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Verantwortlichkeit Haushaltsplan

Ausschreibung für das Amt als Verantwortliche für einen einzelnen Haushaltsplan

 

Haushaltsplanverantwortung

Zeitraum

Bereichsleitung Haushalt:

  • ab dem 01. Januar des jeweiligen Jahres 
  • bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres 

Haushaltsplanverantwortlichkeit:

  • ab dem Wintersemester des vorherigen Jahres (Oktober) bzw. ab Ernennung
  • bis zum Ende des Wintersemesters des folgenden Jahres (März) 

    

Aufgaben

Erstellung des Haushaltsplanes

Zu Beginn eines Wintersemesters muss der Haushaltsplan für das folgende Kalenderjahr erstellt werden. Hierzu zählen folgende Aufgaben:

  • ca. 1 Monat vor Beginn der Erstellung Erbitten der (finanziellen) Jahresplanung von den Referaten in Form von Voranschlägen
  • Jahrespläne der Referate prüfen und in den Haushaltsplan aufnehmen, unter Umständen nach Rücksprache anpassen
  • bei der Erstellung wird mit dem (noch) aktuellen Haushaltsplan verglichen, dieser wird ebenfalls als "Vorlage" genutzt 
  • bei Bedarf oder optionaler Umstrukturierung im StuRa muss der Haushaltsplan dementsprechend angepasst werden 
  • Die Beitragsordnung ist entsprechend anzupassen und dem Plenum zur Abstimmung vorzulegen ebenso der Haushaltsplan 2020

  • Dem Ausschuss Finanzielles wird der Entwurf des Haushaltsplans 2020 unverzüglich zur Verfügung gestellt. 

 

WICHTIG: Alle unternommenen Schritte, Änderungen etc. MÜSSEN in diversen Sitzungsprotokollen dokumentiert werden!

 

Weitere Aufgaben

  • Aktualisierung des Haushaltsplanes nach Abschluss eines Quartals (Erstellung von Nachtragshaushaltsplänen)
    • Soll-Ist-Vergleich zum Haushaltsplan
  • bei Bedarf Berichterstattung mit Aktualisierung zur Verwendung der finanziellen Mittel
    • Vorschläge zur gegebenenfalls notwendigen Umwidmungen
  • Betreuung der Beitragsordnung, insbesondere hinsichtlich der Höhe des Beitrages
  • Zuarbeit für die Referatsleitung Finanzen und Bereich Mittelverwendung (z.B. bei Finanzanträgen oder finanziellen Beschlüssen)
  • Zusammenarbeit mit

Anforderungen

muss
  • Kennen der Beitragsordnung
  • Kennen der Finanzordnung
soll
  • buchhalterische Grundkenntnisse
  • Erfahrungen im Umgang mit der SäHO (und entsprechender VwV)
  • Bereitschaft zum detaillierten Einarbeiten in den Kontenrahmen (des StuRa und SK03)
kann
  • Bereitschaft zum Besuch einer Schulung zum Aufstellen eines Haushaltsplanes im öffentlichen Sektor

Umfang

(jährlich etwa 80 Stunden) wöchentlich etwa 2 Stunden

über uns

Das sind wir!
  • der Studentinnen- und Studentenrat (StuRa)
  • das zentrale Organ der Studentinnen- und Studentenschaft mit etwa 5.000 Mitgliedern
  • die Vertretung der Gesamtheit aller Studentinnen und Studenten unserer HTW Dresden
  • die zentrale Stelle für studentische Belange und Interessen
Das bieten wir dir!
  • entspanntes Arbeitsumfeld
  • eigenverantwortliches Arbeiten
  • verantwortungsvolles Arbeitsfeld
  • flexible Arbeitszeiten
  • Sammeln von Erfahrung
  • Recht und Pflicht zur Mitwirkung
  • Erwerb von Kompetenzen
Das erhältst du bei uns!
  • Arbeitsplätze
  • Gremiensemester
  • Aufwandsentschädigung
  • Weiterbildung
  • Bestätigung und Beurteilung der Amtsausübung für den Lebenslauf
  • ...

Kontakt

mitmachen@stura.htw-dresden.de

Gern erzählen wir dir mehr. Sende uns einfach eine Mail oder komm im StuRa vorbei.

Du kannst auch einen Termin ausmachen und wir zeigen dir, wie das Arbeiten als Bereichsleitung Haushalt konkret aussieht.

Wir würden uns freuen, dich bald im Team begrüßen zu dürfen!

StuRa HTW Dresden – Wir für euch!

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