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(folgliche) Abschaffung Regelung zum Austritt aus der Studentinnenschaft

24/25-16-11: Abschaffung von der Regelung zum Austritt aus der Studentinnenschaft (als Folge der Abschaffung vom Recht zum Austritt aus der Studentinnenschaft im Hochschulgesetz)

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, das Recht zum Austritt aus der (und den Wiedereintritt in die) Studentinnenschaft gemäß GrundO abzuschaffen.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-04-14) Ausschuss Strukturelles

Antragstext

Der StuRa möge beschließen das Recht zum Austritt aus der (und den Wiedereintritt in die) Studentinnenschaft gemäß GrundO abzuschaffen.

Begründung zum Antrag

Seit einigen (wenigen) Jahren ist das Hochschulgesetz dahingehend geändert, dass das absurd anmutende Recht zum Austritt aus der Studentinneschaft abgeschafft wurde. (Es war absurd anmutend, dass der Austritt auf einer Körperschaft öffentlichen Rechts möglich war. (Eine Koalition von CDU und FDP führten diese Regelung ein, als sie das Hochschulgesetz zum Hochschulfreiheitsgesetz umbenannten. Wohl der feuchte Traum von Reichsbürgerinnen.))

In der GrundO (Grundordnung der Studentinnenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden) soll die Regelung...

Im Übrigen sollen auch (rein formalistische) redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Die Abkürzung (SächsHSFG zu SächsHSG) und Referenzen vom Hochschulgesetz haben sich durch die Novellierung 202X geändert. (Bei der Ausfertigung einer Ordnung ist dies ohnehin zu prüfen und zu berichtigen.)
So soll die fehlende Erklärung der in der GrundO verwendete Abkürzung DHSZ, vergleichbar zur Abkürzung StuWe, in der Vorbemerkung hinzugefügt werden.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung GrundO

Anlagen

Anpassung GrundO

 

§ Mitglieder

 

  1. Der Studentinnenschaft gehören alle Studentinnen ab dem ersten Semester an.

  2. 1Studentinnen haben das Recht

    1. des Austritts aus und

    2. des Wiedereintritts in

    die Studentinnenschaft als Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts.

    2Näheres kann die Austrittsordnung regeln.

 

 

 

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

16. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2025-04-22

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 12 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2025-04-23 2025-04-23

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung / Beschlussverwaltung

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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
14.04.2025 23:58

der antrag möge formal eingereicht sein