"Der StuRa möge beschließen, zur Erstellung einer Grundordnung 200€ und
zur Erstellung einer Geschäftsordnung 150€ bereitzustellen. Die
Ordnungen sind nach den Vorgaben (u.a. durch Absprachen und
Meinungsbilder) des StuRa zu erstellen. Die Sprecher werden mit der
Auftragsvergabe beauftragt."
Begründung:
Da der StuRa wieder bis zur letzten Minute (bzw. Stunde) an einer nicht
ganz konformen Wahlordung rumgebastelt hat, obwohl dafür 5 Monaten Zeit
waren, sehe ich die Notwendigkeit die weiteren Ordnungen erstellen zu
lassen.
Der StuRa hat eine Wahlordnung erlassen, die auf eine Grundordnung
aufbaut, die nicht vorhanden ist. Des Weiteren agiert der StuRa mittel
einer Satzung, die eigentlich nicht mehr gültig ist. Eine
Geschäftsordnung, die u.a. den Ablauf von Sitzungen regelt, lässt bis
heute auf sich warten. Um den Missstand zu beheben, schlage ich den
genannten Weg vor. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um keine
Entlohnung, sonder lediglich um eine Anerkennung für die geleistete Arbeit.