Kostenfreie Verpflegung für Mithelfende bei Veranstaltungen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, dass Mitwirkende bei einer Veranstaltung des StuRa kostenfreie Verpflegung bekommen.
Diese Regelung gilt nur für Veranstaltungen, auf denen Verpflegung (im Sinne dieses Antrags) durch den StuRa angeboten wird.
Begründung zum Beschluss
Wir möchten den Vorschlag machen, dass der StuRa die Verpflegung für alle diejenigen übernimmt, die sich aktiv an einer vom StuRa ausgerichteten Veranstaltung beteiligt haben. Wir denken hier z.B. an die Fakultätsfeste der verschiedenen Fakultäten, aber auch an andere Veranstaltungen wie z.B. eine Trivia Night. Es wäre doch eine nette Geste, wenn der StuRa die Verpflegungskosten für all diejenigen übernehmen würde, die bei der Veranstaltung geholfen haben.
Pro Veranstaltung sollen für jedes StuRa-Mitglied sowie für jede stura-externe mithelfende Person 2 Helferinnenmarken (eine für eine Mahlzeit und eine für ein alkoholfreies Getränk) ausgegeben werden.
Mithelfende Personen sind die, die an dem Tag der Veranstaltung bei Aufbau, Durchführung oder Abbau mitarbeiten. Das bedeutet, auch wenn man das Fest mitgeplant hat aber nicht aktiver Teil der Durchführung ist, erhält man keine Helferinnen-Marke, da die Bandbreite der allgemein mitwirkenden Personen eine Menge betrifft, die einer zu großen Interpretationsfreiheit unterliegt und weil wir betonen möchten, dass das augeben von Helferinnenmarken keine "Bestrafung" für sich andersweitig engagierende Menschen sein soll.
Für jede Person, die sich in den Arbeits- und Schichtplan eingeteilt hat, werden also jeweils zwei Marken eingeplant. Des weiteren sollten vier extra Helferinnen-Marken eingeplant werden, da spontan mithelfende Personen die selben Rechte auf kostenfreie Verpflegung haben sollen, wie die, die längerfristig eingeplant waren mitzuhelfen.
Für die Finanzierung des jeweiligen Festes soll ein Wert für eine Marke festgelegt werden, der dem Durchschnittspreis einer Mahlzeit/eines alkoholfreien Getränkes entspricht. Dabei gilt zu beachten, dass dieser Wert nur für die Finanzierung zu berücksichtigen ist und eine Marke unabhängig von dem Preis für eine Mahlzeit/ein alkoholfreies Getränk als Zahlungsmittel gilt.
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-03-31) Referat Finanzen
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass Mitwirkende bei einer Veranstaltung des StuRa kostenfreie Verpflegung bekommen.
Begründung zum Antrag
Wir möchten den Vorschlag machen, dass der StuRa die Verpflegung für alle diejenigen übernimmt, die sich aktiv an einer vom StuRa ausgerichteten Veranstaltung beteiligt haben. Wir denken hier z.B. an die Fakultätsfeste der verschiedenen Fakultäten, aber auch an andere Veranstaltungen wie z.B. eine Trivia Night. Es wäre doch eine nette Geste, wenn der StuRa die Verpflegungskosten für all diejenigen übernehmen würde, die bei der Veranstaltung geholfen haben.
Pro Veranstaltung sollen pro ehrenamtlich stura-interne genauso wie stura-externe mithelfende Person 2 Helferinnenmarken (eine für eine Mahlzeit und eine für ein alkoholfreies Getränk) ausgegeben werden.
Mithelfende Personen sind die, die an dem Tag der Veranstaltung bei Aufbau, Durchführung oder Abbau mitarbeiten. Das bedeutet, auch wenn man das Fest mitgeplant hat aber nicht aktiver Teil der Durchführung ist, erhält man keine Helferinnen-Marke, da die Bandbreite der allgemein mitwirkenden Personen eine Menge betrifft, die einer zu großen Interpretationsfreiheit unterliegt und weil wir betonen möchten, dass das augeben von Helferinnenmarken keine "Bestrafung" für sich andersweitig engagierende Menschen sein soll.
Für jede Person, die sich in den Arbeits- und Schichtplan eingeteilt hat, werden also jeweils zwei Marken eingeplant. Des weiteren sollten vier extra Helferinnen-Marken eingeplant werden, da spontan mithelfende Personen die selben Rechte auf kostenfreie Verpflegung haben sollen, wie die, die längerfristig eingeplant waren mitzuhelfen.
Für die Finanzierung des jeweiligen Festes soll ein Wert für eine Marke festgelegt werden, der dem Durchschnittspreis einer Mahlzeit/eines alkoholfreien Getränkes entspricht. Dabei gilt zu beachten, dass dieser Wert nur für die Finanzierung zu berücksichtigen ist und eine Marke unabhängig von dem Preis für eine Mahlzeit/ein alkoholfreies Getränk als Zahlungsmittel gilt.
Kostenposition im Haushalt (2025)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
KontO!
(Der Ausschuss Inhaltliches wird im Zusammenwirken mit dem Ausschuss Finanzielles eine Formulierung für die KontO oder eine Ordnung die dem Ausschuss Finanzielles zugeordnet ist, erarbeiten.)
Anlagen
Änderungsanträge
Änderungsantrag Eingrenzung auf Veranstaltung bei denen der StuRa Verpflegung anbietet
Antrag zur Änderung
Füge dem Antragstext
Diese Regelung gilt nur für Veranstaltungen, auf denen Verpflegung (im Sinne dieses Antrags) durch den StuRa angeboten wird.
an.
Abstimmung
Durch die Antragstellerin übernommen.
Änderungsantrag Erweiterung auf alle Mitglieder (des StuRa), nicht nur Mitglieder, die bei der Veranstaltung direkt mithelfen
Antrag zur Änderung
Ersetze in der Begründung
Pro Veranstaltung sollen pro ehrenamtlich stura-interne genauso wie stura-externe mithelfende Person 2 Helferinnenmarken (eine Mahlzeit und eine für ein alkoholfreies Getränk) ausgegeben werden.
durch
Pro Veranstaltung sollen für jedes StuRa-Mitglied sowie für jede stura-externe mithelfende Person 2 Helferinnenmarken (eine für eine Mahlzeit und eine für ein alkoholfreies Getränk) ausgegeben werden.
.
Abstimmung
Durch die Antragstellerin übernommen.
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
15. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussdatum
2025-04-08
Beschlussfähigkeit
9 (anwesende Stimmberechtigte) von 9 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 7 |
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Nein | 1 |
Enthaltung | 1 |
angenommen
Ausfertigung
2025-04-09 | 2025-04-09 |
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Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Antragsverwaltung / Beschlussverwaltung |
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Leider hat es der Ausschuss Finanzielles und der Ausschuss Inhaltliches nicht geschafft sich nochmal zu diesem Treffen und in der Sitzung eine Stellungsnahme dazu zu schreiben.