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Mitwirkung im Plenum ist 1.000 € wert!

24/25-14-03: Mitwirkung im Plenum ist 1.000 € wert!

 

Beschluss

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-03-16) Ausschuss Strukturelles

Antragstext

Der StuRa möge beschließen durch Änderungen (siehe Anlage) an der Aufwandsentschädigungsordnung (AE-O) und der Mitwirkungsordnung (MitO)
- den Beschluss aus der 13. Sitzung des Plenums 2023/24 („1.000 EUR Aufwandsentschädigung für die Mitwirkung von stimmberechtigten Mitgliedern“) umzusetzen,
- die Aufwandsentschädigung für stimmberechtigte Mitglieder dauerhaft zu beschließen und
- die Kriterien für fehlende Mitwirkung anzupassen.

 

Begründung zum Antrag

In der letzten Legislatur wurde ein Beschluss für eine pauschale Aufwandsentschädigung für stimmberechtigte Mitglieder des Plenums für die Legislatur 2024/2025 gefasst. Dieser Beschluss wurde bisher nicht durch entsprechende Ordnungsänderungen umgesetzt. Mit diesem Antrag soll die pauschale Aufwandsentschädigung nun dauerhaft in der Aufwandsentschädigungsordnung und der Mitwirkungsordnung geregelt werden.

Weiterhin soll die pauschale Aufwandsentschädigung auch für kommende Legislaturen beibehalten werden. Dadurch erhoffen wir uns, langfristig mehr Plenumsmitglieder zu gewinnen und die ehrenamtliche Arbeit der stimmberechtigten Mitglieder dauerhaft anzuerkennen.

Eine Aufwandsentschädigung soll nur an Mitglieder gezahlt werden, die auch tatsächlich aktiv im Plenum und in den Ausschüssen mitwirken. (3. Sitzung Ausschuss Personelles) Gleichzeitig soll der Aufwand zur Kontrolle der Mitwirkung gering gehalten werden, um den StuRa nicht unnötig zusätzlich zu belasten.

Außerdem soll eine ausreichende Mitwirkung künftig neben Plenumssitzungen auch Ausschusssitzungen umfassen. Damit wird der Konsens aus der 7. Sitzung des Plenums 2023/24 widergespiegelt („Jedes Mitglied zur Vertretung der Studierenden einer Fakultät soll mindestens in einem der ständigen Ausschüsse als stimmberechtigtes Mitglied mitwirken.“).

Zur Verbesserung der Plenums- und Sitzungskultur soll die Teilnahme grundsätzlich in Präsenz erfolgen. (3. Sitzung Ausschuss Personelles) Eine Online-Teilnahme soll zwar weiterhin grundsätzlich möglich sein, jedoch nur noch im Aussnahmefall für die ausreichende Mitwirkung anerkannt werden.

Die hinreichende Mitwirkung soll sich zukünftig wie folgt definieren:
- Teilnahme an mehr als der Hälfte der Plenums- und Ausschusssitzungen, in denen das Mitglied stimmberechtigt ist.
- Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich in Präsenz; digitale Teilnahme wird nur in Ausnahmefällen anerkannt.

 

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Änderung der StuRa-AE-O und MitO (siehe Anlage)

 

Anlagen

Beschluss 23/24-13-03 Mitwirkung im kommenden Plenum ist 1 k€ wert! (hmbomt)

 

Anpassung StuRa-AE-O

Füge bei § Mitwirkung einen Absatz ein:

Bei § Mitwirkung folgenden Absatz einfügen:

(3) Der Aufwand für die Mitwirkung eines stimmberechtigten Mitglieds wird auf Antrag nach dem Ende der Legislatur mit 1.000 EUR entschädigt. Eine ausreichende Mitwirkung ist nach Mitwirkungsordnung (§ stimmberechtigte Mitglieder) geregelt.

 

Anpassung MitO

Passe § stimmberechtigte Mitglieder wie folgt an:

(1) Stimmberechtigte Mitglieder sind Mitglieder eines Organs, die gemäß § 27 SächsHSG gewählt wurden.

(2)¹ Fehlende Mitwirkung ergibt sich aus der Nichtteilnahme an mehr als der Hälfte der Sitzungen innerhalb der Legislatur (Summe der ordentlichen Sitzungen des Plenums sowie der Ausschüsse, denen das stimmberechtigte Mitglied angehört).² Die Teilnahme wird nur anerkannt, wenn diese in Präsenz erfolgt (Ort gemäß Einladung). Eine digitale Teilnahme wird nur anerkannt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dieser durch die einladende Stelle anerkannt wurde oder in der Einladung ausdrücklich eine Online-Teilnahme für alle Mitglieder vorgesehen ist.

(3)¹ Die Stimme ruht auf Antrag des stimmberechtigten Mitglieds oder nach mehrfach aufeinanderfolgendem, unentschuldigtem Fehlen bei ordentlichen Sitzungen.² Das Ruhen der Stimme endet mit der Anwesenheit des Mitgliedes in der Sitzung.

 

 

Änderungsanträge

Fehlen mit wichtigen Grund ist erduldbar, um die Mitwirkung anzuerkennen

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

14. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 2
Zurückgezogen!

Ausfertigung

2025-03-26 2025-03-26 2025-03-26

 

 

 

 

 

 

Marius Hoffmann Miriam Bloß Virgenie Niedling
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit BeschlussverwaltungZuständigkeit Antragsverwaltung

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Markus Hähnel
Markus Hähnel sagt
17.03.2025 10:06

Danke für den Antrag. Verweise auf das HochschulFREIHEITSgesetz, welches ersetzt wurde, bitte noch korrigieren.

Steffen Viebrock
Steffen Viebrock sagt
20.03.2025 14:20

erledigt

Oliver-Michael Fischer
Oliver-Michael Fischer sagt
19.03.2025 14:27

Ich finde es hat nicht gezeigt, das die 1000€ zu mehr Mitwirkung im Plenum geführt haben. Bei den Anträgen abgesehen von ein paar Ausnahmen haben immer nur die gleichen Personen Anträge für das Plenum gestellt und sonst ist da fast nichts passiert. Des Weiteren in Betracht von den steigenden Kosten für alle Studentinnen sollen wir lieber schauen wo wir Geld einsparen können im Haushaltsplan und das wäre meiner Meinung nach Ihr ein erster Schritt dazu.

Oliver-Michael Fischer
Oliver-Michael Fischer sagt
19.03.2025 14:28

Das Ziel des Ursprünglichen Antrages war es ja auch unter anderem das es endlich mal wirklich zur einer Wahl kommt und man mehr Leute hat als 24 die sich für das Plenum aufstellen lassen und es dadurch endlich mal wieder zur ein Wahl kommmt. Das ist aber wie es wir gesehen habe nicht passiert.

Daher was erhofft man sich davon wenn man das jetzt für alle zukünfigten Plenum Mitglieder beschließt?