Stellungnahme zum Qualitätsmanagementsystem

Stellungnahme zum Qualitätsmanagementsystem innerhalb der Re-Systemakkreditierung 2023

 

 

Der Studentinnenrat der HTW Dresden, als Vertretung der Studentinnenschaft der HTW Dresden, nutzt dieses Dokument, um zum Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Hochschule Stellung zu nehmen. Als struktureller roter Faden dient dabei der Selbstbericht der HTW Dresden, jedoch ohne dabei zu jedem Teilgebiet explizit Stellung zu nehmen. Es sollen sowohl gut laufende Aspekte des QMS als auch systematische Problemfelder beleuchtet werden. Offene Fragen werden den Kapiteln zugeordnet und benannt.

A. Porträt der Hochschule

 

Innerhalb der Vorstellung der Einrichtungen der HTW Dresden soll auf einige dieser eingegangen werden.

Das Zentrum für fachübergreifende Bildung (ZfB) wird als Zentrum mit breitem Aufgabengebiet dargestellt. Das Angebot wirkt üppig und für alle Studierenden wünschenswert. Das ZfB mag einmal für diesen Zweck gedacht worden sein, aktuell erfüllt es aber lediglich die Aufgabe, die Sprachkurse, die in den Curricula verankert sind, zu lehren. Dies betrifft weitestgehend Englisch auf Abiturniveau, flankiert durch einige Kurse in Französisch und Spanisch. Andere Sprachen können an der nahegelegenen TU Dresden für ca. 100 € pro Semester belegt werden. Die Lehre von Schlüsselkompetenzen lässt sich im sonstigen Angebotskatalog nur erahnen und ist gerade für diesen elementar wichtigen Aspekt als mangelhaft zu bewerten.

Positiv sind die Angebote der Bibliothek und des Career Service hervorzuheben. Hier finden sowohl Kurse zum wissenschaftlichen Arbeiten und Recherchieren statt, als auch zu den Themen Bewerbung Schreiben, Vorstellungsgespräche Meistern und ähnlichem.

Die Moduldatenbank modulux ist ein sehr gutes Beispiel für Benutzungsfreundlichkeit. Intuitiv bedienbar stehen relevante Informationen zum eigenen Studiengang sowohl für Interessierte als auch bereits Studierende bereit. Es finden sich die geltende Studienordnung samt Prüfungsordnung mit den jeweiligen Änderungssatzungen, der Ablauf der jeweiligen Semester, die Module samt Beschreibung und die erwarteten Prüfungsleistungen. Alle Informationen zu Modulen (Prüfungsart, Dauer, Beschreibung, Voraussetzungen) finden sich aber lediglich hier und sind nicht Teil einer Ordnung. Durch wen welche Angaben änderbar sind, ist für die Studierenden nicht nachvollziehbar. Eine Versionsgeschichte ist ebenfalls nicht vorhanden, sodass vermutet werden muss, dass geänderte Modulbeschreibungen bei späterer Anrechnung der Module an anderen Hochschulen zu Problemen führen können.

Als Rahmen für Ordnungen existieren an der Hochschule Musterordnungen. Damit wird ein breiter Wildwuchs an unüberblickbaren, fakultätsspezifischen Ordnungen eingefangen und eine Vergleichbarkeit und Austauschbarkeit hergestellt. Wir begrüßen diese ausdrücklich.
Sollten die Musterordnungen angepasst werden - zuletzt zum Beispiel als die Regelung zur Verwehrung einer Prüfungskopie gestrichen wurde -, dauert es, bis die einzelnen Ordnungen der Studiengänge angepasst werden. So besteht beispielsweise in der Medieninformatik die Prüfungsordnung von 2011, die andere Vorgaben für Alternative Prüfungsleistungen enthält. Gerade solche Änderungen sollten als Änderungssatzung in geltende Ordnungen übernommen werden. Für die Studierenden sollte dabei im modulux eine Lesefassung (nicht rechtsverbindlich) zur Verfügung gestellt werden, die alle Änderungen beinhaltet.

Im Organigramm wird ersichtlich, dass der zentrale Bereich Qualität nicht eigens aufgeführt werden kann, sondern sich unter den anderen Kommissionen subsumiert.



Offene Fragen:
Welche Angebote zum Erlernen von Schlüsselkompetenzen existieren beim ZfB und in welchem Umfang?
Wie viele Stellen beim Career Service und im ZfB sind unbefristet?
Welche Server und Dienste (Cloud, …) bietet das Rechenzentrum aktuell für Studierende an?
Wer kann wann, was und wie im modulux ändern?

 

B. Überblick des Qualitätsmanagementsystems

 

Wie beschrieben, besteht das QMS maßgeblich aus einem breiten Portfolio von erkannten Prozessen. Die Beschreibung eines Sachverhalts in Form eines Prozesses begrüßen wir sehr. Damit kann direkt darauf Bezug genommen werden und die Abläufe und Zuständigkeiten sind für alle Beteiligten nachvollziehbar und erkennbar. Ein nennenswertes Manko ist, dass die Prozesse keinen zeitlichen Horizont für den Ablauf beinhalten.

Schwerwiegender ist aber, dass diese Einzelprozesse nicht ineinander greifen und der Überblick fehlt, welcher Prozess wie anzupassen wäre, wenn sich Umstände ändern würden. Selbst einfache und offenkundige Änderungen, wie der Wegfall der Fachschaftsräte innerhalb der studentischen Selbstverwaltung, führten nicht dazu, dass das Wort Fachschaftsrat durch das Wort Studentinnenrat ersetzt wurde. Bezeichnungen von Positionsbeschreibungen innerhalb der Hochschule betrifft dies ebenso.
Die Ausgestaltung der Prozesse, also was genau erwartet wird, ist leider oft unklar. Unter Formulierungen wie " … wirkt mit" kann leider alles bis nichts verstanden werden. Konkrete Anforderungen sollten Teil des Prozesses sein und es sollte nicht nur der gesetzliche Verlauf visualisiert werden.

Im Selbstbericht wird beschrieben, dass Verbesserungsprozesse - das Kernstück eines QMS - in der Evaluationsordnung geregelt werden. Diese Ordnung wurde seit ihrer Verabschiedung in 2011 noch nie geändert und hat noch immer ihren ursprünglichen Stand. In ihr wird lediglich geregelt, wie die Evaluation in Studium und Lehre oder in den Forschungsaktivitäten durchgeführt werden soll. Verbesserungsprozesse, abgeleitete Maßnahmen oder weitere spezifische Details werden nicht beleuchtet. Da auch - wie im Selbstbericht beschrieben - kein Prozess für die Verbesserung existiert, wird hier eine eklatante Fehlstelle in der Regelschleife ersichtlich. Entwürfe für eine Änderung der Evaluationsordnung liegen keinem Gremium vor.

Als Gremium zur Weiterentwicklung des QMS wird die Rektoratskommission Studiengangentwicklung (RK SGE) benannt. Die in 2021 neu geschaffene RK SGE stellt im Prozess eine sinnvolle Schlüsselstelle der internen Akkreditierung dar. Wie man der Auflistung der Ordnungen entnehmen kann, existiert aber keine Geschäftsordnung oder ein beschreibendes Dokument über die tatsächlichen Aufgaben der Kommission. Gerade die erwähnte Weiterentwicklung des QMS fand in keiner der bisher sechs abgehaltenen Sitzungen seit Bestehen der Kommission statt. Auch eine Beratung zur aktuellen Re-Systemakkreditierung fand nicht statt. Der Betrieb einer früheren AG Systemakkreditierung, die sich ebenfalls mit der Weiterentwicklung des QMS beschäftigen sollte, wurde nach der Erstakkreditierung nicht fortgeführt.

Letztendlich beinhaltet das QMS einige gut funktionierende Prozesse. Der Prozess der internen Akkreditierung ist dabei als sehr wertvolles Beispiel zu benennen. Die Begleitung durch die Mitarbeiterin Studiengangentwicklung während des Prozesses ist ebenfalls als sehr gut herauszustellen und die neu eingeführte RK SGE komplettiert diesen Prozess sinnvoll.

Leider zeigt sich aber auch, dass das Gesamtsystem nicht abbilden kann, was bei externen Impulsen für Änderungen erfolgen müssten. Änderungen werden nur vorgenommen, wenn ein Impuls groß genug ist, wie eben eine Re-Systemakkreditierung. Es werden immer einzelne - nicht korrespondierende - Prozesse beleuchtet, anstatt eines Gesamtsystems, welches Prozesse beinhaltet.

Da die Überprüfung der Qualität eines Studienganges maßgeblich nur während einer internen Akkreditierung und nicht kontinuierlich stattfindet, entwickelt sich auch keine flächendeckende Kultur zur Qualitätsüberprüfung. Es gibt wenige Personen an der Hochschule, deren täglich Brot das QMS ist. Für den breiten Teil ist das QMS nur aller acht Jahre zur internen Akkreditierung von Bedeutung und wird dann eher als Sand im Getriebe wahrgenommen.

Zu den aktuellen Entwicklungsprojekten können wir zu diesem Zeitpunkt keine Stellung nehmen, da es sich dabei noch um Zukunftsvisionen handelt und es in dieser Stellungnahme und der Re-Systemakkreditierung um das etablierte QMS gehen soll.

 

Offene Fragen:
In welchem Turnus werden Prozesse auf ihre Aktualität überprüft?
Wodurch wird im Prozessmanagement ersichtlich, worauf ein externer Impuls Einfluss hat?
Warum wurde die AG Systemakkreditierung (nach der Erstakkreditierung) nicht fortgeführt?

 

C. Erfüllung der formalen Kriterien

 

Der Start der Re-Systemakkreditierung war ein so großer externer Impuls, dass eine Vielzahl von Prozessen angestoßen wurden. Der Evaluationsbogen wurde überarbeitet, aus dem Leitbild der Hochschule wurde - wie es das neue Recht vorsieht - ein Leitbild Lehre abgeleitet, die Fachbeiratsordnung wurde angepasst und die Studiengänge der Fakultät Informatik durchlaufen nun endlich erstmalig das System. Diese werden seit 2014 (erste Prüfungsordnung von 2010) immatrikuliert und waren nie akkreditiert, was sich entsprechend auch in den Studienordnungen von 2011 niederschlägt.

 

Offene Fragen:
Warum haben die Studiengänge der Informatik vorher nie das System durchlaufen? Gerade bei einem (neu eingeführten) Studiengang wie Verwaltungsinformatik, der gezielt für die Ausbildung zur Arbeit in Behörden erstellt wurde, wäre eine Akkreditierung von großer Wichtigkeit.

 

D. Konzept des Qualitätsmanagementsystems

 

Das Leitbild Lehre ist noch nicht sehr alt und wurde erst kürzlich im Senat beschlossen. Dieses findet in der aktuellen Begutachtung keinen wirklichen Einzug in die Bewertung.

Anerkennung von Leistungen

Der interne Prozess zur Anerkennung sieht - anders als durch die Lissabon-Konvention angedacht - vor, dass Studierende beim jeweiligen Modulverantwortlichen vorstellig werden und sich von diesem bestätigen lassen, dass dieses Modul angerechnet werden kann. Leider sind uns Fälle bekannt, in denen einige Lehrende ihr Modul überschätzen und so eine Anrechnung nicht ermöglichen. Über die Häufung solcher Fälle können wir nur mutmaßen, da Kennzahlen auch im Bereich Anrechnung nicht erhoben werden.

Personal

In vielen Disziplinen ist es durchaus schwer, Professuren erneut zu besetzen und man befindet sich im Wandel der Generationen. Die Teilnahme an vielfältigen Programmen, um die Attraktivität einer Professur an der HTWD zu steigern, ist positiv hervorzuheben und begrüßen wir sehr. Da sich sowohl das Leitbild Lehre als auch die Profillinien aktuell in Überarbeitung befinden, kann nicht beurteilt werden, ob derzeit auf die Passgenauigkeit geachtet wird.
Die Vielzahl an didaktischen Beratungsangeboten und die abgedeckte Breite der Inhalte sind positiv hervorzuheben. Die Lehrenden finden eine mehr als solide Unterstützung, um ihre Lehrmethoden zu verbessern oder zu ergänzen.

Prüfungen und Studierbarkeit

Es wird die Regelung erwähnt, dass maximal sechs Prüfungen im Prüfungsabschnitt stattfinden dürfen. Dabei wurde jedoch nicht erwähnt, dass zusätzlich bis zu sechs Alternative Prüfungsleistungen (APL) pro Semester gefordert werden dürfen. Hinzu kommen Prüfungsvorleistungen (PVL), die jedoch gänzlich aus dieser Rechnung herausfallen. Eine Vielzahl von APLs bestehen zudem aus mehreren Teilleistungen oder beinhalten neben einer Abgabe auch eine Verteidigung. Die Fülle an Prüfungsereignissen über das Semester hinweg ist daher deutlich größer und behindert die Studierbarkeit sehr stark. Die festgesetzte maximale Anzahl von 12 Prüfungsleistungen pro Semester (sechs Prüfungen im Prüfungsabschnitt und bis zu sechs APL) wird zudem oft nicht als Maximalzahl verstanden, sondern eher als Richtwert, wie viele Prüfungsereignisse anzustreben sind.
Hochschulweit wird die Bandbreite von 25 h bis 30 h Aufwand pro ECTS-Credits grundsätzlich an den maximalen Rand von 30 h gebracht.

Aufteilung in Münchner Modell zur Ermittlung der Arbeitslast

Im modulux werden die Zeiten für das Präsenzstudium und das Selbststudium angegeben, die den gesamten Workload bilden. Die Zeiten für die Prüfungsvorbereitung werden dabei nicht extra eingepreist und müssen entsprechend hinzuaddiert werden. Mindestens ist davon auszugehen, dass die Meinung im QMS, dass das Selbststudium auch die Prüfungsvorbereitung beinhalte, von der Auffassung mancher Lehrender divergiert. In Modulen, die einen semesterbegleitenden Beleg oder ähnliches erfordern, wird die Zeit des Selbststudiums - also die Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen und Übungen - nicht entsprechend angepasst. In der Blackbox Selbstudienzeit ist daher variabel viel Platz für eine Vielzahl von Arbeitsbelastungen.

Ressourcenausstattung des QMS

Wie beschrieben sind die Mitwirkenden des QMS dezentral in verschiedenen Fachabteilungen angesiedelt. Unserer Auffassung nach zeigt sich hier die größte Schwäche des Systems. Es ist ein Sinnbild dafür, dass es sich in dem QMS um losgelöste Prozesse handelt und nicht um ein Gesamtbild. Eine einzelne, unabhängig agierende Fachabteilung Qualität wäre zwingend notwendig. So könnte ein täglicher Austausch innerhalb der Gruppe und die gezielte Unterstützung untereinander erfolgen.
Systematische Nähe bringt Synergien zum Tragen: Die Erhebung von Kennzahlen führt zum Aufdecken von Problemfeldern, die durch Evaluation genauer untersucht werden können. In den Qualitätssicherungsschleifen zur Weiterentwicklung der Studiengänge können Maßnahmen abgeleitet werden. Die Regelschleife schließt sich in dem Moment, in dem mittels erneuter Kennzahlerhebung ergriffene Maßnahmen auf ihren Erfolg untersucht werden können.
Neben der dezentralen Aufstellung der Mitwirkenden des QMS, ist auch die personelle Ausstattung unserer Auffassung nach zu bemängeln. Auf dem Papier wirken knapp fünf Vollzeitäquivalente (VZÄ) ausreichend für die Größe der Hochschule. Tatsächlich werden aber durch die meisten Mitwirkenden noch ganz andere, vom QMS weit entfernte Themen bearbeitet, die sich aus der Zuordnung zu anderen Fachabteilungen ergeben.

Wirkung und Weiterentwicklung

Die aufgeführten Qualitätssicherungsverfahren greifen an verschiedenen Punkten an. Die Begutachtung durch den Fachbeirat, die Stellungnahme der Studierenden und die Begutachtung der formalen Kriterien werden zum Zeitpunkt einer Akkreditierung bzw. innerhalb des Prozesses wirksam. Sie stehen dabei eher am Ende des Prozesses und bewerten den vorgelegten Studiengang lediglich. Für die letztendliche Akkreditierungsentscheidung bieten die Verfahren jedoch eine gewisse Grundlage für mögliche Empfehlungen.
Die Häufigkeit und den Umfang von Alumni-Befragungen können wir nicht bewerten.
Die Studienabschnittsevaluationen wurden neu eingeführt und bisher noch nie durchgeführt, weswegen wir auch diese nicht bewerten können. Inwieweit dabei alle Interessengruppen und Beteiligten des QMS in die Entwicklung einbezogen wurden, entzieht sich ebenfalls unserer Kenntnis. Sinnvoll umgesetzt sind die Abschnittsevaluationen aber als sehr wirksames Mittel zu erhoffen.
Letztendlich ist das einzige im System vorgesehene Mittel, um einen Studiengang innerhalb einer Akkreditierungsperiode zu untersuchen und die Qualität zu sichern, die Lehrevaluation. Im Zuge der Re-Systemakkreditierung wurde der Fragebogen deutlich angepasst und soll nun zu mehr Erkenntnissen führen als sein Vorgänger. Leider müssen wir zugeben, dass auch die Studierenden dieses qualitätssichernde Mittel nicht als solches erkennen und die Beteiligung eher mangelhaft ist. Die Auswertung des Fragebogens läuft an den einzelnen Fakultäten eher individuell. So werden die Freitextteile teils mit der gesamten Studienkommission geteilt und teils nicht.
Die größte - wenn auch nicht systematische - Weiterentwicklung beruht also auf dem persönlichen Feedback von Lehrenden und Studierenden. Anonyme Feedback- und Beschwerdestellen für die Fakultäten oder auch für das QMS existieren nicht.

Umgang mit Empfehlungen der Erstakkreditierung

Auf einige Umsetzungen der Empfehlungen wollen wir kurz eingehen. Dass sich die Digitalisierung der Lehre etabliert hat, kann nicht unterschrieben werden. Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung stark vorangetrieben, aber viele positive Aspekte gehen auch wieder zunehmend zurück. Eine Vielzahl von Lehrenden stellt begleitendes Material, einen strukturierten OPAL-Kurs oder Skripte zur Verfügung. Aufgezeichnete Videos zu Übungen oder Vorlesungen sind aber leider die Seltenheit. Es wird ein Blumenstrauß an Videokonferenzsystemen benutzt und deren Möglichkeiten nahezu nie ausgeschöpft.
Die Empfehlung, dass Studierende in die Qualitätssicherung einbezogen werden sollen, wurde verkürzt.
Der Aspekt, dass Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Gremien zu besetzen, fehlt. Gerade die mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung in Gremien zeigt sich flächendeckend. Wissensdefizite und fehlende Schulungen tun ihr Übriges. Leider ist es nicht ungewöhnlich, dass Mitglieder der Fakultätsräte nicht einmal wissen, was eine Studienkommission ist oder dass Mitglieder der Studienkommission noch nie von der Evaluationsordnung gehört haben.
Die Empfehlung zu den Regelkreisen offenbart ein weiteres großes Problemfeld des QMS: Es werden Kennzahlen erhoben, aber bei Weitem nicht genug. Kennzahlen, die die Verwaltung, das Prüfungsgeschehen (Anzahl Rücktritte durch Krankschreibungen, Dauer der Bewertung einer Prüfung, Anzahl Nichtgewährung Anrechnungen, …) oder das QMS betreffen, werden nicht erfasst. Ohne die Erhebung von Kennzahlen können Problemfelder nicht erkannt werden. Wiederkehrende Einzelfälle bleiben Einzelfälle und können nicht als Schwachstelle aufgedeckt werden. Die Datenerhebung ist ein neuralgischer Punkt in einem QMS. Ohne Daten kann nur vermutet werden. Wer die Regelkreise auf Tauglichkeit überprüft und abgeleitete Maßnahmen auf Erfolg kontrolliert, können wir nicht einschätzen.
Die Empfehlung der Fortführung der AG Systemakkreditierung wurde nicht umgesetzt. Die AG, als Treiberin der Qualitätskultur, wurde zeitnah nach Erstakkreditierung aufgelöst. Man könnte aufführen, dass sie durch die Senatskommission Lehre und Studium ersetzt wurde. Diese deckte aber - schon dem Namen nach - nur das Gebiet Studium ab. Eine Weiterentwicklung des QMS, die Etablierung einer Qualitätskultur und der Überprüfung anderer studienrelevanter Bereiche (Verwaltung, Rechenzentrum, ...) findet somit nicht mehr statt. Auch innerhalb der RK SGE ist dies nicht vorgesehen. Ein Gremium, das das Gesamtbild im Auge behält und kontinuierlich verbessert, ist zwingend notwendig. Das Gremium soll durch eine ausgeprägte Kennzahlenerhebung flankiert werden.


Offene Fragen:
Sind die studiengangsbezogenen Qualifikationsziele identisch zu denen in der Studienordnung? Im Dokument "Leitidee und Konzept" finden sich abweichende Qualifikationsziele.
Umfasst die Selbststudienzeit die Zeit für die Vorbereitung der Prüfung? Wie verhält es sich bei semesterbegleitenden APLs?
Wie oft finden die Absolventinnenbefragungen statt und wie hoch ist die Rücklaufquote?
Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) arbeiten ausschließlich im QMS?
Wie viele Lehrevaluationen sind auf Grund niedriger Rücklaufquoten bedeutungslos?
Wer kontrolliert innerhalb der Regelschleifen abgeleitete Maßnahmen auf Erfolg?

 

E. Umsetzung des Qualitätsmanagementkonzepts

 

Auf das Thema Datenerhebung wurde im vorherigen Kapitel bereits hinreichend eingegangen.

Die Thematik der Dokumentation und Veröffentlichung hat dagegen noch keinen Einzug gefunden. Es werden an der Hochschule - wie an allen akademischen Einrichtungen - eine Vielzahl an Protokollen erstellt, Beschlüsse gefasst und Dokumente erzeugt. Beschlüsse, egal ob vom Senat oder dem Rektorat, sind nicht nachhaltig einsehbar. So können neu gewählte Mitglieder des Senates die aktuelle Beschlusslage nur durch intensive und lückenhafte Recherche erahnen. Ähnlich steht es um Protokolle der Gremien. Für interessierte Studierende ist es nahezu unmöglich einzusehen, was aktuell an der eigenen Fakultät besprochen wird, ohne an den Sitzungen der Gremien teilzunehmen zu müssen. Dies erscheint uns eine unnötig hohe Hürde.

 

Offene Fragen:
Werden Beschlüsse gesammelt? Und wenn ja, wo sind diese einzusehen?
Auf welche Dokumente der Fakultät hat eine Studierende Zugriff?

 

Zusammenfassung

 

Abschließend kann konstatiert werden, dass das QMS unserer Auffassung nach einige sehr gute Teilgebiete aufzeigt hat und gerade der Prozess der internen Akkreditierung durchaus stimmig ist. Die große Prozesslandschaft greift aber nahezu nie ineinander. Regelschleifen sind nur zu erahnen und von einer unabhängigen, systematischen und kontinuierlichen Verbesserung ist die Hochschule weit entfernt. Das QMS reagiert auf äußere Impulse kaum und wenn doch, dann nur, sobald sie Erleichterung/Vereinfachung bringen oder groß genug sind, wie die Re-Systemakkreditierung. Viele Verbesserungen wurden dadurch im letzten Jahr angestoßen und wir erhoffen uns Einiges davon. Da sie aber noch nicht eingeführt oder etabliert sind, entziehen sie sich aktuell der Bewertung.
Auch wollen wir nicht immer knapp acht Jahre warten, um Veränderungen zu schaffen. Vielmehr bedarf es einer Kultur der konstruktiven Kritik mit dem Willen der stetigen Verbesserung. Dafür benötigt es ein Gremium, welches das Gesamtsystem im Blick behält; Datenerhebung, die breit und auf die Bedürfnisse angepasst ist; ein QMS, das sich selbst überprüft und bewertet; einen offenen Blick für Problemfelder und zu guter Letzt ein zentrales, unabhängiges und personell gut ausgestattetes Referat Qualitätsmanagement als stetige Impulsgeberin.



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