Vorlage Benehmen Mitglied Studienkommission
Erklärung
Verantwortung
Das Präsidium ist - wie für alle Vorlagen zu Anträgen (im Rahmen der Antrags- und Beschlussverwaltung) - verantwortlich.
Diese Vorlage wurde vom Präsidium 2021 erstellt.
Diese Vorlage wurde 2024-03 -05 von der Assistenz zur Geschäftsführung (Paul Riegel) in der Funktion als Weisung Zuständigkeit Antragsverwaltung (Paul Riegel) wesentlich überarbeitet.
(Diese Vorlage soll dem Präsidium zur 36. Sitzung Präsidium 2023/2024 vorgestellt werden.)
Diese Vorlage soll insbesondere durch die Zuständigkeit Antragsverwaltung verwendet werden. (Die Zuständigkeit Antragsverwaltung soll unverzüglich in einer Anleitung für die Zuständigkeit Antragsverwaltung auf diese Vorlage verweisen.) Für alle Vorgänge zur Herstellung vom Benehmen für ein Mitglied in der Studienkommission soll diese Vorlage verwendet werden.
Änderungen sollen nur durch Weisung für Angestellte, die dem Präsidium zugeordnet sind, vorgenommen werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Präsidium.
Zweck
Zweck dieser Vorlage ist die Erstellung von Beschlüssen des StuRa im Prozess der Bestellung (Wahl) von einem Mitglied in der Studienkommission.
Das Verfahren "Wahl Mitglied Studienkommission" passiert vergleichsweise häufig. Das Verfahren führt der jeweilige Fakultätsrat durch. Beim Verfahren ist der StuRa (gemäß Hochschulgesetz) zu beteiligen. Also bei der Wahl (Bestellung) von einem jeden Mitglied in der Studienkommission hat der StuRa einen Vorgang, wobei ein Beschluss gefasst werden soll. Die Vorlage soll die Vorgänge hinsichtlich dem zu fassenden Beschluss einfach machen, sodass der Vorgang richtig bewältigt wird.
Entwurf
Achtung! Die Inhalte für diese Vorlage befindet sich noch in der Erarbeitung.
Die Vorlage soll verwendet werden, da sie den bestmöglichen Stand aufweist.
Dennoch muss die die Vorlage - insbesondere hinsichtlich der Erklärung - noch als unvollständig und verbesserungswürdig betrachtet werden.
Grundlage
Ein jedes Mitglied in der Studienkommission wird durch den Fakultätsrat gewählt (bestellt). Das Organ der Studentinnenschaft - der StuRa - muss zu der vorgeschlagenen Person "angehört" werden. Die Meinung des StuRa zu den einzelnen vorgeschlagenen Personen wird durch einen Beschluss gefasst.
Inhalte
Titel
Antragstellerin
Antragstellerin sollte eigentlich die Dekanin oder die Studiendekanin sein. (Die Dekanin ist Vorsitzende vom Fakultätsrat, der das Mitglied in der Studienkommission wählt (bestellt). Die Studiendekanin ist Vorsitzende von der Studienkommission für den (einzelnen) Studiengang, in die das Mitglied in der Studienkommission gewählt (bestellt) werden soll.) Die Dekanin oder die Studiendekanin sollte vorschlagen und der StuRa soll eine Stellungnahme abgeben (das Benehmen herstellen).
Es könnten aber auch andere Stellen den Antrag zur Herstellung vom Benehmen stellen. Theoretisch kann das jede Stelle sein, die einen Vorschlag für ein neues Mitglied in der Studienkommission machen kann. Insbesondere die Vertretung (der Studentinnen) im Fakultätsrat sollte einen Vorschlag zur Besetzung der Studienkommission machen, ferner den Antrag auf Wahl (Bestellung) im Fakultätsrat stellen.
Antragstext
Beim Antrag kann abgegrenzt werden zwischen Mitgliedern zur Vertretung der Studierenden und Mitgliedern zur Vertretung der Lehrenden. Ferner sollte darauf bei bei der Gestaltung vom Antrag geachtet werden.
Änderungen dieser Vorlage
Diese Vorlage Benehmen Mitglieder Studienkommission ähnelt sehr der Vorlage Benehmen Wahlvorschlag Studiendekanin. Im Falle von Änderungen - etwa beim Verfahren - sollte insbesondere auch die andere Vorlage auf Bedarf zur gleichartigen Änderung überprüft werden.
Unklarheiten zu dieser Vorlage
- (außergewöhnliche) Konstellation, dass ein (noch nicht von selbst aus der Studienkommission ausgeschiedenes) Mitglied ersetzt werden soll (Vielleicht sollte grundsätzlich im Vorschlag zum weiteren Verfahren vermerkt wieviele Ämter es gibt, wieviele davon unbesetzt sind und welche neu besetzt werden sollen. (Üblicher Weise würde dann dort immer stehen, dass die X unbesetzten Ämter der insgesamt Y bestehenden Ämter besetzt werden.) )
- Benennung der aktuellen Besetzung, die dem StuRa bekannt ist, um darzustellen auf welche Grundlage sich der StuRa bezieht.
- …
Vorlage
Antrag
Antragstellerin
($Amt-der-Antragstellerin)
Studiendekanin Studienkommission $Studiengang Bachelor/Diplom (FH)/Master
Vorsitz Fakultätsrat Studiengang $Studiengang Bachelor/Diplom (FH)/Master
($Name-der-Antragsrellerin)
Antragsdatum
202y-mm-dd
Antragstext
Der StuRa möge beschließen ein zustimmendes Benehmen zur Bestellung von $vorgeschlagene-Person als Mitglied in der Studienkommission für den Studiengang $Studiengang herzustellen.
Es gibt $Anzahl Ämter als Mitglied zur Vertretung der Studentinnen in der Studienkommission für den Studiengang $Studiengang, wovon (wohl) aktuell $Anazahl besetzt sind.
Begründung zum Antrag
§ 96 [Studiendekanin oder Studiendekan und Studienkommission] Absatz 2 [Zusammensetzung Studienkommission] Sächsisches Hochschulgesetz
siehe Stellungnahme Fakultätsarbeitskreis
siehe Anlage Vorstellung (der einzelnen kandidierenden Personen)
siehe Anlage Unterstützung (für die einzelnen kandidierenden Personen)
Vorschlag zum weiteren Verfahren
§ 96 Absatz 2 Sächsisches Hochschulgesetz
Der StuRa empfiehlt die Wahl der genannten Lehrenden oder Studierenden als Mitglieder der Studienkommission entsprechend dem Ergebnis der Abstimmung. Darüber informiert der StuRa den Fakultätsrat, der die Mitglieder der Studienkommission wählt und erbittet eine Rückmeldung zum Ausgang der Wahl.
Anlage
Information Kandidaturen
Ausschreibung Mitglied der studentischen Vertretung in der Studienkommission
Stellungnahme Fakultätsarbeitskreis $Fakultätsarbeitskreis
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))
…
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vorstand Absatz 2 Nummer 4 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Eilentscheidungen durch den Vorstand)
Behandlung
X. Sitzung Plenum 202y/202y+1
Tagesordnungspunkt Y
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Abs. 1 Satz. 2
Vertagung auf die kommende Sitzung
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung
Beschlussdatum
202y-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Person | Stimmzettel | Abstimmung | ||||
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abgegebene | gültige | Ja | Nein | Enthaltung | Ergebnis | |
Person, die bisher Mitglied in der Studienkommission war und mit der Bestellung im Fakultätsrat abbestellt werden würde |
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weitere Person, die bisher Mitglied in der Studienkommission war und mit der Bestellung im Fakultätsrat abbestellt werden würde |
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Vorname Nachname | X | X | X | X | X | Zustimmung keine Zustimmung |
unbesetzt | ||||||
unbesetzt |
Ausfertigung
2024-mm-dd | 2024-mm-dd |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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