Aktuelles
Bekanntgabe der Wahlergebnisse des StuRa 2016/2017
Für diese Wahl gilt die Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft. Die Wahlordnung liegt mindestens beim Studentinnen- und Studentenrat im Raum Z 123 aus. Stelle des Wahlausschusses und des Wahlleiters ist der Studentinnen- und Studentenrat. Die Wahlvorstände und der Wahlausschuss zählten gemäß § 15, unter Mitwirkung von Wahlhelfern und der Wahlhelferinnen, am 21. Dezember 2016 die abgegebenen Stimmen aus. Der Wahlleiter stellte nach der Auszählung das Wahlergebnis gemäß § 16 fest.
Die Wahlergebnisse werden mindestens durch Aushang im Schaukasten des Studentinnen- und Studentenrat (vor dem Raum Z 127) bekannt gegeben.
Weitere Informationen zu den Wahlen der Studentinnen- und Studentenschaft sind beim Studentinnen- und Studentenrat (www.stura.htw-dresden.de) zu finden.
Fragen sind an den Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft (wahl@stura.htw-dresden.de) zu richten.Die Bekanntgabe der Wahlergebnisse erfolgte am 21.12.2016 durch Aushang.
Vertretung des Fachschaftsrat Elektrotechnik
Abgegebene Stimmzettel | 9 |
Gültige Stimmzettel | 9 |
Ungültige Stimmzettel | 0 |
Wahlbeteiligung | 90,0% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 | Iwanow | Michael | 12 |
1 | Scherzer | Stephan | 12 |
3 | Riegel | Paul | 3 |
Vertretung des Fachschaftsrat Geoinformation
Abgegebene Stimmzettel | 2 |
Gültige Stimmzettel | 1 |
Ungültige Stimmzettel | 1 |
Wahlbeteiligung | 20,0% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 | Miller | Arturas | 1 |
Vertretung des Fachschaftsrat Informatik/Mathematik
Abgegebene Stimmzettel | 9 |
Gültige Stimmzettel | 9 |
Ungültige Stimmzettel | 0 |
Wahlbeteiligung | 90,0% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 | Veliu | Darius | 8 |
2 | Rankl | Stephan | 7 |
3 | Tränkler | Maximilian | 6 |
4 | Kestel | Robert | 4 |
5 | Augustin | Johannes | 2 |
Vertretung des Fachschaftsrat Landbau/Umwelt/Chemie
Abgegebene Stimmzettel | 6 |
Gültige Stimmzettel | 6 |
Ungültige Stimmzettel | 0 |
Wahlbeteiligung | 60,0% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 | Hertel | Johannes | 9 |
2 | Kästner | Kilian | 7 |
Vertretung des Fachschaftsrat Maschinenbau
Abgegebene Stimmzettel | 7 |
Gültige Stimmzettel | 7 |
Ungültige Stimmzettel | 0 |
Wahlbeteiligung | 70,0% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter. Die Reihung der 3. Plätze wurde gemäß §16(2) durch Los entschieden.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 | Reinhardt | Fabian | 11 |
2 | Hunger | Bastian | 6 |
3 | Pieschner | Jennifer | 2 |
3 | Ruland | Johannes | 2 |
Vertretung des Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften
Abgegebene Stimmzettel | 5 |
Gültige Stimmzettel | 5 |
Ungültige Stimmzettel | 0 |
Wahlbeteiligung | 50,0% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter. Die Reihung der 3. Plätze wurde gemäß §16(2) durch Los entschieden.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 | Polte | Georg | 5 |
2 | Fuhlroth | Florian | 4 |
3 | Wellendorf | Laura | 3 |
3 | Keller | Laurine | 3 |
Die Bekanntgabe wurde am 21. Dezember 2016 in Dresden erlassen.
Lars Siegler
Wahlleiter
Bekanntgabe der Wahlergebnisse der Fachschftsräte 2016/2017
Für diese Wahl gilt die Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft. Die Wahlordnung liegt mindestens beim Studentinnen- und Studentenrat im Raum Z 123 aus. Stelle des Wahlausschusses und des Wahlleiters ist der Studentinnen- und Studentenrat. Die Wahlvorstände und der Wahlausschuss zählten gemäß § 15, unter Mitwirkung von Wahlhelfern und der Wahlhelferinnen, am 08. Dezember 2016 die abgegebenen Stimmen aus. Der Wahlleiter stellte nach der Auszählung das Wahlergebnis gemäß § 16 fest.
Die Wahlergebnisse werden mindestens durch Aushang im Schaukasten des Studentinnen- und Studentenrat (vor dem Raum Z 127) bekannt gegeben.
Weitere Informationen zu den Wahlen der Studentinnen- und Studentenschaft sind beim Studentinnen- und Studentenrat (www.stura.htw-dresden.de) zu finden.
Fragen sind an den Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft (wahl@stura.htw-dresden.de) zu richten.Die Bekanntgabe der Wahlergebnisse erfolgte am 08.12.2016 durch Aushang.
Fachschaftsrat Bauingenieurwesen/Architektur
Abgegebene Stimmzettel | 37 |
Gültige Stimmzettel | 37 |
Ungültige Stimmzettel | 0 |
Wahlbeteiligung | 6,7% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 |
Kuo |
Kai-jye | 49 |
2 |
Thomas |
Anja |
17 |
3 |
Halm |
Jakob Antonius | 12 |
4 |
Alhelm | Anne-Katrin | 10 |
5 |
Gottlebe |
Rico |
10 |
6 |
Neumann |
Ralf |
9 |
7 |
Rödiger | Alexander |
4 |
Fachschaftsrat Elektrotechnik
Abgegebene Stimmzettel | 97 |
Gültige Stimmzettel | 97 |
Ungültige Stimmzettel | 0 |
Wahlbeteiligung | 18,2% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 |
Hartebrodt | Peter | 51 |
2 |
Wilke |
Christin | 49 |
3 |
Scherzer |
Stephan | 38 |
4 |
Scharfenberg | Karsten | 36 |
5 |
Adam |
Lars |
24 |
6 |
Appel |
Lena Florentine | 21 |
7 |
Dietrich | Dirk |
20 |
8 | Peter | Hannes | 19 |
8 | Zachmann | Sarah | 19 |
10 | Leuschke | Martin | 13 |
Fachschaftsrat Geoinformation
Abgegebene Stimmzettel | 25 |
Gültige Stimmzettel | 25 |
Ungültige Stimmzettel | 0 |
Wahlbeteiligung | 7,0% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 |
Schröder | Marcus | 18 |
2 |
Scheibe |
Alexander | 10 |
3 |
Reinecke |
Willi | 10 |
4 |
Rösler | Alice | 8 |
5 |
Zehrfeld |
Conrad |
8 |
6 |
Jakobi |
Benedikt | 6 |
7 |
Frenzel | Michael |
5 |
8 | Krahl | Sebastian | 4 |
8 | Mauersberger | Hannes | 4 |
10 | Hoffiller | Marco | 0 |
Fachschaftsrat Gestaltung
Abgegebene Stimmzettel | 49 |
Gültige Stimmzettel | 49 |
Ungültige Stimmzettel | 0 |
Wahlbeteiligung | 51,6% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 |
George | Konstantin | 15 |
2 |
Zeuner | Julian | 14 |
3 |
Vu |
Chun Kit |
13 |
3 |
Hecker | Charline-Theres | 13 |
5 |
Barut |
Andreas |
12 |
6 |
Stabenow | Ludwig | 10 |
6 |
Sobotta | Viktoria |
10 |
6 | Palm | Victoria | 10 |
9 |
Jaszpataki | Anna |
8 |
9 | Röder | Anna | 8 |
9 |
Ahner | Carl | 8 |
12 |
Baganz | Carolin | 5 |
12 |
Lindner | Florian | 5 |
12 |
Jänchen | Georg | 5 |
15 |
Uhl | Jan-Moritz | 4 |
16 |
Sittner | Felix | 3 |
17 |
Thieler | Clemens | 2 |
18 |
Witschel | Tom | 1 |
Fachschaftsrat Informatik/Mathematik
Abgegebene Stimmzettel | 161 |
Gültige Stimmzettel | 161 |
Ungültige Stimmzettel | 0 |
Wahlbeteiligung | 24,6% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 |
Olszowa | Christian | 53 |
2 |
Patolla | Paul | 48 |
3 |
Krauß |
Anna-Magdalena | 42 |
3 |
Schier | Jochen | 42 |
5 |
Augustin |
Johannes |
34 |
6 |
Prechtl | Sebastian | 33 |
7 |
Krüger | Christine |
32 |
8 | Kestel | Robert | 31 |
9 |
Müller | Christine | 22 |
10 | Strube | Falk-Jonatan | 20 |
11 |
Lorenz | Daniel | 18 |
11 |
Leuschner | Sebastian | 18 |
13 |
Woldach | Eick | 13 |
14 |
Matthäi | Isabel | 12 |
15 |
Grunert | Kay | 11 |
16 |
Gärtner | Sven | 11 |
17 |
Rankl | Stephan | 6 |
Fachschaftsrat Landbau/Umwelt/Chemie
Abgegebene Stimmzettel | 209 |
Gültige Stimmzettel | 208 |
Ungültige Stimmzettel | 1 |
Wahlbeteiligung | 28,3% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 |
Streude | Grit | 111 |
2 |
Laux | Lorenz | 82 |
3 |
Schumacher |
Paul | 43 |
4 |
Kaiser | Stephanie | 42 |
5 |
Pruszak | Philipp |
39 |
6 |
Gulich | Tina | 37 |
7 |
Stange | Johann |
36 |
8 | Reiter | Denis | 34 |
9 |
Weise | Albrecht | 29 |
9 | Natke | Jakob | 29 |
11 |
Meißner | Benjamin | 28 |
12 |
Preibisch | Eva | 24 |
13 |
Hanske | Toni | 18 |
13 |
Pfeiffer | Laura-Jane | 18 |
13 |
Pause | Viktor | 18 |
16 |
Naumann | Manja | 14 |
17 |
Lenard | Natalie | 8 |
18 |
Christoph | Patrick | 6 |
19 |
Hamann | Sylvia | 3 |
20 |
Marr | Franziska | 2 |
Fachschaftsrat Maschinenbau
Abgegebene Stimmzettel | 140 |
Gültige Stimmzettel | 139 |
Ungültige Stimmzettel | 1 |
Wahlbeteiligung | 18,5% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 |
Fritze | Jens | 74 |
2 |
Rosenberger | Julia | 70 |
3 |
Fischer |
Maximilian |
61 |
4 |
Deutscher | Elsa Marlen |
44 |
5 |
Klemt | Lukas |
44 |
6 |
Koch | Florian | 42 |
7 |
Stühler | Marco |
31 |
8 | Wurster | Larissa | 21 |
9 |
Bieler | Alexander | 14 |
10 | Mühlwitz | Jakob | 13 |
Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften
Abgegebene Stimmzettel | 187 |
Gültige Stimmzettel | 187 |
Ungültige Stimmzettel | 0 |
Wahlbeteiligung | 16,2% |
Es ergibt sich die folgende Reihenfolge nach Mehrheitswahl (Personenwahl) der gewählten und zum Ersatz nachrückenden Vertreterinnen und Vertreter.
Platz | Name | Vorname | Stimmen |
---|---|---|---|
1 |
Krämer | Andreas | 89 |
2 |
Rippel | Carolin | 63 |
3 |
Wellendorf |
Laura | 60 |
4 |
Lehmann | Veit | 59 |
5 |
Löwe | Sebastian |
52 |
6 |
Kribitzneck | Jasmin | 46 |
7 |
Rudolph | Caroline |
44 |
8 | Tenberge | Nora | 36 |
9 |
Freyer | Daniel | 35 |
9 | Capek | Matthias | 28 |
11 |
Neuberger | Hannah | 23 |
12 |
Weber | Jessica | 21 |
13 |
Fuhlroth | Florian | 4 |
Die Bekanntgabe wurde am 08. Dezember 2016 in Dresden erlassen.
Lars Siegler
Wahlleiter
offener Brief VG Wort
Der StuRa hat am 29.11.2016 beschlossen, sich dem offenen Brief ausgehend von der Bundesfachschaftentagung Maschinenwesen (FaTaMa) zum Thema „VG Wort“ anzuschließen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2003 wurde das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG), insbesondere durch das Hinzufügen von §52a „Öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“, geändert. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2013 sind ab dem 1. Januar 2016 alle urheberrechtlich geschützten Quellen in Vorlesungsskripten an die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) zu melden und abzurechnen. Zwar wurde die Frist auf den 1. Januar 2017 verschoben, dennoch hat dieses neue Abrechnungsverfahren zur Folge, dass das Erstellen und Pflegen von Skripten sowie Lern- und Lehrmaterialien deutlich aufwändiger wird. Mit der Umsetzung des Gesetzes und besonders des gewählten Abrechnungsverfahrens sind die unterzeichnenden Bundesfachschaftentagungen nicht einverstanden und sprechen sich dagegen aus.
Erst durch das preiswerte und flächendeckende Zurverfügungstellen von Lehrmaterialien konnte sich ein modernes Hochschulwesen entwickeln. Diese Neuregelung wird die Qualität der Lehre und der Forschung maßgeblich beeinflussen. Um dem vermehrten Arbeitsaufwand durch zusätzliche Recherche Rechnung zu tragen, müssten die ECTSPunkte für die Fächer erhöht werden. Dies führt durch die Beschränkung der Gesamtanzahl der ECTS-Punkte im Studium zu einer Reduktion der erwerbbaren Kompetenzen. Dadurch sinkt das hohe Niveau unseres Studiums, was zu negativen Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft führt.
Nach Rücksprache mit Professoren und Dozenten diverser Hochschulen ist in Zukunft vermehrt mit Literaturlisten o.Ä., anstatt ausformulierter Skripte und Vorlesungsfolien zu rechnen. Qualitativ hochwertige Lehrmaterialien sind für die Studierenden von besonderer Bedeutung, da diese nicht nur gelesen, sondern vor allem zum Arbeiten und Bearbeiten sowie zur Prüfungsvorbereitung verwendet werden. Die Skripte sind weitestgehend auf den Vorlesungsinhalt und damit auf die Schwerpunkte des jeweiligen Faches angepasst und eignen sich daher deutlich besser für die Studierenden als eine bloße Literaturliste. Die im Handel oder in den Bibliotheken erhältlichen Fachbücher erfüllen diese Voraussetzung zumeist nicht. Die Existenz und Qualität der Skripte sind unentbehrlich und die Lehre wird durch das Gesetz und die Entscheidung des BGH aus unserer Sicht enorm gefährdet.
Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten, die Skripte komplett zu überarbeiten, stellen zudem eine unnötige Belastung des Lehrkörpers und der Hochschule dar. Gelder, die diesem Prozess zugeführt werden müssen, sollten stattdessen direkt in die Lehre investiert werden. Prinzipiell sind wir für eine faire Vergütung der Autoren, jedoch darf die Forschung und Lehre nicht darunter leiden.
Am Beispiel des Pilotprojekts im Wintersemester 2014/2015 an der Universität Osnabrück wird deutlich, dass mehr als 60% der Betroffenen mit dieser Umstellung besonders mit dem damit verbunden Aufwand unzufrieden sind. Rund 42% des nicht hochschuleigenen Materials sind von der neuen Regelung betroffen. Daher sind insbesondere für kleinere Universitäten und Fachhochschulen, die nicht oder nur in geringem Umfang selbst Skripte erstellen und publizieren, starke Einschränkungen in der Qualität der Lehre zu erwarten. Besonders zu beachten ist der Abschlusskommentar des Pilotprojekts:
„Insgesamt ging die Erprobung der Einzelmeldungen an der Universität Osnabrück also mit einem deutlichen Rückgang der Servicequalität und einem deutlichen Anstieg der Arbeitsbelastung für Studierende einher und verursachte Kosten in Form von Aufwänden bei Serviceeinrichtungen und Lehrenden, die die (im Pilotprojekt hypothetischen) Kosten der einzeln abgerechneten Nutzungen um ein mehrfaches überstiegen.“
Die unterzeichnenden Bundesfachschaftentagungen möchten betonen, dass eine wirtschaftsstarke Industrie und leistungsstarke Forschung nicht ohne eine breite und umfassende Ausbildung möglich sind.
Wir fordern, dass der Deutsche Bundestag sich für eine nachhaltige und umfassende Lehre an den Hochschulen einsetzt, sowie Maßnahmen ergreift, um die hohe Qualität sowie das Erstellen und Publizieren von nutzbaren Lehr- und Lernmaterialen zu gewährleisten.
Demonstrationen "Für weltoffenes Leben und Lernen" am 16. und 17.10.2016
Der Studentinnen- und Studentenrat der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden spricht sich für eine weltoffene Stadt Dresden aus und ruft alle Student*innen und Mitarbeiter*innen auf ein entsprechendes Zeichen zu setzten.
Durch den 3. Oktober ist erneut ein Bild in der Öffentlichkeit entstanden mit dem viele Bewohner*innen Dresdens nicht übereinstimmen. Neben dem Ruf der Stadt und entsprechenden Auswirkungen, ist das Klima zum Studieren und Leben in einer Umgebung allwöchentlicher Auswälzung fremdenfeindlicher Meinungsbekundung bedrückend.
Viel zu lange wurde weggesehen und nichts gegen die rassistische Radikalisierung in Dresden und ganz Deutschland getan. Nun jährt sich am Sonntag, den 16. Oktober der „Geburtstag“ von Pegida bereits das zweite Mal. Inzwischen scheint es fast so als hätte sich Dresden damit abgefunden.
Auch für den Großteil der Student*innen sind die montäglichen Spaziergänge samt ihrer Nebenwirkung zur Gewohnheit geworden. Als wissenschaftlicher Nachwuchs ist Diskriminierung für uns nicht hinnehmbar, egal ob in den Hochschulen oder in der gesamten Gesellschaft. Wir haben die Verantwortung und auch die Pflicht menschenverachtendem Hass entschieden entgegenzutreten.
Für unsere Studentinnen- und Studentenschaft rufen wir zum 16. Oktober 2016 zur Teilnahme an der Kundgebung und anschließenden Demonstration ab 11:00 Uhr am Friedrich-List-Platz vor der HTW Dresden auf.
Des Weiteren wird am Montag, den 17. Oktober 2016, unter dem Motto Herz statt Hetze ab 16:00 Uhr der langfristig vorbereitet Sternmarsch stattfinden. Diesem kann sich vom Fritz-Förster-Platz oder von unserer Kundgebung an der HTW Dresden aus angeschlossen werden. Dort werden Lehrende und Studierende der HTW Dresden auf dem Friedrich-List-Platz zum Thema sprechen.
Doch es reicht nicht sich nur an einem Tag der Hetze und dem Hass entgegen zu stellen. Jeden Tag müssen wir zeigen, dass eine weltoffene Gesellschaft wichtig für eine friedliche Zukunft mit Würde eines jeden Menschen ist. Insbesondere an Hochschulen – als Teil der Wissenschaft – soll das gelebte Kultur sein.
Sonya Klaus, Sprecherin des StuRa HTW Dresden, sagt dazu: "Ich habe bereits von Bekannten gehört, dass Dresden in den vergangenen zwei Jahren an Charme verloren hat. Dies ist nicht zu dulden! Dresden soll nicht im braunen versinken, sondern wieder bunter werden.". Jan-Malte Jacobsen, Geschäftsführung Hochschulpolitik des StuRa TU Dresden, ergänzt dazu "Lehre und Forschung profitieren in großem Maße von der globalen Zusammenarbeit von Wissenschaftler*innen. Daher ist es insbesondere für die Angehörigen der Hochschulen wichtig sich für eine weltoffene Gesellschaft und gegen Fremdenfeindlichkeit einzusetzen.". Marcel Böhme, Sprecher des StuRa HTW Dresden, meint dazu abschließend "In der modernen, aufgeklärten Zeit sollte man denken, dass Toleranz und Respekt vor Mitmenschen, gleich welcher Herkunft, ein fester Bestandteil der Gesellschaft geworden sind. Traurigerweise stellen wir immer wieder fest, dass dies nicht selbstverständlich ist. Dresden ist oft in der Geschichte die Heimat vieler Menschen geworden, die in dem Streben nach einem gutem und zukunftssicheren Leben im Geiste vereint sind. Dementsprechend wird der derzeitige internationale Ruf Dresdens, dieser
lebenswerten Stadt zwischen Barock und Moderne, nicht gerecht, da Dresden viel mehr zu bieten hat als Vorurteile und Engstirnigkeit. Ich selbst freue mich Teil dieser lebendigen Stadt zu sein, denn: "Hier bin ich Mensch, hier darf ich's sein" Johann Wolfgang von Goethe (Faust, erster Teil)"
Dresden, 13.10.2016
Ansprechpartner*innen im StuRa HTW Dresden
Fragen zur Pressemitteilung
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Loch
pr@stura.htw-dresden.de
Inhaltliche Fragen bitte an
Referat Hochschulpolitik
Matthias Jakobi
hopo@stura.htw-dresden.de
internationales Hochschulleben in Dresden | Herz statt Hetze
Liebe Studentinnen und Studenten,
Liebe wissenschaftliche Angestellte,
Liebe Angestellte der Verwaltung,
Liebe Professorinnen und Professoren,
dies ist ein Aufruf an alle Menschen des Hochschullebens. Wir sind der Meinung, wir sollten ein klares Zeichen setzen, wie wir uns unsere Stadt vorstellen. Ein Zeichen, dass wir von einer Stadt profitieren, die jeden Gast mit offenen Armen empfängt.
Denn das ist der Grundstein für internationales Lernen und Leben mit Menschen aus aller Welt. So können wir nicht nur die vielzähligen Wissenschaften erforschen und uns darüber austauschen, sondern ebenfalls unsere Neugier auf die Entdeckung anderer Kulturen lenken.
Deshalb kommt mit euren FreundInnen, mit eurer Familie und KollegInnen am Sonntag, den 16.10. um 11:00 Uhr [1] und am Montag, den 17.10. um 16:00 Uhr zum Friedrich-List-Platz 1 [2].
Nähere Informationen zu den Terminen findet ihr ab Freitag unter:
[1] http://www.stura.htw-dresden.de/1610
[2] http://www.stura.htw-dresden.de/1710
Seid bunt, laut und kreativ! Bastelt Schilder, Banner, bringt bunte Regenschirme mit. Bereitet kurze Redebeiträge vor - privat oder beruflich - Erlebnisse oder Statements.Jede Stimme zählt und sei sie noch so klein. Zeigt der Welt mit dem euch zur Verfügung stehenden Mittel, wie die Zukunft unserer Stadt aussehen soll:
Vielfalt statt Einfalt!
Euer StuRa
*************************************
Dear students,
Dear scientists,
Dear administrative staff,
Dear professors,
this is a call for members of any kind of university structures.
In our opinion it is necessary to make a distinctive statement on how we imagine our daily life in the city of Dresden
. A statement, that we are able to benefit from a city, which welcomes each and every guest with open arms. Since, this is the foundation for international learning and living with friends from all over the world. Hence, this allows us to research numerous sciences and furthermore to focus our curiosity on the discovery of different cultures.
So, please join us on Sunday (October 16th) at 11:00 [1] and on Monday (October 17th) at 16:00 [2] at Friedrich-List-Platz 1.
You could find further information about this dates on Friday using the following links:
[1] http://www.stura.htw-dresden.de/1610
[2] http://www.stura.htw-dresden.de/1710
Bring friends, family, colleagues whomever you like.
Be colorful, be loud, be creative! Prepare signs or banner, bring coloured umbrellas! If you like, prepare short statements or stories from your professional or private experiences. Whatever you like to support our common goal. Each tiny voice counts!
Show the world in your way, how the future of our city shall look like:
Openmindedness instead of simplemindedness
Kind Regards StuRa
Antrag auf vorzeitige Zulassung zu einer Prüfung hochgeladen
Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zu einer Prüfung (Freischuss) ist hochgeladen.
Aufgaben! Umsetzung! System!
Newsletter Mai 2016
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
wir haben für euch wieder einige Neuigkeiten und Informationen:
|| Hochschulwahlen ||
Wie ihr sicherlich schon wisst, finden am 24. und 25.05.2016 jeweils von
09:00 - 17:00 Uhr im Raum S 219 und im Foyer Pillnitzer Platz 1 (für die
Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie - ausgenommen Chemieingenieurwesen) die
Wahlen für Fakultätsrat und Senat statt.
Lasst euch euer Recht auf studentische Mitsprache in den zentralen
Gremien der Hochschule nicht nehmen und geht zur Wahl!
|| Veranstaltungsreihe "Dresden verlassen - Geschichten die das Bleiben
thematisieren" ||
Wir unterstützen den STURA der Hochschule für bildende Künste Dresden
bei der Veranstaltungsreihe "Dresden verlassen - Geschichten die das
Bleiben thematisieren". Die Veranstaltungsreihe hat das Ziel, sich mit
der momentanen politischen und gesellschaftlichen Situation Dresdens
(d.h. auch mit Pegida und Rassismus, die derzeit das Stadtbild prägen)
auf verschiedenen Ebenen auseinanderzusetzen und diese kritisch zu
diskutieren. Die Veranstaltungen zum Themenschwerpunkt finden an
folgenden Terminen statt:
* + * + * + mo 23.5. 19 Uhr Hörsaal 222, Güntzstr. 34
Film & Gespräch Alles andere zeigt die Zeit 2015 | 94" | dt., engl. UT
von und mit Dokumentarfilmemacher Andreas Voigt, Schorfheide
* + * + * + di 31.5. 19 Uhr Hofatelier 37 Klasse Nicolai, Brühlsche
Terrasse 1
Film & Gespräch A People uncounted 2011 | 99" | engl.
von Aaron Yeger, Gespräch mit Gruppe Gegen Antiromaismus Dresden
* + * + * + mi 1.6. 19 Uhr Hörsaal 222, Güntzstr. 34
Vortrag & Gespräch Flüchtlinge, Staatenlose und undokumentierte
Migrant_innen - Die Flüchtlingsfigur im Wandel der Zeit
PD Dr. Julia Schulze Wessel, Lehrstuhl für Politische Theorie u.
Ideengeschichte TU Dresden
* + * + * + mo 13.6. 19 Uhr Labortheater, Güntzstr. 34
Podiumsgespräch Dresden verlassen? wenn bleiben eine option ist müssen
wir über die form sprechen!
mit Vertreter*innen von women in exile, Willkommen in Löbtau, Dresden
Postkolonial, coloRadio.
|| Kleidertauschparty am Dies Academicus ||
Zusätzlich zum Dies Academicus Programm der HTW veranstaltet euer StuRa
eine Kleidertauschparty im Raum A105 im Andreas-Schubert-Bau.
Wer kennt das nicht? Der Sommer steht vor der Tür, der Kleiderschrank
ist voll und man hat dennoch nichts anzuziehen.
Neue Kleider müssen aber nicht gleich viel Geld oder anstrengendes
Suchen bedeuten.
Denn Sharing is Caring! Beim Kleidertauschen habt ihr die Möglichkeit,
euch eurer Kleiderschrankleichen zu entledigen und mit einem neuen
Outfit nach Hause zu gehen.
Getauscht werden kann von der Mütze bis zu den Socken, von
Kinderkleidung bis hin zum Hochzeitskleid alles.
Alle Klamotten, die nicht direkt während der Party ein neues Zuhause
finden, werden an eine karitative Einrichtung gespendet.
Also kommt vorbei und schenkt euren nicht mehr geliebten Klamotten ein
neues Leben
|| Rock am Pavillon ||
Am Donnerstag, den 16.06.bekommt ihr beim zehnten Rock am Pavillon ab
16:00 Uhr am berühmt-berüchtigten Pavillon (hinter dem Z-Gebäude)
feinsten Rock von grandiosen Bands auf die Ohren.
Da neben den musikalischen, die kulinarischen Genüsse natürlich nicht
vernachlässigt werden dürfen, könnt ihr euch auf erlesenste Grill, -
und Brauspezialitäten freuen.
In diesem Jahr bieten wir euch aber nicht nur ein geniales musikalisches
Programm, ihr habt außerdem die Möglichkeit euch mit Vertreter*innen des
StuRa, der Fachschaftsrät und von faranto e.V. auszutauschen, euch über
die verschiedenen Gremien an unserer Hochschule zu informieren und einen
Einblick in unsere Arbeit zu erhalten.
Line-up:
Ab 18 Uhr well-known pix
Ab 19 Uhr voice of the furious youth
Ab 20 Uhr Alison
Ab 21 Uhr Maced More
|| Tag der Studienfinanzierung am 14.06.2016 ||
Bei deinem BAföG-Antrag verstehst du nur Bahnhof?
Studienkredite sind dir ein Rätsel?
Von einem Stipendium wagst du noch nicht mal zu träumen?
Dann bist du beim Tag der Studienfinanzierung der Hochschulgruppe
Arbeiterkind genau richtig!
Am Dienstag, den 14. Juni dreht sich ab 18:30 Uhr in der Z107 alles um
die Studienfinanzierung. Von BAföG bis Nebenjob, von Studienkredit bis
Stipendium, es erwarten euch informative Vorträge von Vertreter*innen
verschiedener Organisationen und im Anschluss eine Infomesse im PAB.
Es freut sich euch auf den verschiedenen Veranstaltungen zu sehen,
euer StuRa
Förderbekanntmachungs-Abonnement des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Bekanntmachung |
Richtlinie für die Förderung der vertieften Berufsorientierung junger Flüchtlinge zu ihrer Integration in eine berufliche Ausbildung im Handwerk (Berufsorientierung für Flüchtlinge - BOF). Bundesanzeiger vom 20.04.2016 Vom 7. April 2016 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1.1 Zuwendungszweck1.1.1 Die Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die unter anderem intensive Bemühungen zu ihrer Eingliederung in Ausbildung und Beschäftigung erforderlich macht. Damit junge Flüchtlinge gut auf eine Berufsausbildung im Handwerk vorbereitet werden, wurde am 5. Februar 2016 gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Qualifizierungsinitiative "Wege in Ausbildung für Flüchtlinge" gestartet. Die Qualifizierungsinitiative öffnet jungen Flüchtlingen Wege in Ausbildung und hilft dem Handwerk, sein Ausbildungsangebot besser auszulasten. Das Handwerk sichert die erforderlichen Ausbildungsplätze zu, sodass jeder Interessent, der die Initiative erfolgreich durchlaufen und die entsprechenden Voraussetzungen erworben hat, in einem geeigneten Betrieb in eine Ausbildung übernommen werden kann. Damit dies gelingen kann, ist ein ganzheitliches Qualifizierungs- und Betreuungssystem erforderlich, das die jungen Flüchtlinge durch eine intensive Sprachvermittlung, fachliche Berufsorientierung und Berufsvorbereitung an das duale Ausbildungssystem heranführt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Integration junger Frauen in eine Handwerksausbildung. 1.1.2 Die Initiative ist in Stufen aufgebaut: Zunächst absolvieren die jungen Flüchtlinge in der Regel einen Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Er beinhaltet Sprachförderung und eine allgemeine Orientierung und Wertevermittlung. Darauf folgt das Programm "Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk (PerjuF-H)" der BA, durch das die jungen Menschen allgemeine Berufskenntnisse im handwerklichen Bereich erhalten. Im Anschluss daran werden diejenigen, die aufgrund ihrer Eignung und Neigung für eine Ausbildung im Handwerk in Frage kommen, mit der Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF), die Gegenstand dieser Richtlinie ist, gezielt in den überbetrieblichen Berufsbildungsstätten der Handwerksorganisationen (im Folgenden ÜBS genannt) auf eine Ausbildung im Handwerk vorbereitet und möglichst in einen Ausbildungsbetrieb vermittelt. Die Initiative unterstützt den Grundsatz der Inklusion. Sie greift den Ansatz der Initiative "Abschluss und Ans! chluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" (www.bildungsketten.de) mit ihrem ganzheitlichen Vorgehen und dem inhaltlichen Schwerpunkt der Berufsorientierung auf. 1.1.3 Das BMBF flankiert diesen Prozess, indem es die Handwerksorganisationen bei der Durchführung der berufsspezifischen Orientierungsmaßnahmen unterstützt, die zum staatlichen Bildungsauftrag gehören. Damit wird zugleich die anschließende Einmündung in eine betriebliche Ausbildung ermöglicht. Eine Überschneidung mit anderen Förderprogrammen wird durch das Verbot der Doppelförderung vermieden. Eine systematische Verknüpfung der durch diese Richtlinie geförderten Maßnahmen mit den anderen Angeboten in der Region zur Vorbereitung von Flüchtlingen auf eine Berufsausbildung wird erwartet. 1.2 RechtsgrundlagenDer Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- basis (AZA)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung2.1 Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (im Folgenden BOF-Maßnahmen genannt), die in der Regel 13 Wochen dauern und aus folgenden Elementen bestehen:
2.2 Zielgruppe der BOF-Maßnahmen sind junge Flüchtlinge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:Sie müssen Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerberinnen und Asylbewerber bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang sein. Sie sollen
Die Feststellung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Beratungs- bzw. Integrationsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Integration junger Frauen in eine Handwerksausbildung. Eine Teilnahme von jungen Menschen mit Behinderungen soll ermöglicht werden. Die Zielgruppe wird im Folgenden "junge Flüchtlinge" genannt. Da die BOF-Maßnahmen Teil der Initiative "Wege in Ausbildung für Flüchtlinge" sind, ist sicherzustellen, dass sie vorranging jungen Flüchtlingen angeboten werden, die zuvor PerjuF-H durchlaufen haben. Darüber hinaus können junge Flüchtlinge aufgenommen werden, die vergleichbare Kenntnisse des deutschen Ausbildungs- und Beschäfti- gungssystems haben und entsprechend beruflich orientiert sind. Zur Durchführung der BOF-Maßnahmen können die Zuwendungsempfänger auch Kooperationspartner einbinden. 3 ZuwendungsempfängerAntragsberechtigt sind
die Träger von ÜBS sind. 4 ZuwendungsvoraussetzungenDie BOF-Maßnahmen sind in Gruppen mit höchstens 12 Teilnehmenden durchzuführen. Für jede/n Teilnehmende/n sind alle vier BOF-Elemente vorzusehen. 4.1 Werkstatttage4.1.1 Die Werkstatttage bezeichnen eine vertiefende Berufsorientierung in den Werkstätten der Zuwendungsempfänger oder ihrer Kooperationspartner. Die Teilnehmenden sollen hier die Möglichkeit erhalten, in den individuell angestrebten ein bis maximal drei Ausbildungsberufen vertiefte Einblicke zu erhalten und zu überprüfen, ob die Wahl der persönlichen Eignung und Neigung entspricht. Grundlage für die Auswahl ist die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV) aus der PerjuF-H oder eine entsprechende Empfehlung für ein bis maximal drei Ausbildungsberufe aus einer vergleichbaren Maßnahme. 4.1.2 Ziel ist es, während der Werkstatttage eine Entscheidung für einen Ausbildungsberuf zu treffen, diese während der Betriebsphase zu überprüfen und anschließend in eine entsprechende Ausbildung einzumünden. Die Werkstatttage haben daher folgende Aufgaben:
Dabei sind etwaige Förderbedarfe oder Behinderungen der Teilnehmenden zu berücksichtigen. 4.1.3 Werkstätten müssen den von den Teilnehmenden angestrebten Ausbildungsberufen entsprechen. Für jede/n Teilnehmende/n ist ein eigener Werkstattplatz vorzusehen. 4.2 Betriebsphase4.2.1 Im unmittelbaren Anschluss an die Werkstatttage soll eine Betriebsphase stattfinden. Die Teilnehmenden sollen hier möglichst einen Betrieb kennenlernen, der bereit und in der Lage ist, sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen in einem Beruf auszubilden, der ihren Eignungen und Neigungen nach dem Ergebnis der Werkstatttage entspricht.
4.2.3 Die Betriebsphase muss in Handwerksbetrieben stattfinden. Für jede/n Teilnehmende/n ist ein eigener Betriebsplatz vorzusehen. Am Ende der Betriebsphase ist eine schriftliche Einschätzung der Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmenden gemeinsam vom Betrieb und der Projektleitung anzufertigen und mit der/dem Teilnehmenden zu erörtern. 4.3 Vermittlung berufsbezogener SprachkenntnisseWährend der Werkstatttage sind berufsbezogene Sprachkenntnisse begleitend, tages- oder wochenintegriert, in einem Umfang von 90 Zeitstunden zu vermitteln. Die Sprachvermittlung soll in Form von Sprachunterricht stattfinden, d. h. nicht ausschließlich am Werkstattplatz. Die am Werkstattplatz im konkreten Handeln erfahrene Sprache soll im Sprachunterricht aufgegriffen und vertieft werden. Während der Betriebsphase wird die Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse so weit wie möglich begleitend durch das Ausbildungspersonal im Betrieb und den Projektbegleiter sichergestellt. Ziel ist es, dass die Teilnehmenden während der Maßnahme das Sprachniveau erreichen, das sie brauchen, um die angestrebte Ausbildung erfolgreich zu durchlaufen. 4.4 Projektbegleitung4.4.1 Während der gesamten BOF-Maßnahme erfolgt eine Projektbegleitung.
4.5 Am Ende der BOF-Maßnahme erhalten die Teilnehmenden die schriftlichen Berichte über die ermittelten Kennt- nisse und Fähigkeiten während der Werkstatttage und der Betriebsphase. Im Einvernehmen mit den Teilnehmenden übermittelt die Projektbegleitung die Berichte an die Beratungs- bzw. Integrationsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Die Berichte sollen bei der Vermittlung in eine Ausbildung oder in eine andere weiterführende Maß- nahmen (z.B. EQ, Orientierungspraktikum) genutzt werden. 5 Einzusetzendes PersonalEine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der BOF-Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal. Zum Einsatz kommen fachliches Personal für die Werkstatttage, Personal für die Vermittlung berufsbezogener Sprach- kenntnisse und Projektbegleiterinnen und Projektbegleiter. Die Vergabe von Aufträgen ist möglich. Die Bestimmungen der VOL (siehe auch Nr. 3 AN Best-P und Nr. 1 BNBest-BMBF98) sind zu beachten, wenn der Gesamtbetrag der Zuwendung mehr als 100 000 Euro beträgt. Wünschenswert sind Englischkenntnisse und gegebenenfalls Arabisch- kenntnisse. Darüber hinaus wird Empathie bezüglich der in den Herkunftsländern der Teilnehmenden üblichen Sitten, Gebräuche und Besonderheiten erwartet. 5.1 Personal für die WerkstatttageDas fachliche Personal ist für die Vermittlung eines realistischen Einblicks in den/die angestrebten Ausbildungsberuf/e zuständig. Zum Einsatz kommen daher Ausbilder/-innen oder Lehrkräfte mit einer geeigneten Qualifizierung, beispielsweise Meister/-innen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung oder Lehrkräfte mit abgeschlossenem pädagogischem Studium. 5.2 Personal zur Vermittlung berufsbezogener SprachkenntnisseDas Personal zur Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse ist verantwortlich für die Verbesserung der Sprachkompetenz der Teilnehmenden, um ihre berufliche Eingliederung zu unterstützen und sie auf den beruflichen Alltag vorzubereiten. Zum Einsatz kommen während der Werkstatttage Lehrkräfte, die qualifiziert sind, die deutsche Sprache im jeweiligen Berufskontext zu vermitteln. Während der Betriebsphase ist das die Teilnehmenden betreuende Personal im Betrieb für die Vermittlung von betriebs- und berufsbezogenen Sprachkenntnissen zuständig. Es wird dabei von der Projektbegleitung unterstützt. 5.3 Personal für die ProjektbegleitungDie Projektbegleitung unterstützt die Teilnehmenden während der gesamten BOF-Maßnahme. Zum Einsatz kommen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation. Die Aufgaben der Projektbegleitung können im Ausnahmefall auch von fachlichem Personal wahrgenommen werden, wenn dieses über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen sowie ausreichende Berufserfahrung im Bereich der Arbeit mit und Be- treuung von Jugendlichen verfügt. 6 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung6.1 MaßnahmekostenFür die Durchführung der 13-wöchigen BOF-Maßnahmen wird ein Festbetrag in Höhe von 307 Euro je Teilnehmerin und Teilnehmer und Woche als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Als Woche zählt eine Anwesenheit der Teilnehmen- den von fünf Tagen, die mittels handschriftlich unterschriebener Teilnehmerlisten (auf den Tag genau) nachzuweisen ist. An gesetzlichen Feiertagen gelten die Teilnehmenden als anwesend. Begründete Abwesenheiten können in angemessenem Umfang anerkannt werden. Bricht eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer die Maßnahme ab, wird der Festbetrag für die letzte Woche bei einer Anwesenheit von mindestens drei Tagen gewährt. Dieser Festbetrag dient zur Abdeckung der Personal-, Sach- und allgemeinen Verwaltungsausgaben sowie der Ausgaben für Versicherungen und weitere projektbezogene Aufgaben. Diese beinhalten insbesondere:
Über die 307 Euro hinausgehende Ausgaben sind durch Eigenmittel der Zuwendungsempfänger oder durch Drittmittel zu decken. Drittmittel sind Leistungen Dritter, die zur Durchführung der BOF-Maßnahmen eingebracht werden können. Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sind hierbei ausgeschlossen. 6.2 Fahrkosten der TeilnehmendenDer Zuwendungsempfänger stellt den Teilnehmenden notwendige Fahrgelegenheiten zu den Maßnahmeorten zur Ver- fügung oder erstattet ihnen die notwendigen Fahrkosten. Zur Abdeckung der hierdurch entstehenden Kosten wird dem Zuwendungsempfänger ein Festbetrag in Höhe von 23 Euro je Teilnehmerin und Teilnehmer und Woche als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Nummer 6.1 gilt in Bezug auf die Wochenzählung und Anwesenheiten entsprechend. 6.3 Kinderbetreuungskosten der TeilnehmendenDer Zuwendungsempfänger erstattet den Teilnehmenden notwendige Kinderbetreuungskosten bis zu maximal 32,50 Euro pro Woche und Kind. Die Notwendigkeit der Kinderbetreuungskosten wird durch die Beratungs- bzw. Integrationsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters festgestellt und dokumentiert. Nur in diesen Fällen können Kinderbetreuungskosten erstattet werden. Die hierdurch entstehenden Ausgaben werden dem Zuwendungsempfänger auf Einzelnachweis erstattet. Nummer 6.1 gilt in Bezug auf die Wochenzählung und Anwesenheiten entsprechend. Kinderbetreuungskosten werden je Kind nur einmal erstattet. Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten. 7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen7.1 Bestandteile des Zuwendungsbescheides werden die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P und BNBest-BMBF 98). 8 VerfahrenMit der Durchführung des Programms wird das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemäߧ 90 Absatz3 Nummer1 Buchstabe f des Berufsbildungsgesetzes als Bewilligungsbehörde beauftragt. 8.1 Antragstellung8.1.1 Förderanträge können ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Richtlinie bis einschließlich 20. Mai 2016 für BOF-Maßnahmen gestellt werden, die frühestens am 1. Juni 2016 beginnen und spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2018 enden. Es können danach weitere Antragsfristen durch das BIBB in Abstimmung mit dem BMBF geöffnet werden. Dies wird auf www.Berufsorientierung-für-Flüchtlinge.de bekannt gegeben werden. 8.1.2 Die BOF-Maßnahmen sind in Gruppen mit höchstens 12 Teilnehmenden durchzuführen. Die Förderung muss für mindestens eine Gruppe beantragt werden. Sind parallel oder nacheinander BOF-Maßnahmen für mehrere Gruppen geplant, so soll der Antrag die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmergruppen für die gesamte Projektlaufzeit umfassen. Die letzte 13-wöchige Maßnahme muss spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2018 beendet sein. 8.1.3 Für die Antragstellung ist das elektronische Antragssystem "easy-online" (https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen. Hier ist die Fördermaßnahme "Berufsorientierungsprogramm für Flüchtlinge" des BMBF auszuwählen. Das elektronische Antragssystem leitet im Anschluss durch das weitere Antragsverfahren. Zudem ist zur Fristwahrung eine rechtsverbindlich unterschriebene Papierfassung des über "easy-online" gestellten Antrags einschließlich einer Projektbeschreibung und der schriftlichen Erklärung zur Sicherstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen in Betrieben gemäß Nummer 8.1.4 spätestens mit Poststempel 20. Mai 2016 einzureichen (Postfach 20 12 64, 53142 Bonn).
Aufbau, Methodik und Didaktik der einzelnen BOF-Elemente sind in der Projektbeschreibung detailliert darzustellen. Die Projektbeschreibung ist verbindlicher Teil des Antrags. Bei der Konzeption der Werkstatttage ist beispielsweise darauf zu achten, dass Methodik und Didaktik den speziellen Anforderungen der Zielgruppe entsprechen. Da die Teilnehmenden sehr unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen mitbringen, sind entsprechend individualisierte Lernangebote erforderlich. Es sollte auch dargestellt werden, wie die Integration junger Frauen in eine Handwerksausbildung gelingen und die Stellung von Frauen und Männern in Arbeitsprozessen in unserer Gesellschaft vermittelt werden soll. Der Antragsteller hat zudem schriftlich zu erklären, dass er die Bereitstellung der erforderlichen Praktikumsplätze in Betrieben rechtzeitig sicherstellen und darüber hinaus dafür Sorge tragen wird, dass allen geeigneten und gewillten BOF-Absolventinnen und Absolventen ein Ausbildungsverhältnis oder hilfsweise eine Beschäftigungsmöglichkeit angeboten wird. 8.1.5 Ein Vordruck für die Projektbeschreibung, die Förderrichtlinie, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter www.Berufsorientierung-für-Flüchtlinge.de abgerufen werden. 8.2 AntragsprüfungFristgerecht eingegangene Anträge werden zunächst auf die Erfüllung der in den Nummern 2 bis 5 genannten Förder- voraussetzungen geprüft. Anträge, die die formalen Förderkriterien bzw. die Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllen, werden abgelehnt. Gehen mehr förderfähige Anträge ein als Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Bewilligung oder Ablehnung entspre- chend des Eingangs der Anträge beim BIBB. 9 Bereitstellung der Mittel9.1 Die bewilligten Mittel werden anhand des tatsächlichen Bedarfs innerhalb des Bewilligungszeitraums angepasst. Unabhängig von der Mitteilungspflicht des Zuwendungsempfängers (Nummer 5 der AN Best-P) zu Veränderungen im Projektverlauf werden vom BIBB in regelmäßigen Abständen Abfragen zum tatsächlichen Bedarf durchgeführt. Die letzte Mittelanforderung für das jeweilige Kalenderjahr ist dem BIBB bis zum 6. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres vorzulegen. Hierbei sind Teilnehmende zu berücksichtigen, für die bis zum Jahresende BOF-Maßnahmen vorgesehen sind. Überzahlungen werden gegebenenfalls im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises zurückgefordert. 9.3 TeilnehmerlistenEs sind Anwesenheitslisten über die Teilnehmenden (auf den Tag genau) mit den Unterschriften der Teilnehmenden zu führen und mit der Mittelanforderung vorzulegen. Weiterhin sind Angaben über die Teilnehmenden unter www.Berufsorientierung-für-Flüchtlinge.de nach den dortigen Vorgaben zu erfassen und fortlaufend zu aktualisieren. Bei der Mittelanforderung ist die Excel-Datei (Pivot-Tabelle aus www.Berufsorientierung-für-Flüchtlinge.de) dem BIBB elektronisch zu übermitteln. Die Angaben über die Teilnehmen- den werden vom BIBB geprüft und statistisch ausgewertet. Die Statistiken werden dem BMBF, der BA und dem ZDH zur Verfügung gestellt. 9.4 Zu beachtende VorschriftenFür die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Ver- wendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der ge- währten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsver- fahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden. 9.5 Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.10 Inkrafttreten und GeltungsdauerDiese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Sie gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018. Bonn, den 7. April 2016 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Viola-Antoinette Klanten |
Veranstaltungen der AG Umwelt an der TU Bergakademie Freiberg
Die AG Umwelt (studentische Uni-Umweltgruppe) hat auch in diesem Semester wieder ein nettes Programm zusammengestellt. Im Fokus steht neben der Ringvorlesung die Filmreihe.
Themen der Filmreihe:
- Natur erobert – Ein Vogelparadies entstanden auf radioaktiven Schlamm
- True Cost
- Die Reise zum sichersten Ort der Erde
- We Feed the World
Themen der Ringvorlesung:
- Sand – Eine kritische Ressource
- Kreislaufwirtschaft in den Zeiten der andauernden Finanzkrisen
- Rohstoffsicherung durch Recycling – Chancen Herausforderungen und Grenzen
- Marine Mikroorganismen
- Solidarische Landwirtschaft