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Kostenfreie Verpflegung für Mithelfende bei Veranstaltungen

24/25-15-10: Andauernde Reglung für kostenfreie Verpflegung für Mithelfende bei Veranstaltungen (des StuRa)

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, dass Mitwirkende bei einer Veranstaltung des StuRa kostenfreie Verpflegung bekommen.
Diese Regelung gilt nur für Veranstaltungen, auf denen Verpflegung (im Sinne dieses Antrags) durch den StuRa angeboten wird.

Begründung zum Beschluss

Wir möchten den Vorschlag machen, dass der StuRa die Verpflegung für alle diejenigen übernimmt, die sich aktiv an einer vom StuRa ausgerichteten Veranstaltung beteiligt haben. Wir denken hier z.B. an die Fakultätsfeste der verschiedenen Fakultäten, aber auch an andere Veranstaltungen wie z.B. eine Trivia Night. Es wäre doch eine nette Geste, wenn der StuRa die Verpflegungskosten für all diejenigen übernehmen würde, die bei der Veranstaltung geholfen haben.
Pro Veranstaltung sollen für jedes StuRa-Mitglied sowie für jede stura-externe mithelfende Person 2 Helferinnenmarken (eine für eine Mahlzeit und eine für ein alkoholfreies Getränk) ausgegeben werden.
Mithelfende Personen sind die, die an dem Tag der Veranstaltung bei Aufbau, Durchführung oder Abbau mitarbeiten. Das bedeutet, auch wenn man das Fest mitgeplant hat aber nicht aktiver Teil der Durchführung ist, erhält man keine Helferinnen-Marke, da die Bandbreite der allgemein mitwirkenden Personen eine Menge betrifft, die einer zu großen Interpretationsfreiheit unterliegt und weil wir betonen möchten, dass das augeben von Helferinnenmarken keine "Bestrafung" für sich andersweitig engagierende Menschen sein soll.
Für jede Person, die sich in den Arbeits- und Schichtplan eingeteilt hat, werden also jeweils zwei Marken eingeplant. Des weiteren sollten vier extra Helferinnen-Marken eingeplant werden, da spontan mithelfende Personen die selben Rechte auf kostenfreie Verpflegung haben sollen, wie die, die längerfristig eingeplant waren mitzuhelfen.
Für die Finanzierung des jeweiligen Festes soll ein Wert für eine Marke festgelegt werden, der dem Durchschnittspreis einer Mahlzeit/eines alkoholfreien Getränkes entspricht. Dabei gilt zu beachten, dass dieser Wert nur für die Finanzierung zu berücksichtigen ist und eine Marke unabhängig von dem Preis für eine Mahlzeit/ein alkoholfreies Getränk als Zahlungsmittel gilt.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-03-31) Referat Finanzen

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass Mitwirkende bei einer Veranstaltung des StuRa kostenfreie Verpflegung bekommen.

Begründung zum Antrag

Wir möchten den Vorschlag machen, dass der StuRa die Verpflegung für alle diejenigen übernimmt, die sich aktiv an einer vom StuRa ausgerichteten Veranstaltung beteiligt haben. Wir denken hier z.B. an die Fakultätsfeste der verschiedenen Fakultäten, aber auch an andere Veranstaltungen wie z.B. eine Trivia Night. Es wäre doch eine nette Geste, wenn der StuRa die Verpflegungskosten für all diejenigen übernehmen würde, die bei der Veranstaltung geholfen haben.
Pro Veranstaltung sollen pro ehrenamtlich stura-interne genauso wie stura-externe mithelfende Person 2 Helferinnenmarken (eine für eine Mahlzeit und eine für ein alkoholfreies Getränk) ausgegeben werden.
Mithelfende Personen sind die, die an dem Tag der Veranstaltung bei Aufbau, Durchführung oder Abbau mitarbeiten. Das bedeutet, auch wenn man das Fest mitgeplant hat aber nicht aktiver Teil der Durchführung ist, erhält man keine Helferinnen-Marke, da die Bandbreite der allgemein mitwirkenden Personen eine Menge betrifft, die einer zu großen Interpretationsfreiheit unterliegt und weil wir betonen möchten, dass das augeben von Helferinnenmarken keine "Bestrafung" für sich andersweitig engagierende Menschen sein soll.
Für jede Person, die sich in den Arbeits- und Schichtplan eingeteilt hat, werden also jeweils zwei Marken eingeplant. Des weiteren sollten vier extra Helferinnen-Marken eingeplant werden, da spontan mithelfende Personen die selben Rechte auf kostenfreie Verpflegung haben sollen, wie die, die längerfristig eingeplant waren mitzuhelfen.
Für die Finanzierung des jeweiligen Festes soll ein Wert für eine Marke festgelegt werden, der dem Durchschnittspreis einer Mahlzeit/eines alkoholfreien Getränkes entspricht. Dabei gilt zu beachten, dass dieser Wert nur für die Finanzierung zu berücksichtigen ist und eine Marke unabhängig von dem Preis für eine Mahlzeit/ein alkoholfreies Getränk als Zahlungsmittel gilt.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO!

(Der Ausschuss Inhaltliches wird im Zusammenwirken mit dem Ausschuss Finanzielles eine Formulierung für die KontO oder eine Ordnung die dem Ausschuss Finanzielles zugeordnet ist, erarbeiten.)

Anlagen

Änderungsanträge

Änderungsantrag Eingrenzung auf Veranstaltung bei denen der StuRa Verpflegung anbietet

Antrag zur Änderung

Füge dem Antragstext

Diese Regelung gilt nur für Veranstaltungen, auf denen Verpflegung (im Sinne dieses Antrags) durch den StuRa angeboten wird.

an.

Abstimmung

Durch die Antragstellerin übernommen.

Änderungsantrag Erweiterung auf alle Mitglieder (des StuRa), nicht nur Mitglieder, die bei der Veranstaltung direkt mithelfen

Antrag zur Änderung

Ersetze in der Begründung

Pro Veranstaltung sollen pro ehrenamtlich stura-interne genauso wie stura-externe mithelfende Person 2 Helferinnenmarken (eine Mahlzeit und eine für ein alkoholfreies Getränk) ausgegeben werden.

durch

Pro Veranstaltung sollen für jedes StuRa-Mitglied sowie für jede stura-externe mithelfende Person 2 Helferinnenmarken (eine für eine Mahlzeit und eine für ein alkoholfreies Getränk) ausgegeben werden.

.

Abstimmung

Durch die Antragstellerin übernommen.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

15. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 4

Beschlussdatum

2025-04-08

Beschlussfähigkeit

9 (anwesende Stimmberechtigte) von 9 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 7
Nein 1
Enthaltung 1

angenommen

Ausfertigung

2025-04-09 2025-04-09

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung / Beschlussverwaltung

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Oliver-Michael Fischer
Oliver-Michael Fischer sagt
07.04.2025 20:39

Leider hat es der Ausschuss Finanzielles und der Ausschuss Inhaltliches nicht geschafft sich nochmal zu diesem Treffen und in der Sitzung eine Stellungsnahme dazu zu schreiben.