Verantwortlichkeit Semesterticket
Die Verantwortlichkeit Semesterticket ist die für den Vertrag zum Semesterticket verantwortliche Person gemäß Beitragsordnung (§ Verhandlung vom Semesterticket Satz (Bestimmung semesterticketverantwortliche Person) 1 BO). Neben ihr gibt es - der Abgrenzung halber - die Verantwortlichkeit Haushaltsplan gemäß Hochschulgesetz (§ 30 Absatz 3 Satz 4 SächsHSG).
Im Unterschied zu vielen anderen Funktionen in der Selbstverwaltung der Studentinnenschaft, wird die Verantwortlichkeit Semesterticket speziell für den Vertrag zum Semesterticket - also unabhängig von einer Legislatur des StuRa - gemäß Beitragsordnung (§ Verhandlung vom Semesterticket BO) gewählt.
Im Übrigen ist das Semesterticket eine solidarische Sicherung der gemeinschaftlichen Teilhabe für das studentische Leben, also öffentliche Verkehrsmittel, aber auch Kultur und Sport oder weiteres.
Kontakt
Aufgaben
- Verhandlung und Abschluss sowie Betreuung der einzelnen Verträge zum Semesterticket
- Verhandlung mit den Unternehmen bes der Verträge zum Semesterticket
Zusammenarbeit
Mitglieder
Verantwortlichkeit Semesterticket öffentlicher Personennahverkehr ab dem Wintersemester 2023/2024
unbesetzt
Verantwortlichkeit Semesterticket Schienenpersonennahverkehr ab dem Wintersemester 2023/2024
unbesetzt