Aktuelles
Gemeinsam gegen Rechts: StuRa schließt sich dem Bündnis Dresden Widersetzen an
Am 13. Februar 2024 planen Neonazis und Faschisten erneut, die Gedenkveranstaltungen zur Bombardierung Dresdens vor 79 Jahren für ihre rechte Propaganda zu missbrauchen.
Der genaue Zeitpunkt der rechten Aufmärsche am 13. Februar durch Gruppen wie Neonazis, PEGIDA, AfD und Freie Sachsen ist derzeit noch unklar. Genaue und aktuelle Infos bekommt ihr immer unter #dd1302 und auf den Kanälen von Dresden Widersetzen:
Instagram: @dresdenwiedersetzen
Twitter: @ddwiedersetzen
Telegram: https://t.me/DDNF2020
Linktree: linktr.ee/dresdenwiedersetzen
In einem klaren Bekenntnis gegen rechtsextreme Umtriebe schließt sich der StuRa HTW Dresden dem Bündnis Dresden Wi(e)dersetzen an. Wir sehen es als unsere Verantwortung, aktiv für eine vielfältige und tolerante Stadt einzustehen. Gemeinsam mit Dresden Wi(e)dersetzen wollen wir rechten Aktivitäten, wie sie am 13. Februar befürchtet werden, entschieden entgegentreten. Daher ermutigen wir alle Studierenden dazu, aktiv an den Veranstaltungen teilzunehmen, Informationen zu verbreiten und gemeinsam ein kraftvolles Signal für Toleranz und Vielfalt in Dresden zu setzen.
Was für die Prüfungszeit wichtig ist!
Und schon wieder steht die anstrengendste Zeit des Semesters an: die Prüfungsphase. Weil die meisten von uns Studis neben dem ganzen Unikram an nicht viel anderes denken können, haben wir euch hier noch mal alles wichtige zusammengestellt, das ihr trotzdem unbedingt währenddessen im Kopf behalten solltet:
Rückmeldung
Leider liegen uns derzeit noch keine Informationen vor, die wir euch bezüglich dieses Themas zur Verfügung stellen können. Das Studentensekretariat wird sich jedoch innerhalb der nächsten Tage per Mail mit euch in Verbindung setzen, um alle Unklarheiten zu klären. Wir bitten euch, den Beitrag vorerst nicht zu überweisen, da es noch zu Änderungen in der Höhe kommen kann. Danke für euer Verständnis und eure Geduld.
Abmeldung von Prüfungsleistungen
An der HTW Dresden ist jede Studierende immer automatisch für alle in diesem Semester anstehenden Prüfungsleistungen sowie alle offenen aus den vorigen Semestern angemeldet. Möchtet ihr eine (oder mehrere) Prüfungsleistungen in diesem Semester nicht mitschreiben, so müsst ihr euch dafür rechtzeitig bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin abmelden.
Das geht mittels des Formblattes, welches ihr ausgefüllt per E-Mail an das Prüfungsamt schickt oder ausgedruckt beim Prüfungsamt in den Briefkasten im Gang werft.
Befreiung vom Semesterticket
An den Rückmeldezeitraum ist auch das Stellen von Anträgen zur Befreiung vom Semesterticket geknüpft. Seid ihr im kommenden Sommersemester im Ausland, im Praxissemester außerhalb von Dresden, beurlaubt oder anderweitig zur Befreiung berechtigt, könnt ihr einen Antrag beim StuRa stellen. Wird der Antrag genehmigt, verringert sich euer Semesterbeitrag um den Betrag für das Semesterticket. Stellt den Antrag also bitte so zeitig wie möglich, damit die Hochschulverwaltung und wir Zeit zur Bearbeitung noch innerhalb des Rückmeldezeitraums haben.
Anderenfalls solltet ihr den Semesterbeitrag in voller Höhe bezahlen und einen Antrag auf Rückerstattung bei uns stellen.
Alle wichtigen Infos, Befreiungsgründe und das Antragsformular findet ihr auf unserer Website.
Solltet ihr nun immer noch offene Fragen haben, schreibt uns gern:
- für alles rund um Prüfungen und Co. an studium@stura.htw-dresden.de
- für alles zum Semesterticket an ticket@stura.htw-dresden.de
Wir sind für euch da!
Tipp zu den Prüfungen:
Wer noch Strategien und Tipps zur Bewältigung von Prüfungssituationen sucht, findet diese und vieles weitere in den E-Learning-Modulen des Career Service auf Opal.
weiteres:
Prüfungseinsicht/Kopie der Prüfungsakte
Widerspruch gegen Prüfungsergebnis
Viel Erfolg bei den Prüfungen!
Das Deutschlandticket für Studierende ab dem Sommersemester 2024 an der HTWD?
Die Meisten von euch haben mit Sicherheit schon mitbekommen, dass es ab dem kommenden Sommersemester ein spezielles Deutschlandticket für Studierende geben soll. Dieses Ticket, das nach einer Einigung von Bund und Ländern in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) entstehen soll, verspricht eine Ermäßigung von 40 Prozent. Das bedeutet, dass ihr für nur 29,40 Euro pro Monat deutschlandweit den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen könnt, statt der üblichen 49 Euro. Die Voraussetzung hierfür ist, dass es von allen Studierenden in Anspruch genommen wird, wie es auch beim bisherigen Semesterticket üblich war (Solidarmodell).
Allerdings können wir euch derzeit noch keine endgültige Bestätigung darüber geben, ob das Deutschlandticket bereits ab dem Sommersemester 2024 für uns verfügbar sein wird. Wir setzen alles daran, dass dies Realität wird, können aber noch keine Garantie aussprechen.
Warum die Unsicherheit?
Die Dresdner Verkehrsbetriebe und unsere Hochschulverwaltung haben bisher noch keine Zusicherung gegeben, ob sie das Deutschlandticket ab dem kommenden Sommersemester technisch umsetzen können. Die Verhandlungen und technischen Überlegungen laufen, aber eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Aktuell haben wir noch keinen einen Vertragsentwurf vorliegen.
Unsere Meinung
Die Einführung des ermäßigten Deutschlandtickets für 29,40 Euro ist eine erfreuliche Nachricht. Es stellt sicher, dass Studierende künftig deutschlandweit mobil sein können, ohne dabei finanziell übermäßig belastet zu werden. Dies würde verhindern, dass Studierende, wie aktuell mehr für ihr Deutschlandticket zahlen müssten als ihre Professor*innen.
Bei der Forderung nach dem Deutschlandticket möchten wir sicherstellen, dass alle Bedürfnisse rund um das Semesterticket umfassend berücksichtigt werden. Dazu gehören die Forderung nach einer Alternative zur reinen App-Nutzung für das Ticket, die Beibehaltung von Rückerstattungs- und Nachkaufmöglichkeiten sowie die Verfügbarkeit aller aktuellen Angebote als Ergänzung zum "normalen" Deutschlandticket, wie beispielsweise die Fahrradmitnahme und das MOBIcar-sharing.
Alternativen für den Notfall
Da noch Unsicherheit darüber besteht, ob das Deutschlandticket rechtzeitig eingeführt werden kann, haben wir ein alternatives Angebot vom Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) in Betracht gezogen. Hierbei würde der Preis des Semestertickets (ÖPNV) ab dem Sommersemester 2024 von 142,20 Euro auf 156,00 Euro pro Semester steigen.
Mit diesem Angebot möchten wir sicherstellen, dass, falls das Deutschlandticket nicht sofort verfügbar sein sollte, ihr dennoch uneingeschränkt zur Hochschule und innerhalb Dresdens und dem VVO mobil sein könnt.
Allerdings müssen wir auch hier sagen, dass wir von den DVB noch keine endgültige Zusage für dieses Angebot erhalten haben.
Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und euch umgehend informieren, sobald konkrete Zusagen seitens der Dresdner Verkehrsbetriebe vorliegen!
Der StuRa geht die Forführung für den Betrieb im früheren Club Mensa an.
Seit Anfang September 2023 ist allen offiziell bekannt, dass es um das bisherige Dasein vom Club Mensa geschehen ist. Als StuRa fassten wir unverzüglich (Ende Oktober 2023) einen Beschluss Der gescheiterte Club Mensa soll weiter studentisch genutzt werden.. Club Mensa ist tot, lang lebe der Club Mensa!
Auf Anfrage von uns als StuRa - im Zusammenwirken mit unserer Vertretung im Verwaltungsrat im StuWe - konnte im November ein Termin mit der Geschäftsführung vom StuWe für Mitte Dezember vereinbart werden. Der schnelle Termin konnte Zustandekommen, da beiden Seiten betonten keine konkreten Erwartungshaltungen zu haben und erst einmal locker miteinander zum Thema "zukünftige Nutzung vom bisherigen Club Mensa" ins Gespräch kommen zu können. Am 12. Dezember 2023 trafen wir uns zu einem ersten Gespräch.
Seiten des StuWe war die ((stellvertretende) kommissarische) Geschäftsführung, also die aktuell höchste Verantwortlichkeit für unser StuWe, anwesend. (Der Geschäftsbereich Kommunikation und Kultur sollte teilnehmen, war aber leider verhindert.) Fachlich passend war auch der Fachbereich Kultur / Studentenhaus Tusculum anwesend.
Seitens des StuRa war James, die Vertretung (für den StuRa HTW Dresden) im Verwaltungsrat im StuWe und auch Mitglied der Kanzlei, anwesend. VAT, (als Assistenz zur Geschäftsführung und) als Mitglied der Kanzlei, welches das Projekt zur Mitwirkung vom StuRa durch die "Pleite" vom Club Mensa anging, nahm auch teil. (Wegen der bedauerlichen Vakanz vom Vorstand übernahmen die Mitglieder der Kanzlei die Aufgabe, um sich der Umsetzung der aktuellen Beschlusslage anzunehmen.) Kurzfristig konnte auch das Schnattchen in der Funktion als Leitung Referat Kultur die Teilnahme noch einrichten.
Erwartungsgemäß wurde sich einander vorgestellt. Beide Seiten betonten von Anfang an, dass der Raum auch weiter "studentisch" genutzt werden soll. Bevorzugt ist eine kulturelle Nutzung, etwa durch einen Club (als Verein oder ähnliches) im Charakter von einem Mitglied im VDSC.
Darüber hinaus stelle der StuRa - entsprechend der Beschlusslage, die keine Randbedingen kannte - grobe Ideen für andere Formen der studentischen Nutzung vor, von Hackspace bis Lernräume.
Klar ist, dass es nicht wirklich praktische Erfahrungen zum "Aufziehen" von einem Club, der die Räume nutzen können soll, bestehen. Weder seitens des StuRa, aber auch nicht auf der Seite des StuWe, kam das in den letzten Jahren vor, dass sowas angegangen wurde. Lediglich die Veränderung bei bestehenden Gruppen gab es.
Konzepte sollen her! Einen festen Rahmen dafür gibt es nicht. Rahmenbedingen für den Betrieb ergeben sich vermutlich maßgeblich von außen, etwa Anforderungen der Stadt zu einem Betrieb an diesem Ort. Letztlich brauch das StuWe - aber eben auch andere Stellen - ein Grundlage für Entscheidungen was zukünftig in den Räumen stattfinden kann.
Erste Anlaufstelle für beide (StuWe und StuRa) wird der VDSC sein, von dem beide bisher noch nichts gehört haben. Es besteht die Hoffnung, dass aus dem Kreis vom Zusammenschluss aller Studentinnenclubs in Dresden es ein Initiative für die weitere Nutzung als Studentinnenclub gibt. (Aber der Club Mensa war vergleichsweise groß und wäre mit viel Aufwand verbunden.) Das StuWe spricht gleich noch im Dezember beim monatlichen Treffen mit dem dem VDSC an. Als StuRa werden wir dann angekündigt beim kommenden Treffen (im Januar 2024) mit dazustoßen.
Das StuWe fand es auch in Ordnung, dass wir als StuRa bereits mit anderen (potentiell interessierten) Stellen sprechen und sie womöglich auch mit "an den Tisch" holen. (Vom StuRa und dem StuWe wird davon ausgegangen, dass es keine Kräfte im VDSC gibt, die den bisherigen Club Mensa übernehmen wollen beziehungsweise können.)
Als StuRa wollen wir auf Stellen zugehen, die uns "lukrativ" für das studentische Leben an unserer HTW Dresden erscheinen.
Einerseits wäre das Menschen, die Lust auf einen hochschulunabhängigen "Space" am Campus haben. Ein studentisch geführter Raum als "fab lab" oder für sowas wie "Coworking" wäre aus Sicht vom StuRa schon nett. Das StuWe merke an, dass ein Sponsoring durch Firmen nicht direkt angedacht werden soll.
Andererseits wären das Stellen (insbesondere auch innerhalb der HTW Dresden), die aktiv zur Belebung vom Campus mit Lernräumen sind. Der StuRa fordert jeher mehr und zugänglichere Räume für das Studieren.
Wir werden sehen!
Mitte Januar 2024 soll es ein erneutes (2.) Treffen zwischen StuWe und StuRa geben. Es ist beabsichtigt sich im früheren Club Mensa zu treffen. Bis dahin sollte das StuWe auch die Schlüssel für den Zugang nutzen können, was bisher wegen der Insolvenzverwaltung noch nicht ermöglicht werden konnte.
Beim StuRa wurde - passend zum Projekt - eine Mail-Adresse (Mail-Verteiler) cm@stura.htw-dresden.de erstellt. Interessierte - insbesondere Interessierte an der Mitwirkung für unsere Studentinnenschaft - sollen sich bitte zum Mitmachen bei der Mail-Adresse oder in anderer geeigneten Form beim StuRa melden.
Als StuRa werden wir uns bemühen euch alle weiter auf dem Laufenden zu halten, etwa in Form von Nachrichten wie dieser. (Nun mögen aber erst einmal alle gut ins neue Jahr kommen. Es wird arbeitsreich, beispielsweise zum Projekt "Club Matrix".)
Preisbildung Semesterticket meets Deutschland-Ticket (Mai 2023)
tl;dr: Das Deutschland-Ticket ist verhältnismäßig preiswert. Wenn die Preise für die Tickets, die zur Preisbildung vom Semesterticket dienen, sinken, dann muss der Preis für das Semesterticket sinken. Alles andere ist unverhältnismäßige zusätzliche Belastung der Studentinnen.
Die Preisbildung vom Semesterticket "vereinfacht" erklärt:
- Es wird ermittelt welche Ausgaben die Gesamtheit aller Studentinnen ohnehin hätten.
- Es wird das Nutzverhalten von Studentinnen - insbesondere im Geltungsbereich von der Verkehrsverbund Oberelbe GmbH (VVO) - ermittelt.
- Es wird der finanzielle Aufwand, der Studentinnen durch das ermittelte Nutzungsverhalten entstehen würde, ermittelt. (Dabei wird einbezogen, dass - wenn Studentinnen die Möglichkeit zum selbstbestimmten Erwerb von Fahrkarten hätten - sich das Nutzungsverhalten ändern würde.)
- (Ersparnisse durch den "zwangsläufigen" Verkauf vom Semesterticket durch die Studentinnenräte - etwa verminderter Aufwand für den Verkauf durch die (DVB beziehungsweise die) VVO, oder Vermeidung von Mindereinnahme durch das Unterlassen vom Kauf von Fahrkarten (auch verminderter Aufwand der intensiveren Kontrolle der Fahrkarten einer wesentlichen Gruppen der öffentlichen Verkehrsmittel) - werden einbezogen.)
- Die Ausgaben der Gesamtheit aller Studentinnen wird durch die Anzahl der Studentinnen, die die Pflicht zur Zahlung des Beitrages für das Semesterticket haben, gleichermaßen geteilt und als Beitrag bei der Immatrikulation und Rückmeldung zum Studium erhoben.
Von einer nennenswerten Veränderung des Nutzungsverhaltens - Anzahl der Fahrten und Konsum von Fahrkarten - ist innerhalb des bisherigen Gültigkeitsbereiches von der DVB/VVO (im öffentlichen Personennahverkehr, samt Schienenpersonennahverkehr) ist nicht auszugehen.
Der kalkulatorische Preis, den Studentinnen bezahlen müssten, hat eine "Obergrenze" von 49 € erhalten. (Alles was bisher mehr als 49 € je Kalendermonat gekostet hätte, würde mit dem Deutschland-Ticket substituiert werden.)
Smartphone, Waschmaschine, Dartscheibe kaputt? Freistaat fördert Reparatur mit bis zu 200€!
Update: Jemand kommt nicht aus der Hefe! Mittlerweile wurde der Start auf Anfang November verschoben.
Ein Elektrogerät, das länger genutzt wird, hat eine bessere Klimabilanz. Das gilt fast immer und ist nur eines von mehreren guten Argumenten dafür, Elektrogeräte vorrangig zu reparieren, statt sie durch Neukauf zu ersetzen.
Der Freistaat Sachsen fördert deshalb ab Oktober 2023 die Reparatur von Elektrogeräten. Wir haben euch die wichtigsten Eckpunkte zusammengetragen:
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Die Förderung beantragen können alle, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben und mindestens 18 Jahre alt sind.
Wie viel Geld kriege ich?
Es werden 50% des Rechnungsbetrages einer Reparatur gefördert, höchstens aber 200 €.
Welche Bedingungen gibt es noch?
- Der Rechnungsbetrag muss mindestens 75 € betragen.
- Das reparierte Gerät muss auf dieser Liste stehen.
- Das Unternehmen, das das Gerät repariert, muss beim Fördermittelgeber gelistet sein! Noch gibt es keinen Link zu einer Liste.
- Im Jahr können nur zwei Reparaturrechnungen eingereicht werden.
- Die Antragstellung muss jeweils bis zum 1. Dezember erfolgt sein.
- Zur Antragstellung kann der Elektronische Personalausweis oder ein Video-Ident-Verfahren verwendet werden.
- Die Reparatur muss nach der Veröffentlichung der Fördermittelrichtlinie (also ab Oktober 2023) erfolgt sein. Falls ihr ein Gerät bis dahin nicht unbedingt braucht, lohnt es sich also, noch ein paar Wochen zu warten!
Viele weitere detaillierte Infos und ein FAQ findet Ihr auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.
Die offizielle Fördermittelrichtline wird auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank veröffentlicht, die die Abwicklung vornehmen wird.
Alles glänzt so schön neu! - Unser neues Logo
Seit Anfang des Jahres schmückt sich die HTW Dresden mit einem gänzlich neuen Logo und Corporate Design. Damit hat unsere Hochschule einen großen Schritt zu einem modernen Erscheinungsbild, Wiedererkennbarkeit und Identifizierung gewagt und gemeistert.
Auch das Logo des StuRa hatte eine Überarbeitung dringend nötig. Seit 2015 bestand das bisherige Logo. Großen Wert haben wir seit jeher darauf gelegt uns mit unserem Logo auch zugehörig zu unserer Hochschule zu zeigen. Schließlich würde es uns als StuRa ohne die HTW Dresden gar nicht geben.
Nun soll sich natürlich auch im neuen Logo diese Zugehörigkeit widerspiegeln.
In den letzten Jahren wurden einige Versuche gestartet ein neues Logo zu finden. Leider ohne Erfolg. Mit der Ankündigung eines neuen Erscheinungsbildes der HTW Dresden gab es im letzten Jahr dann den richtigen Anlass (und nötigen Druck) sich erneut an das Projekt zu wagen.
Ende 2022 schrieben wir einen Wettbewerb unter allen Studierenden aus. Fast 20 wundervolle Entwürfe aus den Federn von Studis erreichten uns. Schon die Auswahl der besten drei Entwürfe brachte uns Kopfzerbrechen, geschweige denn nur eines Favoriten! Deshalb wurden im Juni erneut alle Studierenden einbezogen und konnten per Umfrage ihre Nr. 1 aus den drei besten Entwürfen wählen.
Letztlich haben sich von über 1000 Studis knapp 50 % für unser Sieger-Logo entschieden.
Und wir können es euch nun endlich präsentieren:
Ein riesiger Dank geht an Philipp Kaiser, der dieses wunderschöne Design für uns entworfen hat!
Und nicht nur das, auch bei der weiteren Entwicklung des Logos unter Einbezug der vielen Nachrichten aus der Umfrage sowie der Umsetzung verschiedenster Anwendungen unterstützt er uns bereits.
Ihm winkt nun ein 100 €-Gutschein und natürlich ewig währender Ruhm!
Unser neues Logo zeigt durch die Verwendung des HTWD-Logos und dessen Gestaltungselementen nun einen ganz eindeutigen Bezug zu unserer Hochschule. Mit der zugehörigen Bildmarke wird das Logo aber noch um ein eigenständiges Element sowie eine Farbe erweitert, was jede Menge Raum lässt und den StuRa damit doch für sich stehen lässt.
Am Rande sei erwähnt, dass die Verwendung der HTWD-Logos uns einiges an grauen Haaren gekostet hat. Nach langem Hin und Her konnten wir die Hochschule aber glücklicherweise davon überzeugen dem Vorbild der Hochschule Zittau/Görlitz und der HTWK Leipzig zu folgen und auch uns die Verwendung ihres Logos zu gestatten.
Zusammen mit dem Logo wird auch unser Leitspruch eingeführt:
Gemeinsam mehr erreichen.
Einen großen Dank möchten wir auch all denjenigen aussprechen, die sich die Zeit genommen und ihre Entwürfe für den Wettbewerb eingesendet haben! Besonders auch an Laura Bayer und Luise Klama, deren Entwürfe den zweiten und dritten Platz belegt haben!
Und natürlich danken wir auch allen, die abgestimmt und uns die Entscheidung abgenommen haben. Wir hoffen sehr, dass sich die meisten mit dem neuen Logo identifizieren können.
In den kommenden Wochen wird nun weiter an einem ganzheitlichen Coporate Design und an vielen Anwendungen wie Websiten, Bannern, Merchandise, Plakaten, Ersti-Beuteln und Co. gefeilt.
Bleibt gespannt!
Du bist kreativ, kennst dich etwas mit Photoshop, Illustrator und Co. aus und möchtest auch mitgestalten?
Bringt dich mit ein! Schreib uns einfach an mitmachen@stura.htw-dresden.de
Kopien Deiner Prüfungen stehen Dir zu!
Vor geraumer Zeit fiel dem StuRa auf, dass es bei einer Prüfungseinsicht nach geltendem Recht möglich sein sollte Kopien oder Fotos der eigenen Prüfungsakte anzufertigen zur eigenen Nutzung. Das schließt sowohl die eigene Lösung als auch die Aufgabenstellung ein. Die Hochschule verweigerte sich dagegen und verwies auf einen Paragraphen in der Musterprüfungsordnung (also der Ordnung auf der alle Prüfungsordnungen der Studiengänge beruhen), der dies explizit ausschloss. Daraufhin wendete sich der StuRa an das zuständige Ministerium (SMWK), um Klarheit zu erlangen. Die Antwort des SMWK bestätigte die Rechtswidrigkeit des Paragraphen, woraufhin der Senat der HTW Dresden beschloss diesen zu streichen. Es erfolgte ein Erlass der Rektorin den Paragraphen mit sofortiger Wirkung nicht mehr anzuwenden.
Noch bevor der Senat den Paragraphen endgültig strich, die Sachlage jedoch bereits hochschulweit bekannt war, wollten wir mal probieren, ob das mit dem Aushändigen der Kopie wirklich klappt: Während einer Klausureinsicht fragte ein Mitglied des StuRa nach einer entsprechenden Kopie seiner Prüfungsakte. Diese wurde ihm vorerst verwehrt. Nach erneutem Nachhaken erhielt er ein geschwärztes Exemplar, bei dem nur die Antworten sichtbar waren - wenig hilfreich bei Aufgaben zum Ankreuzen.
Wir baten das Rektorat um Hilfe, kurz darauf gab es ein Gespräch zwischen dem Dekan der Fakultät, dem betreffenden Prof. und unserem Mitglied. Das Ergebnis dieses Gesprächs war ernüchternd: Auch wenn die Situation rechtlich eindeutig wäre, so sind Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wir sollten bitte klagen, wenn wir die vollständige Kopie haben möchten.
Einige Wochen nach diesem Treffen wurde der umstrittene Paragraph offiziell gekippt. Im guten Glauben, dass die Situation nun auch an unserer Hochschule eindeutig geregelt war, fragten wir die Kopie erneut an. Daraufhin erhielten wir keine Antwort mehr.
Also suchte unser Mitglied die Rechtsberatung des Studentenwerks auf. Nach einem aufschlussreichen Gespräch mit dem dort ansässigen Anwalt sowie der Zusicherung der Finanzierung durch den StuRa, falls es zu einer Klage kommen würde, legte der Anwalt Widerspruch gegen das Verweigern der Aushändigung einer vollständigen Kopie der Prüfungsakte ein.
Kurze Zeit später erhielten wir die betreffende Prüfung - ungeschwärzt inklusive der Lösungskizze. Die durch den Anwalt verursachten Kosten konnten entsprechend der Hochschule in Rechnung gestellt werden.
Und der Fall schien sich auch herum gesprochen zu haben, denn bereits bei der nächsten Prüfungseinsicht lag die Kopie der Prüfung schon ohne vorherige Anfrage bereit.
"Klagen gehören vielleicht auch ein Stück weit zum Hochschulalltag dazu", so lautete einmal die Aussage unserer Prorektorin für Lehre und Studium in einer Sitzung des Senates. Als studentische Interessenvertretung finden wir es unschön, dass an unserer Hochschule eine Kultur vorherrscht, bei der selbst rechtlich klargestellte Sachverhalte nur mit anwaltlicher Hilfe umgesetzt werden.
Diese Kultur ist es, die uns zur Annahme bringt, dass selbst das statuierte Exempel nicht ausreichen wird, um das Recht von Studierenden auf vollständige Einsicht auf eigene Prüfungen dauerhaft geklärt zu haben. Trotz des gewonnen Rechtsstreits findet von einem Teil der Lehrenden weiterhin eine Einschüchterung vorrangig von Erstsemestern statt. Teilweise wird sogar behauptet das Recht auf eine Kopie würde nicht existieren.
Als StuRa wünschen wir uns eine Klarstellung und Durchsetzung der Rechte aller Mitglieder der Hochschule - also auch von uns Studierenden - von der Leitung der Hochschule. Erkennen konnten wir das bisher aber nicht.
Wenn also wirklich zu diesem Mittel gegriffen werden muss, stehen wir als StuRa jederzeit hinter euch!
Wer auch immer Unterstützung bei einem rechtlichen Vorgehen im Studium benötigt, kann sich jederzeit an uns wenden. Und damit nicht nur sich, sondern allen Studierenden helfen.
Treibt einen Kulturwandel an unserer Hochschule voran und etabliert gemeinsam mit uns, was an vielen anderen Hochschulen selbstverständlich ist!
Wichtiges zu Prüfungsphase und Rückmeldezeitraum im SoSe 2023
Rückmeldung und Semesterbeitrag
Bitte vergiss nicht rechtzeitig deinen Semesterbeitrag zu bezahlen und dich so zurück zu melden!
Der Rückmeldezeitraum geht bis zum 28.07. Wer die Frist verpasst, dem drohen zusätzliche Gebühren oder im schlimmsten Fall die Exmatrikulation.
Der aktuelle Beitrag beträgt 267,68 € für Vollzeit-Studierende.
Deutlich weniger als letztes Semester? Jawohl! Wegen der Einführung des Deutschlandtickets und der Upgrade-Möglichkeit vom Semesterticket, haben wir als StuRa entschieden, dass das Semesterticket ab September nicht mehr sachsenweit, sondern nur noch im VVO-Bereich gültig ist. Der Betrag für das Semesterticket ist deshalb um 48 € gesunken.
Den Semesterbeitrag bezahlst du am besten per EC-Karte am Automaten im Foyer des Z-Gebäudes. Dort kannst du anschließend auch direkt den Aufdruck für das Semesterticket auf der Rückseite deines Studi-Ausweises aktualisieren lassen.
Wenn du es nicht in die Hochschule schaffst, kannst du auch per Überweisung zahlen. Dafür brauchst du das Sonderbuchungskennzeichen, das du im QIS-Portal findest.
Bedenke, dass die Überweisung bis zu 6 Tage, um anzukommen. Deinen Studi-Ausweis kannst du einige Tage später, dann aber nur im Z-Gebäude am Automaten, aktualisieren lassen.
Die Höhe des aktuellen Beitrages und alles weitere zur Rückmeldung findest du auf den Seiten des StudSek.
Befreiung vom Semesterticket
An den Rückmeldezeitraum ist auch das Stellen von Anträgen zur Befreiung vom Semesterticket geknüpft. Wenn du im kommenden Wintersemester im Ausland, im Praxissemester außerhalb von Dresden, beurlaubt oder anderweitig zur Befreiung berechtigt bist, kannst du einen Antrag beim StuRa stellen. Wird der Antrag genehmigt, verringert sich dein Semesterbeitrag um den Betrag für das Semesterticket.
Stelle den Antrag also bitte so zeitig wie möglich, damit die Hochschulverwaltung und wir Zeit zur Bearbeitung noch innerhalb des Rückmeldezeitraums haben.
Anderenfalls solltest du den Semesterbeitrag in voller Höhe bezahlen und einen Antrag auf Rückerstattung bei uns stellen.
Achtung! Studierende mit Pflicht-Auslandsaufenthalten (International Business, International Management) sind nicht mehr automatisch befreit! Auch hier muss also ein Antrag bei uns gestellt werden.
Alle wichtigen Infos, Befreiungsgründe und das Antragsformular findest du auf unserer Website.
Prüfungsrücktritt bei Krankheit
Auch die beste Prüfungsvorbereitung kann manchmal leider nicht davor retten, dass man mitten in der Prüfungszeit krank wird.
Sollte der Fall eintreffen, solltest du dich so schnell wie möglich zum Arzt begeben und der Hochschule Bescheid geben, dass du nicht an der Prüfung teilnehmen kannst.
Wichtig dabei: Für einen Prüfungsrücktritt ist an der HTW Dresden eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aka Krankschreibung vom Arzt nicht ausreichend.
Stattdessen benötigst du ein sogenanntes ärztliches Attest.
Dieses musst du so schnell wie möglich beim Prüfungsamt einreichen, zusammen mit dem Formular für den Prüfungsrücktritt.
Übrigens: Die Modulnummer findest du in deiner Prüfungsordnung oder im Modulux.
Abmeldung von Prüfungen
Du bist automatisch zu allen Prüfungen angemeldet, die für dich in diesem Semester anstehen, sowie für alle noch offenen Prüfungsleistungen aus vorherigen Semestern, z.B. nicht bestandene Prüfungen!
Solltest du eine Prüfung nicht mitschreiben wollen oder können, musst du dich rechtzeitig davon abmelden.
Das geht bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin mittels dem Formblatt, welches du beim Prüfungsamt per Mail oder im Briefkasten in der 2. Etage des Z-Gebäudes einreichst.
Von einem Zweitversuch (erste Wiederholung) kannst du dich nur einmal abmelden, also die Prüfungsleistung nur ein Semester schieben.
Eine Abmeldung von einem Drittversuch (zweite Wiederholung) ist nicht möglich!
Solltet ihr nun immer noch offene Fragen haben, schreibt uns gern:
- für alles rund um Prüfungen und Co. an studium@stura.htw-dresden.de
- für alles zum Semesterticket an ticket@stura.htw-dresden.de
Wir sind für euch da!
Tipp zu den Prüfungen:
Wer noch Strategien und Tipps zur Bewältigung von Prüfungssituationen sucht, findet diese und vieles weitere in den E-Learning-Modulen des Career Service auf Opal.
Und einen großen Lichtblick gibt es zum Glück für uns alle: sind die Prüfungen dann endlich geschafft, wartet auf uns alle ein wundervoll sonniger, langer Sommer.
Viel Erfolg bei den Prüfungen!
Vorsicht vor dubiosen Mails!
Aktuell sind leider viele Phishing-Mails im Umlauf. Teilweise sehen diese sogar wirklich so aus, als wären sie von der Hochschule versendet worden.
Ganz wichtig: Ihr werdet von keiner Stelle der HTW jemals dazu aufgefordert euer Passwort zu ändern!
Klickt deshalb bitte nicht auf Links in solchen Mails und gebt auf keinen Fall eure Zugangsdaten auf einer Seite ein, die keine der gewohnten Anwendungen der Hochschule - wie Outlook, QIS-Portal oder Shibboleth - ist!
An einem aktuellen Beispiel zeigen wir zu Erinnerung, wann ihr unter anderem stutzig werden solltet:
- Der/die Absender:in hat nichts mit dem Inhalt zu tun.
- Grammatik und Ausdruck sind fehlerhaft und wirr, ähneln z.B. einem Text aus Google-Übersetzer.
- Es wird ein dringender Handlungsbedarf vorgetäuscht.
- Es beinhaltet einen vermeintlich kurzen Weg, um das Problem zu lösen, z.B. in Form eines Links. Das macht kein seriöser Absender! Sucht die Webseite immer selbstständig auf, nicht über Links in E-Mails.
- Das Logo der HTW ist zwar echt, aber in der Höhe verzerrt.
So prüft ihr zum Beispiel, wie voll euer Postfach tatsächlich ist:
- Login auf groupware.htw-dresden.de (Outlook)
- oben rechts aufs Zahnrad klicken
- auf "Optionen" klicken
- links in der Baumansicht auf "Allgemein" klicken
- in der sich öffnenden Liste auf "Mein Konto" klicken
- unten rechts befindet sich die Angabe, wie voll euer Postfach ist.
Auf den Seiten des ZID der Hochschule findet ihr weitere detaillierte Hinweise, worauf ihr achten solltet und wie ihr Phishing-Mails entlarven könnt.
Ebenso findet ihr dort eine Anleitung zum Ändern eures Passwortes.