Sitzungen Sommer 2020
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2020-06-18
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, bis zu 4 Sitzungen in der vorlesungsfreien Zeit im Sommer 2020 abzuhalten.
Begründung zum Antrag
Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des StuRa ist dies sinnvoll und notwendig. Wahlen, Ordnungen und Nichttagesgeschäftsanträge können dadurch beschlossen werden. Die Sprecherinnen und Sprecher sprechen sich auch dafür aus, dass wichtige Themen (z.B. Wahlen) nicht nur wegen Dringlichkeit in dieser Zeit durch die Sprecherinnen und Sprecher beschlossen werden, sondern mehrere an der Beschlussfindung teilhaben können.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Alle Mitglieder des Plenums werden aufgefordert an das Präsidium zu schreiben, wann sie Zeit hätten (oder eben auch nicht) und das Präsidium (und/oder die Sprecherinnen und Sprecher) kümmern sich um die Festlegung von Terminen, wann die meisten können.
Änderungsanträge
keine
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
20. Sitzung StuRa 2020
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2020-06-23
Beschlussfähigkeit
12 (anwesende Stimmberechtigte) von 21 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 12 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2020-06-23
Präsidium
Unterzeichnung