Vorlage Antrag

Vom Präsidium auszufüllen: Dies ist eine Vorlage für einen Antrag, der gestaltungstechnischen Grundsätzen der Antrags- und Beschlussverwaltung entspricht. Sie soll ab vor der 1. Sitzung Plenum 2024/2025 verwendet werden. $Jahreszahl der Legislatur$-$Nummer der Sitzung der Einreichung beim StuRa$-$fortlaufende Nummer in der ABV$: $Bezeichnung des Antragsgegenstandes$

 

Erklärung

 

Inhalte

 

(Antragsdatum) Antragstellerin

 

Eigentlich sind das zwei voneinander losgelöste Informationen (Wann wurde der Antrag gestellt? Wer stellte(/stellt) den Antrag?).

 

Grundsätzlich muss es eine Antragstellerin geben. Es muss klar sein wer für den Antrag verantwortlich ist. Als Antragstellerin ergeben sich Rechte (und Pflichten) zum Antrag. Zum Beispiel kann die Antragstellerin den Antrag zurückziehen und Änderungsanträge übernehmen (, also ohne die Notwendigkeit einer weiteren Abstimmung den Antrag durch den Änderungsantrag ändern).

Die Antragstellerin sollte eine Funktion im StuRa - etwa Bereich XYZ - sein, aber kann im Zweifelsfall - etwa ohne Teil des StuRa zu sein - auch ein Person sein. Es soll sich um eine Funktion, also eine fachlich passende Struktureinheit im StuRa, handeln, da damit erkennbar wird, dass die "betroffene" Stelle involviert ist. Anderenfalls ist darauf zu achten, dass die "zuständige" Stelle alsbald mit einbezogen wird. Gerade aus der Legislative heraus, ist es nachvollziehbar, dass - unabhängig bestehender Strukturen - Anträge als "Abgeordnete" (mit Namen der eigenen Person) gestellt werden.

 

Das Antragsdatum ist eigentlich schlicht der Zeitpunkt, wo der Antrag "formal" bekannt wurde, beziehungsweise zur Behandlung bekanntwerden soll. Bei festgelegten Stelle - wie etwa bei einem Antrag an das Plenum - ist der Eingang bei einer Stelle - wie dem Präsidium - der reglementierende Faktor.

 

Antragstext

 

Jeder Antrag beginnt mit der den ersten Satz einleitenden Formulierung
Der StuRa möge beschließen ….
. Also unabhängig wer - welche Stelle - den Antrag stellt, soll ein Antrag für den (gesamten) StuRa gefasst werden. (Ob und wer darüber durch Beschluss entscheiden soll, sollte sich durch eine Reglung in der Ordnung der Studentinnenschaft ergeben. Im großen Zweifel muss das Plenum - also die als stimmberechtigten Mitglieder durch die Studentinnenschaft gewählten - darüber entscheiden, da sie grundsätzlich alles (im Rahmen der Gesetze) entscheiden dürfen.)

 

 

Vorlage

 

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(20yy-mm-dd) Funktion

Antragstext

Der StuRa möge beschließen ….

Begründung zum Antrag

[von den Antragsstellenden auszufüllen]

ausführliche Begründung zum Antrag

Kostenposition im Haushaltsplan (2024)

[von den Antragsstellenden auszufüllen (Bei Unkenntnis soll das Referat Finanzen konsultiert werden.)]

X € (von Y € der "nicht verwendeten finanziellen Mittel des vorherigen Haushaltsjahres" gemäß § 4 Grundlagen zur Aufstellung Absatz 6 FO))

anpassende Änderungen des Haushaltsplanes gemäß § 8 Ergänzung und Nachträge FO durch das Referatskollegium

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

[von den Antragsstellenden auszufüllen]

Anlagen

[von den Antragsstellenden auszufüllen]

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Referatskollegiums gemäß § Referatskollegium Absatz 2 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträgen durch das Referatskollegium)

Behandlung

X. Sitzung Plenum 202y/202y+1
Tagesordnungspunkt Y
Vertagung auf die kommende Sitzung
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Absatz 1 Satz 2
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung
wegen Unvollständigkeit ((und bisher fehlender Behandlung durch Stelle XYZ ) und daher entstehender Unzulässigkeit vom Präsidium) vertagt

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

 

weitere Teile der Vorlagen

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss ….

 

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß (§ Verfahren Absatz [Dauerhaftes] 2 Satz [dauerhafte Verfahren] 1 in Verbindung mit) § Vorstand Absatz [Zuständigkeiten] 2 Nummer [Zuständigkeit Entscheidungen Verordnungen] 5 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Verordnungen durch den Vorstand)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Verantwortlichkeiten Absatz 4 Satz 5 FO (besondere Mehrheit für erneute Beschlüsse zur Fortführung der Ausführung trotz dem Veto der finanzverantwortlichen Person aus Gründen der mangelnden Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit)
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Verantwortlichkeiten Absatz 4 Satz 6 FO in Verbindung mit Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (besondere Mehrheit für erneute Beschlüsse zur Fortführung der Ausführung trotz dem Veto der finanzverantwortlichen Person aus Gründen benannter Rechtswidrigkeit)
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zum Erlass des Haushaltsplanes)
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ergänzung und Nachträge Absatz 2 Satz 2 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung des Haushaltsplanes)
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Entnahme aus noch verfügbaren finanziellen Mitteln Absatz 2 Satz 1 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Überziehung der Deckungsfähigkeit einer Position des Haushaltsplanes)

Zustimmung der Referatsleitung gemäß § Referate Absatz 5 Nummer 3 StuRa-GrundO ("Mehrheit" für Beschlüsse zu Finanzanträgen durch eine Referatsleitung)

Zustimmung der Referatsleitung gemäß § Referate Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe b StuRa-GrundO ("Mehrheit" für Beschlüsse zur Bestellung einer stellvertretenden Referatsleitung durch eine Referatsleitung)

Zustimmung der Referatsleitung gemäß § Referate Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c StuRa-GrundO ("Mehrheit" für Beschlüsse zur Bestellung einer Bereichsleitung durch eine Referatsleitung)

Zustimmung der Bereichsleitung gemäß § Bereiche Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 StuRa-GrundO ("Mehrheit" für Beschlüsse zur Bestellung einer stellvertretenden Bereichsleitung durch eine Bereichsleitung)

Zustimmung der Beauftragung gemäß § Beauftragung Absatz 3 Nummer 3 StuRa-GrundO ("Mehrheit" für Beschlüsse zur Bestellung einer stellvertretenden Beauftragung durch eine Beauftragung)

(in Verbindung mit § Vorstand Absatz 2 [Zuständigkeit des Vorstandes] Nummer 1 [Führung der Geschäfte] StuRa-GrundO (besondere Mehrheit als Beschlussfassung durch den Vorstand wegen der Vakanz der Referatsleitung) durch den Vorstand)

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) Mitglieder des Vorstandes gemäß § Vorstand Absatz 5 [Kanzlei] Satz 2 [Mitglieder der Kanzlei] Nummer 1 [Bestellung von Mitgliedern in die Kanzlei] StuRa-GrundO (Mehrheit für Beschlüsse zur Bestellung eines Mitgliedes der Kanzlei durch den Vorstand)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Referatskollegiums gemäß § Referatskollegium Absatz 2 Nummer 2 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Änderungen des Haushaltsplanes durch das Referatskollegium)

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes gemäß § Vorstand Absatz 2 Nummer 4 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Eilentscheidungen durch den Vorstand)

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes gemäß § Vorstand Absatz 2 [Zuständigkeit des Vorstandes] Nummer 1 [Führung der Geschäfte] StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Bestellung einer Funktion für die kommissarische Besetzung wegen Vakanz durch den Vorstand)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften gemäß § Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Absatz 3 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zur Vertretung des StuRa HTW Dresden in Belangen der KSS durch die Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften gemäß § Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Absatz 3 Nummer 2 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträge gemäß § 7 (Pflichten bei Ausgaben) Absatz 2 Nummer 4 FO durch die Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften gemäß  § Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften Absatz 3 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zur Vertretung des StuRa HTW Dresden in Belangen des fzs durch die Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften gemäß § Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften Absatz 3 Nummer 2 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträge gemäß § 7 (Pflichten bei Ausgaben) Absatz 2 Nummer 5 FO durch die Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums gemäß § Präsidium Absatz 2 und 3 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit zu Geschäften des Präsidiums und des Plenums)

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes gemäß § Einstellung der Stellen der mittelfristigen Verwaltungsangestellten Absatz 3 [Entscheidungen zur Einstellung der Stellen der mittelfristigen Verwaltungsangestellten] AnstelleVO (Mehrheit für das Einvernehmen zur Anstellung von mittelfristigen Verwaltungsangestellten durch den Vorstand)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses Personelles gemäß § Aufwand von einzelnen Personen; Aufwand eines Referates uns ihrer Bereiche Absatz 2 StuRa-AE-O (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zur Aufstellung der Quartalsrechnung der Erfüllung der Aufgaben für die Ermittlung des Anspruches auf Aufwandsentschädigung durch den Ausschuss Personelles)

 

Ausfertigung

20yy-mm-dd 20yy-mm-dd 20yy-mm-dd

 

 

 

 

 

 

Marius Hoffmann Miriam Bloß Virgenie Niedling
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit BeschlussverwaltungZuständigkeit Antragsverwaltung

 

 

(geplante) Änderungen

 

Ab der Legislatur 2025/2026 soll im Abschnitt "Ergebnis" "angenommen" durch "zugestimmt" ersetzt werden.

 

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