende Regelung für die Bescheinigung nach § 48 BaföG
für alle Studiengänge und alle Semester fest:
Für den Erfolgsnachweis müssen 80 % der Leistungen erbracht worden sein.
Diese Regelung gilt ab sofort.