Mitwirkung im Plenum ist 1.000 € wert!
Beschluss
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-03-16) Ausschuss Strukturelles
Antragstext
Der StuRa möge beschließen durch Änderungen (siehe Anlage) an der Aufwandsentschädigungsordnung (AE-O) und der Mitwirkungsordnung (MitO)
- den Beschluss aus der 13. Sitzung des Plenums 2023/24 („1.000 EUR Aufwandsentschädigung für die Mitwirkung von stimmberechtigten Mitgliedern“) umzusetzen,
- die Aufwandsentschädigung für stimmberechtigte Mitglieder dauerhaft zu beschließen und
- die Kriterien für fehlende Mitwirkung anzupassen.
Begründung zum Antrag
In der letzten Legislatur wurde ein Beschluss für eine pauschale Aufwandsentschädigung für stimmberechtigte Mitglieder des Plenums für die Legislatur 2024/2025 gefasst. Dieser Beschluss wurde bisher nicht durch entsprechende Ordnungsänderungen umgesetzt. Mit diesem Antrag soll die pauschale Aufwandsentschädigung nun dauerhaft in der Aufwandsentschädigungsordnung und der Mitwirkungsordnung geregelt werden.
Weiterhin soll die pauschale Aufwandsentschädigung auch für kommende Legislaturen beibehalten werden. Dadurch erhoffen wir uns, langfristig mehr Plenumsmitglieder zu gewinnen und die ehrenamtliche Arbeit der stimmberechtigten Mitglieder dauerhaft anzuerkennen.
Eine Aufwandsentschädigung soll nur an Mitglieder gezahlt werden, die auch tatsächlich aktiv im Plenum und in den Ausschüssen mitwirken. (3. Sitzung Ausschuss Personelles) Gleichzeitig soll der Aufwand zur Kontrolle der Mitwirkung gering gehalten werden, um den StuRa nicht unnötig zusätzlich zu belasten.
Außerdem soll eine ausreichende Mitwirkung künftig neben Plenumssitzungen auch Ausschusssitzungen umfassen. Damit wird der Konsens aus der 7. Sitzung des Plenums 2023/24 widergespiegelt („Jedes Mitglied zur Vertretung der Studierenden einer Fakultät soll mindestens in einem der ständigen Ausschüsse als stimmberechtigtes Mitglied mitwirken.“).
Zur Verbesserung der Plenums- und Sitzungskultur soll die Teilnahme grundsätzlich in Präsenz erfolgen. (3. Sitzung Ausschuss Personelles) Eine Online-Teilnahme soll zwar weiterhin grundsätzlich möglich sein, jedoch nur noch im Aussnahmefall für die ausreichende Mitwirkung anerkannt werden.
Die hinreichende Mitwirkung soll sich zukünftig wie folgt definieren:
- Teilnahme an mehr als der Hälfte der Plenums- und Ausschusssitzungen, in denen das Mitglied stimmberechtigt ist.
- Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich in Präsenz; digitale Teilnahme wird nur in Ausnahmefällen anerkannt.
Kostenposition im Haushalt (2025)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Änderung der StuRa-AE-O und MitO (siehe Anlage)
Anlagen
Beschluss 23/24-13-03 Mitwirkung im kommenden Plenum ist 1 k€ wert! (hmbomt)
Anpassung StuRa-AE-O
Füge bei § Mitwirkung einen Absatz ein:
Bei § Mitwirkung folgenden Absatz einfügen:
(3) Der Aufwand für die Mitwirkung eines stimmberechtigten Mitglieds wird auf Antrag nach dem Ende der Legislatur mit 1.000 EUR entschädigt. Eine ausreichende Mitwirkung ist nach Mitwirkungsordnung (§ stimmberechtigte Mitglieder) geregelt.
Anpassung MitO
Passe § stimmberechtigte Mitglieder wie folgt an:
(1) Stimmberechtigte Mitglieder sind Mitglieder eines Organs, die gemäß § 27 SächsHSG gewählt wurden.
(2)¹ Fehlende Mitwirkung ergibt sich aus der Nichtteilnahme an mehr als der Hälfte der Sitzungen innerhalb der Legislatur (Summe der ordentlichen Sitzungen des Plenums sowie der Ausschüsse, denen das stimmberechtigte Mitglied angehört).² Die Teilnahme wird nur anerkannt, wenn diese in Präsenz erfolgt (Ort gemäß Einladung). Eine digitale Teilnahme wird nur anerkannt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dieser durch die einladende Stelle anerkannt wurde oder in der Einladung ausdrücklich eine Online-Teilnahme für alle Mitglieder vorgesehen ist.
(3)¹ Die Stimme ruht auf Antrag des stimmberechtigten Mitglieds oder nach mehrfach aufeinanderfolgendem, unentschuldigtem Fehlen bei ordentlichen Sitzungen.² Das Ruhen der Stimme endet mit der Anwesenheit des Mitgliedes in der Sitzung.
Änderungsanträge
Fehlen mit wichtigen Grund ist erduldbar, um die Mitwirkung anzuerkennen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
14. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 2
Zurückgezogen!
Ausfertigung
2025-03-26 | 2025-03-26 | 2025-03-26 |
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Marius Hoffmann | Miriam Bloß | Virgenie Niedling |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Beschlussverwaltung | Zuständigkeit Antragsverwaltung |
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Danke für den Antrag. Verweise auf das HochschulFREIHEITSgesetz, welches ersetzt wurde, bitte noch korrigieren.