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Arbeitstreffen Konzept AE-O 2016

Arbeitstreffen für ein Konzept für eine neue studentische Aufwandsentschädigungsordnung HTW Dresden (AE-O)
Wann 25.07.2016
von 15:00 bis 18:00
Wo A105
Termin übernehmen vCal
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Protokoll: https://pentapad.c3d2.de/p/AEO_treffen_SoSe2016_HTW_DD - würde mich freuen wenn ihr dies jetzt aktiv nutzt ...

treffen ohne Protokoll ist ja auch irgend wie sinnlos ge ?

Das Treffen ist ein besonderes Treffen. Es soll ausschließlich um das Thema AE-O gehen.

Das Treffen nimmt Bezug auf einen Tagesordnungspunkt von der 11. Sitzung StuRa 2016 (den Antrag Einführung einer AE-Ordnung). Die Sprecherinnen des FSR WiWi und andere Sprecherinnen der FSRä hatten sich zuvor eigenständig getroffen, um einen Entwurf zu erarbeiten. Dieser Entwurf soll nun noch einmal debattiert werden, um ihn noch einmal dem StuRa vorlegen zu können und womöglich die notwendige Mehrheit zu erlangen.

 

Aktueller Stand

 

Es soll noch einmal der aktuelle Stand herausgearbeitet werden, um eine Grundlage zum Vergleich für anderslautende Vorschläge zu haben.

  • Es gibt keine eigenständige AE-O. Es gibt einen Paragraphen in der FO dazu. Mit der Zustimmung zur letzten Änderung der FO wurde die zuvor eigenständige AE-O obsolet (außer Kraft gesetzt).

 

Vorschlag des Fachschaftsrates Wirtschaftswissenschaften und einiger anderer Fachschaftsräte

 

Gewünschte Änderungen sind beim Vorschlag:

  • Es soll (wieder) eine eigenständige Ordnung zu den Belangen von Aufwandsentschädigungen geben.
  • Es soll eine andere Höchstgrenze für Aufwandsentschädigungen geben.
    • Die Grenze soll 180 € je Quartal (oder 60 € je Monat) sein? Dies Höhe ergibt sich aus einer Anlehnung an die Höchstgrenze für steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26a EStG.
    • Die Grenze liegt aktuell bei dem Höchstsatz gemäß § 13 BAföG. (Bitte absoluten Wert noch heraussuchen und eintragen.)
  • Von der Intention einer Entschädigung nach Herangehensweise gemäß § 85 VwVfG - (kalkulatorischer) Verdienstausfall - soll Abstand genommen werden?
  • ...
  • Bitte vervollständigen/ergänzen!
  • ...

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Georg Polte
Georg Polte sagt
22.07.2016 19:36
man sollte sich evtl überlegen ob es ernsthaft sinn macht eine komplette eigenständige AE-O auszuarbeiten oder ggf. die Fo einfach um einige Punkte im entsprechenden § anzuhängen.

was im vgl zu dem Antrag sich auch überlegt werden sollte sind die einzelnen Beträge welche recht willkürlich gewählt sind bzw. eine Amtsbezogene AE bedeuten würde -- kann mir nicht vorstellen das ein StuRa sich so etwas zumuten will es sollte also für alle Engagierten die Möglichkeit geben den gleichen Betrag abrufen zu können. Immerhin soll der geleistete Aufwand Entschädigt werden und nicht das innehaben einer bestimmten Position.